Frau aus Liaoning bleibt in Haft, obwohl ihr Fall zwei Mal abgewiesen wurde
(Minghui.org) Die Polizei im Kreis Xinbin weigert sich, eine Ortsansässige freizulassen, deren Fall zwei Mal wegen unzureichender Beweise abgewiesen wurde.
Sun Jing wurde am 7. Dezember 2016 verhaftet, weil sie sich weigerte, auf Falun Gong zu verzichten. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird. Die örtliche Staatsanwaltschaft lehnte es ab, einen offiziellen Haftbefehl gegen sie auszustellen und gab den Fall an die Polizei zurück.
Zhao Lianke, Leiter der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Xinbin, beriet sich mit dem Komitee für Politik und Recht aus Fushu – einer Einrichtung, die die Macht hat, in der Kampagne des Regimes gegen Falun Gong die Justiz zu übergehen – und wurde beauftragt, Beweise gegen Sun zu erfinden.
Daraufhin zählte Zhao die 1.700 losen Blätter Kopierpapier, die er von Suns Haus beschlagnahmt hatte, als 280 Tischkalender mit Inhalten über Falun Gong. So setzte er die Staatsanwaltschaft unter Druck, am 10. Januar 2017 einen offiziellen Haftbefehl auszustellen.
Eine Woche später traf sich Suns Anwalt mit Zhao und riet ihm, den Fall fallenzulassen. Er erinnerte Zhao daran, dass Falun Gong in China laut Gesetz nicht strafbar sei und dass seine Mandantin das Recht auf Glaubens- und Pressefreiheit habe.
Als der Anwalt am 24. Januar erneut zur Polizeibehörde ging, sagte Zhao, dass er im Falle von Suns Strafverfolgung lediglich Anweisungen befolge.
Im März stellte der Anwalt mehrere Anträge bei der Staatsanwaltschaft, in denen er forderte, dass man den Fall fallenlasse.
Kurz darauf wurde der Fall an die Polizei zurückgegeben, doch befindet sich Sun noch immer im Untersuchungsgefängnis von Fushun.
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