Provinz Jilin: Aufgrund fabrizierter Beweise und ohne Rechtsvertretung vor Gericht

(Minghui.org) Li Wei, Bewohner der Stadt Da`an, stand am 4. Mai 2017 vor Gericht, weil er sich geweigert hatte, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Li verteidigte sich selbst, da die örtlichen Behörden verboten hatten, dass sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit vor Gericht von jemandem verteidigt wurde.

Drei Monate zuvor war er verhaftet worden und befindet sich seitdem im Untersuchungsgefängnis Da`an.

Sein Vater schrieb als friedlichen Protest gegen diese unfaire Verhandlung seines Sohnes mit Farbe auf seinen Balkon: „Bestraft das Böse; unterstützt das Gute“. Drei Beamte entfernten die Worte am 12. Mai, obwohl der betagte Mann damit keine Vorschriften der Stadt verletzt hatte.

Gefälschte Beweise gegen Li

Li war am 7. Februar 2017 bei einer Sicherheitskontrolle auf einem Bahnhof verhaftet worden. Die Polizei durchsuchte seine Tasche und konfiszierte einen USB-Stick. Am Nachmittag durchsuchte sie seine Wohnung und verhörte ihn am Abend.

Weil sie keine greifbaren Beweise für seine Anklage fanden, druckte die Polizei kurzerhand 200 Kopien von Informationsmaterialien über Falun Gong, die sie auf dem Stick gefunden hatten, und überreichten dieses Paket der Staatsanwaltschaft der Stadt Da`an, woraufhin die Staatsanwaltschaft am 22. Februar 2017 die Verhaftung bestätigte. Doch dann gab die Staatsanwaltschaft den Fall am 1. März 2017 aufgrund unzureichender Beweise wieder an die Polizei zurück. 

Am 24. März 2017 reichten die Beamten Wang Lei und Mu Zijing den Fall wieder bei der Staatsanwaltschaft ein. Dieses Mal gab der Staatsanwalt den Fall rasch an das örtliche Gericht weiter.

Lis Frau ging mit ihrem zehn Monate alten Baby zum Gericht und erklärte dem zuständigen Richter Sun Shouhang: „Mein Mann hat gegen kein Gesetz verstoßen. Sie sollten ihn freisprechen.“ – „In seiner Akte steht, dass er an der Verbreitung von 200 Stück Informationsmaterialien über Falun Gong beteiligt gewesen sei“, erklärte Sun. Dann gab er jedoch zu, dass er zum Ausgang des Falles nichts beitragen könne, da der Ausgang von „höherer Stelle“ bestimmt werde.

Als Lis Frau meinte, dass sie einen Anwalt für die Verteidigung ihres Mannes engagieren werde, erklärte Sun: „Das ist unnötig, Sie verschwenden damit nur Ihr Geld.“

Bei der Suche nach einem Anwalt erklärten die örtlichen Anwälte Lis Familie, die Justizbehörde in Da`an werde es nicht billigen, dass sie Li vertreten. Und Anwälte aus anderen Städten werde das Gericht nicht zur Verhandlung zulassen. 

Li stand daher am 4. Mai tatsächlich ohne jegliche Rechtsvertretung vor Gericht. Er musste sich selbst vor Gericht verteidigen. Li verwies auf sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit und forderte Freispruch. Staatsanwalt Chen Yafu legte die von der Polizei fabrizierten Beweise vor und empfahl eine Haftstrafe von drei Jahren.