Erst nach unermüdlichem Engagement des Anwalts nimmt Polizei Antrag auf Haftaussetzung an
(Minghui.org) Li Li wurde am 11. April 2017 in ihrer Wohnung in der Stadt Pingdu verhaftet. Der Grund: Sie weigert sich, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist ein buddhistischer Kultivierungsweg für Körper und Geist, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.
Ihr Anwalt wollte einen Antrag auf Haftaussetzung einbringen. Am 7. Juni rief er bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Pingdu an und erfuhr, dass der Fall immer noch bei der örtlichen Polizei lag.
Gleich nach dem Anruf suchte er die Polizeibehörde Pingdu auf, doch der Beamte Liu Jie riet ihm, mit der Polizeiwache Taishanlu zu sprechen.
Der Anwalt erwiderte: „Sie [die Polizeiwache Taishanlu] hat den Befehl zur Festnahme meiner Klientin von Ihrer Behörde erhalten. Sie werden mich ganz sicher wieder hierherschicken, wenn ich mit ihnen über den Fall sprechen möchte.“
Liu weigerte sich, den Antrag auf Haftaussetzung für Li anzunehmen, machte jedoch eine Kopie der Zulassung des Anwalts.
Als nächstes ging der Anwalt zur Polizeiwache Taishanlu, die ihn – wie er bereits vorher vermutet hatte – an die Polizeibehörde Pingdu zurückverwies.
Dieses Mal nahm der Beamte Liu das Ansuchen an und versprach, es an den Zuständigen weiterzugeben.
Als nächstes suchte der Anwalt das Untersuchungsgefängnis Pudong auf, um Li zu besuchen. Sie bestätigte ihre Entschlossenheit, für ihr Recht auf Glaubensfreiheit zu kämpfen.
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