Anklage gegen Frau aus Hunan fallengelassen
(Minghui.org) Am 12. April 2017 ließ die Staatsanwaltschaft Zhuzhou die Anklage gegen die Falun-Gong-Praktizierende Liu fallen. Sie war zuvor schon bis zur Verhandlung auf Kaution freigelassen worden.
Liu aus Zhuzhou war am 30. Oktober 2016 verhaftet worden, weil sie mit ihren Mitmenschen über Falun Gong gesprochen hatte. Anschließend hielt man sie 15 Tage lang in Administrativhaft [1].
Am 9. November änderte man ihren Status in Strafhaft und brachte sie in das 1. Untersuchungsgefängnis Zhuzhou. Die Staatsanwaltschaft Zhuzhou genehmigte ihre Verhaftung. Am 22. November ließ man sie schließlich auf Kaution frei.
Frau Liu war seit dem Beginn der Verfolgung bereits mehr als acht Jahre inhaftiert, nur weil sie Falun -Gong-Praktizierende ist.
Früherer Artikel:
Family Torn Apart as a Result of the Persecutionhttp://www.clearwisdom.net/html/articles/2011/11/13/129452.html
[1] Diese Strafe wird von einer Polizeidienststelle verhängt. Die maximale Haftdauer beträgt drei Jahre. Die Polizeibehörde kann einen Beschuldigten nach einem nur vage festgelegten Verfahren verurteilen, die Bestimmungen der Strafprozessordnung finden keine Anwendung.
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