Zum zweiten Mal Haftstrafe wegen des Praktizierens von Falun Dafa verhängt
(Minghui.org) Der Falun-Dafa-Praktizierende Han Zhong wurde am 16. Januar 2017 festgenommen und in einem örtlichen Untersuchungsgefängnis der Stadt Tongling in der Provinz Anhui eingesperrt. Am 7. Juli verurteilte man ihn zu einem Jahr Gefängnis.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Han verfolgt wurde, weil er sich weigerte, auf seinen Glauben an Falun Gong zu verzichten. Als er 2006 in einem Arbeitslager war, wurde er geschlagen, bis er die Sehkraft in seinem rechten Auge verlor. Drei Jahre später verurteilte man ihn zu sechs Jahren Gefängnis.
Jüngste Gerichtsverhandlung: Starkes Plädoyer der Anwälte
Etwa 30 Polizisten, sowohl in Zivil als auch in Uniform, aus der örtlichen Staatssicherheitsabteilung nahmen an der Anhörung am 28. Juni 2017 teil und besetzten die letzten zwei Reihen auf der Galerie.
Die beiden Anwälte von Han verlangten, dass die Staatsanwälte aus dem Fall entlassen werden sollten, weil sie als Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas unfähig seien, Han für seinen spirituellen Glauben an Falun Gong strafrechtlich zu verfolgen. Der Vorsitzende lehnte den Antrag der Anwälte ab.
Die Anwälte plädierten für Han auf nicht schuldig und widerlegten die Anklagebeweise: Han hatte an einem öffentlichen Platz „die Kommunistische Partei Chinas ist eine Sekte“ geschrieben und „Falun Dafa ist gut“ gerufen.
Hans Anwälte nannten auch Artikel 36 der chinesischen Verfassung, die den Bürgern das Recht auf Religionsfreiheit garantiert, um zu zeigen, dass Han mit der Bewerbung von Falun Dafa kein Gesetz gebrochen hatte. Nach Artikel 41 der chinesischen Verfassung haben die Bürger das Recht, staatliche Organe und Beamte für ihre illegalen Handlungen und Verbrechen zu tadeln und sie zu missbilligen.
Da kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere, habe Han jedes Recht, die Kommunistische Partei Chinas zu kritisieren, die 1999 ihre Kampagne gegen Falun Dafa begonnen hatte, so die Anwälte.
Die Anwälte argumentierten weiter, dass den Anklagen gegen Han die Rechtsgrundlage fehle und dass der Fall deshalb eingestellt werden solle. Sie forderten Hans sofortige Freilassung.
Der Richter vertagte die Anhörung.
Als der Prozess am 7. Juli wieder aufgenommen wurde, verurteilte der Richter Han zu einem Jahr im Gefängnis.
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