Junger Vater verurteilt – er hat seine kleine Tochter bisher noch nie gesehen
(Minghui.org) Ein junger Vater aus der Stadt Guangzhou wurde zu 32 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (ca. 390 EUR) [1] verurteilt. Der Grund: Er hatte die Internetblockade durchbrochen und Websites von Falun Gong besucht. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.
Der etwa 30-jährige Liu Qingyang hat seine Tochter, die kurz nach seiner Festnahme am 3. Dezember 2015 geboren wurde, noch nie gesehen. Nun hat er Berufung gegen seinen Fall eingereicht.
Eskalierte Anklagen
Liu stand ursprünglich unter der Anklage „Zusammenschluss mit ausländischen Mächten“, doch die örtliche Staatsanwaltschaft änderte sie später zu „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“ nach § 300 des chinesischen StGB. Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.
Sein Anwalt betonte, dass es kein Gesetz in China gebe, das Falun Gong für illegal erklärt und dass Liu jedes Recht habe, zu praktizieren und Informationen über die Lehre zu lesen.
Fragwürdiger Beweis der Staatsanwaltschaft
Nach drei Anhörungen vor Gericht wurde Liu verurteilt. Als er am 8. November 2016 zum ersten Mal vor Gericht stand, brachte sein Anwalt vor, dass die Polizei keinen Durchsuchungsbefehl vorgelegt habe, als sie ihn am 3. Dezember 2015 verhaftet und seine Wohnung durchsucht hatten.
Auch wies er darauf hin, dass die Polizei einen anderen Falun-Gong-Praktizierenden als Zeugen inhaftiert und diesen unter Druck gesetzt habe, um ein mündliches „Geständnis“ zu erhalten. Der Anwalt forderte vom Richter, den rechtswidrig erhaltenen Beweis zu streichen. Zudem verlangte er, dass der Zeuge und der Polizist, der die Verhaftung durchgeführt hatte, vor Gericht erscheinen. Der Richter wies die Forderung zurück.
Bei der zweiten Anhörung am 27. Dezember 2016 legte der Staatsanwalt zwei neue Beweisstücke vor.
Das erste war eine Erklärung der Staatssicherheit Panyu. Darin hieß es, dass sie von höherer Stelle informiert worden sei, dass Liu die Minghui-Website, eine ausländische Website von Falun Gong, besucht habe. Und dass sie ihn seit fünf Monaten überwachen würden. Als Lius Anwalt nach der höheren Stelle fragte, gab der Staatsanwalt keine Antwort.
Das zweite Beweisstück war ein Durchsuchungsbefehl, von dem der Staatsanwalt behauptete, dass die Beamten, die die Verhaftung durchgeführt hatten, ihn unterschrieben und Liu vor der Festnahme laut vorgelesen hätten. Lius Frau und ihre Eltern waren damals jedoch anwesend und sagten aus, dass kein Durchsuchungsbefehl vorgelegt oder vorgelesen worden sei.
Bei der dritten Anhörung am 17. April 2017 präsentierte der Staatsanwalt noch ein Beweisstück, das er von der Polizei erhalten hatte. Es war eine Erklärung der „Anti-Kult-Brigade der Stadt Guangzhou“, in der stand, dass Liu Informationen über Falun Gong auf einer SD-Karte und auf einem MP4-Player gespeichert habe.
Der Anwalt erklärte, dass die Brigade keine rechtliche Institution sei, um einen Beweis für die Anklage zu bestätigen und dass sich auf der Erklärung nur ein Stempel, aber keine Unterschrift befinde.
Erneut forderte der Anwalt Lius Freispruch. Trotz allem verurteilte der Richter ihn einige Monate später.
Frühere Berichte:Liu Qingyang steht zwei Mal vor Gericht, weil er eine Website der Falun Gong-Praktizierenden aufgerufen hathttp://de.minghui.org/html/articles/2017/1/22/124785.html
Guangzhou: Anwalt fordert vom Gericht, rechtswidrig erhaltene Beweise zu entfernenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/12/6/123832.html
Guangdong: Gericht fälscht Beweise, als Anwalt die Rechtsgültigkeit der Festnahme hinterfragthttp://de.minghui.org/html/articles/2016/12/22/124013.html
[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.
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