Vier Praktizierende aus Shijiazhuang vor Gericht – drei verurteilt, eine noch in Haft

(Minghui.org) Vier weibliche Falun-Gong-Praktizierende aus der Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei, wurden im Jahr 2016 zu verschiedenen Zeiten vor Gericht gestellt; drei von ihnen wurden verurteilt. Der Fall von einer wurde an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben und sie befindet sich noch in Untersuchungshaft.

Die Frauen Dong Xinhua, Kong Cuihua und Li Xiqing wurden zu Haftstrafen von eineinhalb Jahren bis drei Jahren verurteilt. Dong wurde in das Frauengefängnis von Hebei gebracht. Kong reichte Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Shijiazhuang ein. Li saß ihre Strafzeit ab und kehrte nach Hause zurück.

Ren Yanzhens Fall wurde an die Kreisstaatsanwaltschaft zurückgegeben.

Details

Die um die vierzig Jahre alte Dong aus dem Dorf Dongnan, Bezirk Jingxing, war im August 2015 verhaftet worden, weil sie Informationen über Falun Gong über Qzone (eine Social Media App in China) veröffentlichte. Ihr Haus wurde durchsucht.

Sie wurde im städtischen Untersuchungsgefängnis Nr. 2 Shijiazhuang festgehalten, bevor sie im April 2016 vor das Kreisgericht Jingxing gestellt wurde.

Dong wurde im März 2017 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und befindet sich im Frauengefängnis Hebei.

Kong Cuihua und Li Xiqing aus der Großgemeinde Fengshan in der Revierstadt Shijiazhuang wurden bei den Behörden angezeigt, weil sie am 18. Januar 2016 mit Menschen über Falun Gong gesprochen hatten. Sie wurden festgenommen und in das städtischen Untersuchungsgefängnis Nr. 2 von Shijiazhuang gebracht.

Ren Yanzhen wurde am 2. Februar 2016 zuhause von Polizisten aus der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Jingxing und der Polizeiwache Tianchang verhaftet. Ihre Wohnung wurde durchsucht.

Kong, Li und Ren wurden am 8. Dezember 2016 vor das Bezirksgericht Jingxing gestellt. Alle drei Praktizierenden nahmen sich Verteidiger. Vor dem Prozess behauptete das Gericht, dass Lis Anwalt in ihrem Namen auf „schuldig“ plädiert hatte, was ohne Rücksprache mit Lis Familie gemacht wurde.

Bei der Verhandlung plädierten die Anwälte, die Kong und Ren verteidigten, auf „nicht schuldig“. Die Staatsanwälte und die Richter hörten ohne Einwände zu.

Kong wurde am 30. Juni 2017 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Sie reichte beim Mittleren Gericht Shijiazhuang eine Berufungsklage ein.

Li erhielt eine eineinhalbjährige Haftstrafe und ist mittlerweile wieder nach Hause zurückgekehrt.

Ren, die sich noch in Untersuchungshaft befindet, ist sehr schwach und wird daran gehindert, die Falun-Gong-Übungen zu machen. Sie leidet unter Schwindel und Taubheit in Händen und Füßen.

An der Verfolgung beteiligte Parteien:Liu Fenglin, Sekretär des Komitees für Politik und Recht des Kreises Jingxing: + 86-0311-2031316, + 86-13933852088Leiter des Büros 610: + 86-13832336488Kreisgericht Jingxing: + 86-031182022906Qiao Zhihai, Gerichtspräsident: + 86-13784023666.