Bemerkenswert: Staatsanwalt gibt fehlende Rechtsgrundlage zu – dennoch verurteilt Richter Falun-Gong-Praktizierenden
(Minghui.org) Bei der Verhandlung gegen einen Mann aus Chongqing gab der Staatsanwalt zu, dass es kein Gesetz gebe, wonach man Falun Gong als Sekte bezeichnen könne.
Bei dem besagten Mann aus Chongqing handelte es sich um Zhang Jun, er wurde am 24. Mai 2016 inhaftiert und später gemäß § 300 des chinesischen StGB („Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“) verurteilt. Diesen Paragraphen benutzt das Regime standardmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.
Zhangs erster Gerichtstermin war am 26. Oktober. Damals zeigte der Staatsanwalt Fotos von angeblichen Beweisen, aufgrund derer Zhang beschuldigt wurde. Zhangs Anwalt erörterte jedoch, dass laut Gesetz der physische Beweis vorzulegen sei. Der Vorsitzende reagierte auf den Einwand mit der vorzeitigen Beendigung der Anhörung.
Als die Verhandlung am 23. Dezember 2016 fortgesetzt wurde, gab der Staatsanwalt zu, dass weder Beweise vorlägen, die aufzeigen könnten, dass Falun Gong eine Sekte sei, noch ließe sich ein derartiges Gesetz finden, dass Falun Gong als Sekte bezeichne. Die Aufzeichnung seiner Aussage unterzeichnete er am Ende der Verhandlung.
Dennoch verurteilte der Richter Zhang am 22. August 2017 zu fünf Jahren Haft. Zhang hat vom Untersuchungsgefängnis im Bezirk Ba’nan aus Berufung eingelegt.
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