Die Polizei von Fushun stellt bereits zum dritten Mal Anzeige gegen zwölf Praktizierende
(Minghui.org) Im Januar 2017 gab die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dongzhou der Stadt Fushun die Akte von zwölf Falun Gong-Praktizierende an die Polizei zurück für weitere Ermittlungen. Das war das zweite Mal, dass die Staatsanwaltschaft die Akte zurückgab. Dennoch reichte die Polizei des Bezirks Dongzhou die Akte erneut bei der Staatsanwaltschaft ein – es ist das dritte Mal.
Zwischen dem 22. und 24. Juli 2016 verhaftete die Polizei der Stadt Fushun 22 Falun Gong-Praktizierende und deren Angehörige. Zwischen dem 3. und 11. August wurden sechs weitere Praktizierende verhaftet. Die Verhaftungen erfolgten auf Anweisung des Komitees für Politik und Recht und des Büros 610 der Stadt Fushun. 17 der festgenommenen Praktizierenden kommen aus dem Bezirk Dongzhou.
Die Polizei von Fushun wies Gemeindemitarbeiter an, den Praktizierenden zu folgen und sie zu überwachen. Polizisten warteten vor ihren Wohnungen und stürmten los, sobald die Praktizierenden ihre Türen öffneten. Außerdem riefen sie die Praktizierenden an, um sie aus ihren Wohnungen zu locken. Anschließend verhafteten sie die Praktizierenden und durchwühlten ihre Wohnungen.
Den zwölf Praktizierenden aus dem Bezirk Dongzhou wurde vorgeworfen, eine „kriminelle Vereinigung“ zu sein. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Anzeige als „kriminelle Vereinigung“ nicht zu. Sie gab den Fall an die Polizei des Bezirks Dongzhou zurück.
Die Polizei fügte der Akte weitere „Beweise“ hinzu und übergab sie dann erneut an die Staatsanwaltschaft. Die Familien einiger Praktizierender nahmen sich Anwälte, die ihre Angehörigen verteidigen sollten.
Die Anwälte verhandelten den Fall mit der Staatsanwaltschaft, die den Fall dann später erneut ablehnte.
Bei den zwölf Praktizierenden handelt es sich um: Lu Qing, Hu Fengqiu, Xu Guirong, Zhang Guiping, Liu Fengjuan, Li Mingyu, Qin Zengyun, Pan Fude, Dong Weirong, Jiang Shun'ai, Li Gang und Li Yanrong. Sie werden seit über 200 Tagen in der Haftanstalt Nangou festgehalten.
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