Drei Jahre Haft: Die älteren Frauen haben Kalender mit Botschaften von Falun Dafa verteilt
(Minghui.org) Weil sie mehrere Kalender mit Botschaften von Falun Dafa verteilt hatten, wurden am 12. November 2017 drei Frauen in der Stadt Benxi in der Provinz Liaoning verhaftet. Vor kurzem verurteilte man sie nach zwei Gerichtsverhandlungen zu je drei Jahren Gefängnishaft.
Falun Dafa, auch bekannt als Falun Gong, ist eine spirituelle Praktik, die sich auf Meditation und die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht gründet. Seit Juli 1999 wird die Gruppe von der Kommunistischen Partei Chinas verleumdet und verfolgt. Um den Menschen zu helfen, die Hasspropaganda der kommunistischen Partei zu durchschauen, verwenden die Praktizierenden viele kreative Mittel. So verteilen sie zum Beispiel Informationsmaterialien, mit denen sie auf die Verfolgung aufmerksam machen.
Verhaftung und Untersuchungshaft
Yan Wenqin, Huang Yazhen und Yu Jinfeng wurden letztes Jahr von Beamten der Polizeiwache Jianchang verhaftet und sind seither in der Haftanstalt der Stadt Benxi eingesperrt. Zunächst hielt man sie in Administrativhaft [1]. Zwei Wochen nach ihrer Verhaftung belegte man sie dann mit strafrechtlicher Haft.
In der Haftanstalt müssen die Praktizierenden – alle Mitte 60 – Sklavenarbeit verrichten. Sie müssen unter anderem Papier schneiden. Das ist anstrengende Handarbeit. Aus dem Papier werden verschiedene Muster und Figuren angefertigt. Praktizierende, die die Arbeit nicht fertigstellen können, werden gefoltert, indem sie lange Zeiträume ohne Pause still stehen müssen.
Als Folge der Zwangsarbeit und des erzwungenen Stehens entwickelten alle drei Praktizierende verschiedene Krankheitssymptome. Sie erzählten den Beamten davon und baten darum, die Falun-Dafa-Übungen praktizieren zu dürfen. Das würde ihren Gesundheitszustand verbessern, erklärten sie. Ihre Bitte wurde nicht beachtet, stattdessen wurden sie bestraft.
Erste Anhörung
Am 24. Mai 2018 stellte man die drei Praktizierenden vor Gericht. Sie wurden alle von Rechtsanwälten verteidigt.
Als der Vorsitzende Richter Fan Hong ankam, brachten die Familien der Praktizierenden die Bitte vor, die zweiten Verteidiger sein zu dürfen. Daraufhin befahl der Richter seinen Gerichtsdienern, die Familienmitglieder und alle anderen Zuschauer aus dem Gerichtssaal zu entfernen.
Die Rechtsanwälte argumentierten, dass der Richter nicht die Befugnis habe, den Familienmitgliedern ihr Recht streitig zu machen, die zweiten Verteidiger zu sein. Der Richter erkannte seinen Fehler und ließ die Zuschauer wieder in den Gerichtssaal.
Nach einer zweistündigen Pause wurde die Verhandlung am Nachmittag wieder aufgenommen. Die Anwälte verwiesen darauf, dass es von der Polizei unrechtmäßig gewesen sei, ohne ausreichende Beweise die Administrativhaft ihrer Mandanten zu einer strafrechtlichen Haft hochzustufen. Sie forderten, die strafrechtliche Haft aufzuheben. Staatsanwalt Huang beantragte daraufhin die Vertagung der Verhandlung. Seinem Antrag wurde stattgegeben.
Die Beamten der Polizeiwache gaben nicht auf. Sie sammelten weiterhin Beweise, die drei Praktizierenden fälschlicherweise zu belasten. Sie kontaktierten auch Personen als Zeugen, welche die Praktizierenden angeblich dabei gesehen haben sollen, wie sie Kalender mit Botschaften von Falun Dafa verteilt hatten. Unter ihren Zeugen befanden sich auch drei Grundschüler.
Zweite Anhörung
Am 16. Oktober 2018 fand eine zweite Anhörung statt. Keiner der Zeugen tauchte auf. Drei neue Rechtsanwälte plädierten für die Praktizierenden auf nicht schuldig. Staatsanwalt Huang drohte den Praktizierenden mit drei bis sieben Jahren Gefängnis.
Richter Fan konnte die Argumente der Rechtsanwälte nicht widerlegen. Er wurde zornig und rief: „Schande über Sie!“
Einige Wochen nach der zweiten Anhörung verurteilte er die drei Praktizierenden zu Gefängnisstrafen. Diese haben nun beim Mittleren Volksgericht der Stadt Benxi Berufung eingelegt.
Hauptverantwortlich für die Verfolgung:
Fan Hong, Vorsitzender Richter: +86-18641473054, +86-24-46873054
Huang Wei, Staatsanwalt: +86-24-46811540
Früherer Bericht:
Drei 60-jährige Frauen nach sechs Monaten Untersuchungshaft vor Gericht gestellt
[1] Diese Strafe wird von einer Polizeidienststelle verhängt. Die maximale Haftdauer beträgt drei Jahre. Die Polizeibehörde kann einen Beschuldigten nach einem nur vage festgelegten Verfahren verurteilen. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung finden keine Anwendung.
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