Drei Praktizierende verurteilt: Sie hatten am „Welt-Falun-Dafa-Tag“ Plakate aufgehängt
(Minghui.org) Drei Falun-Dafa-Praktizierende aus der Stadt Zaozhuang, Provinz Shandong wurden am 29. November 2018 vom Bezirksgericht Xuecheng verurteilt. Sie hatten am Welt-Falun-Dafa-Tag Plakate aufgehängt, die Falun Dafa bekannt machten.
Falun Dafa (auch Falun Gong genannt) ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, der von Meister Li Hongzhi am 13. Mai 1992 in China eingeführt wurde. Es verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch ein Leben im Einklang mit den Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. 1999 praktizierten fast 100 Millionen Menschen. Aus Angst, die Kontrolle über die Menschen zu verlieren, und aus Neid auf die Beliebtheit von Falun Dafa initiierte der damalige Vorsitzende der Kommunistischen Partei, Jiang Zemin, am 20. Juli 1999 die brutale Verfolgung von Falun Dafa.
Falun-Dafa-Praktizierende außerhalb Chinas begannen, den Jahrestag der öffentlichen Einführung im Jahr 2000 zu feiern und bezeichnen seitdem den 13. Mai als „Welt-Falun-Dafa-Tag“. Auch die Praktizierenden in China feiern diesen Tag, müssen dies aber wegen der anhaltenden Verfolgung auf weniger öffentliche Weise tun.
Der Polizei gemeldet, verfolgt und verhaftet
Liu Jie und Wei Yanjing wurden von einem Mitarbeiter eines Lebensmittelgeschäfts bei der Polizei angezeigt. Er hatte sie am 11. Mai 2018 beobachtet, wie sie Plakate mit Informationen zum Welt-Falun-Dafa-Tag aufhängten. Daraufhin begannen Polizisten, Lius Wohnhaus zu überwachen.
Liu bemerkte die Überwachung nicht und ging in den nächsten zwei Tagen weiter mit Wei hinaus, um Plakate aufzuhängen. Am 13. Mai wurden sie verhaftet. Die Polizei nahm Liu die Schlüssel ab und durchsuchte seine Wohnung. Ein dritter Praktizierender namens Zhou Changfa, der ebenfalls daran beteiligt gewesen war, wurde am 14. Mai verhaftet.
Zhou ließ man nach einem Monat Haft gegen Kaution frei, aber Liu und Wei blieben weiterhin im Untersuchungsgefängnis Yuelou.
Im August wurde der Fall der drei Praktizierenden bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Xuecheng eingereicht, die die Akte einen Monat später an die Polizei zurückgab. Diese reichte die Akte im Oktober erneut ein, diesmal aber direkt an das Bezirksgericht Xuecheng. Dort fand dann am 29. November die Verhandlung statt.
Anwälte verteidigen die Unschuld der Praktizierenden
Den Praktizierenden wurde der Tatbestand „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [1] vorgeworfen.
Liu und Weis Familien beauftragten Anwälte, um sie zu verteidigen.
Lius Anwalt wies darauf hin, dass die Polizei bei der Durchsuchung des Wohnsitzes seines Mandanten kein rechtliches Verfahren befolgt habe und die dort beschlagnahmten Gegenstände nicht als Beweis verwendet werden könnten. Er legte dar, dass sein Klient das verfassungsmäßige Recht habe, Falun Dafa zu praktizieren, und er nicht für die Ausübung seines Glaubens angeklagt werden könne.
Weis Anwalt argumentierte, dass sein Mandant niemandem Schaden zugefügt, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben habe, als er Plakate aufhängte. Er forderte Freispruch.
Liu verteidigte sich auch selbst und erklärte dem Gericht, dass er Falun Dafa praktiziere, um seine psychische und körperliche Gesundheit zu verbessern. Die in seiner Wohnung beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und der Computer seien sein persönliches Eigentum.
Richter Wang Tao antwortete auf die Verteidigung der Anwälte und Praktizierenden mit den Worten: „Wie können wir die Menschen kontrollieren, wenn es überall Falun-Gong-Plakate gibt?“ Wenig später vertagte er den Prozess, ohne ein Urteil zu verkünden.
[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.
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