Frau aus Liaoning wegen ihres Glaubens verurteilt
(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Yingkou ist zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie sich weigert, auf Falun Gong zu verzichten. Falun Gong ist ein traditioneller Kultivierungsweg für Körper und Geist, der durch das kommunistische Regime in China verfolgt wird. Chen Lili hat für ihren Fall Berufung eingelegt.
Laut Insidern hatte die Polizei Chen lange Zeit vor ihrer Festnahme am 28. Juni 2016 in einem örtlichen Einkaufszentrum überwacht. Als Chens Schwester, die zu diesem Zeitpunkt bei ihr gewesen war, gegen die Verhaftung protestierte, legten sie ihr Handschellen an und verletzten sie.
Im Polizeiauto sagte ein Polizist zu Chens Schwester: „Glauben Sie an Falun Gong? Wenn Sie es nicht tun, dann beschimpften sie den Begründer von Falun Gong!“ Die Schwester entgegnete: „Warum sollte ich das tun? Wie würde es Ihnen gefallen, wenn ich Sie ohne Grund beschimpfen würde?“
Die Polizisten schlugen Chen im Streifenwagen und schleuderten eine riesige Schlüsselkette an ihren Kopf. Es zeigten sich bei ihr plötzlich Symptome einer Herzerkrankung, und die Polizei musste an einer Apotheke anhalten, um Medikamente für sie zu bekommen.
Stunden später brachten sie Chen zu ihrem Hauptwohnsitz zurück, um Kleidung zu holen. Später durchsuchte die Polizei sowohl diese Wohnung als auch die Zweitwohnung von Chen.
Chens Familie wurde zwei Tage später angerufen und aufgefordert, auf die lokale Polizeistation zu kommen, um ein Dokument bezüglich der Festnahme zu unterschreiben. Am 28. Juli 2016 wurde die Familie benachrichtigt, dass sie Chens formellen Haftbefehl unterzeichnen sollte.
Chen musste zwei Mal vor Gericht erscheinen: am 6. und am 17. April 2017. Die erste Anhörung fand im Amtsgericht statt, während die zweite Anhörung in einem provisorischen Gerichtssaal im Untersuchungsgefängnis von Yingkou stattfand. Chens Angehörige durften nur an der ersten Anhörung teilnehmen.
Der Vorsitzende Richter Han Shukun verurteilte Chen zu Gefängnis. Am 29. Mai erhielten ihre Angehörigen einen Anruf aus dem Untersuchungsgefängnis und wurden über das Urteil informiert. Bis jetzt haben sie noch keine formelle Mitteilung über das Urteil erhalten.
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