Richter treten von einer Strafsache gegen Falun-Gong-Praktizierende zurück – Fall wird einer anderen Gerichtsbarkeit zugeteilt

(Minghui.org) Die Strafsache gegen sechs Bewohner der Stadt Jimo wurde einer anderen Gerichtsbarkeit zugeteilt, nachdem alle Richter des örtlichen Gerichts von dem Fall zurückgetreten waren.

Li Honglei, Zhang Pengwei, Wang Zhongyu, Huang Ruying, Qiu Qinghua und sein Schwiegersohn Xu Jianjun waren im Juni 2016 verhaftet worden. Der Grund: Sie hatten sich geweigert, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Die örtliche Polizei empfahl eine Strafanzeige wegen „Beweiszerstörung“ gegen die sechs Falun-Gong-Praktizierenden. Die Staatsanwaltschaft der Stadt Jimo gab den Fall jedoch mehrere Mal wegen unzureichender Beweise zurück.

Anstatt die Praktizierenden freizulassen weitete die Polizei die Anklage aus auf „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“ (nach § 300 des chinesischen StGB). Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Durch den Druck der örtlichen Behörden stellte die Staatsanwaltschaft von Jimo die Praktizierenden unter die neue Anklage und überreichte den Fall an das Gericht.

Die Anwälte und Familien der Praktizierenden fuhren mehrere Male nach Jimo zum Gericht und drängten die Richter, sich nicht an dem Fall zu beteiligen. Sie erinnerten die Richter, dass es in China kein Gesetz gebe, dass Falun Gong für illegal erklärt und dass die Praktizierenden in Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit kein Gesetz verletzt hätten.

Im April 2017 erfuhren die Familienangehörigen, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft der Stadt Pingdu weitergereicht worden war, da alle Richter des Gerichts der Stadt Jimo von dem Fall zurückgetreten waren.

Staatsanwaltschaft der Stadt Pingdu: +86-10-532-83012762, +86-10-532-83012787, +86-10-532-87362622, +86-10-532-87362549, +86-10-532-83012762