Shanghai: Frau über gesetzlich zulässigen Zeitraum hinaus in Haft
(Minghui.org) Eine Gruppe von Agenten hat Zhou Qian am 10. Januar 2018 an ihrem Arbeitsplatz verhaftet. Sie wiesen sich nicht aus und sagten ihrem Arbeitgeber auch nicht, wohin sie sie bringen würden.
Der Arbeitgeber (Lloyd's Register Quality Assurance) der in Shanghai ansässigen Praktizierenden informierte ihre Angehörigen, die sich sofort bei den örtlichen Polizeidienststellen erkundigten, um sie ausfindig zu machen. Doch sie konnten sie nirgendwo finden und kehrten unverrichteterdinge nach Hause zurück. Dort fanden sie frische Spuren von Eindringlingen vor und bemerkten, dass ihre Falun-Gong-Bücher weg waren. Sie wussten sofort, dass die Polizei ihr Haus durchsucht hatte, als niemand da war.
Zhou verdankte Falun Gong, dass sie wieder gesund geworden war. Als sie noch Studentin war, wurde bei ihr 1993 ein Ovarialtumor diagnostiziert. Sie unterzog sich einer Chemotherapie und musste ihre Gebärmutter und Eierstöcke entfernen lassen. Da ihre Mutter sie mit verschiedenen Folgekomplikationen kämpfen sah, empfahl sie Zhou, Falun Gong auszuprobieren. Das tat sie, und ihre Symptome verschwanden nach nur einem halben Jahr. Das war im Jahr 1995.
Zhou schwankte nie in ihrem Glauben, auch nicht, nachdem das chinesische kommunistische Regime im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong in Gang setzte. Deshalb wurde sie zur Zielscheibe der Behörden und mehrfach verhaftet.
Zhous Vorgesetzter rief ihre Familie am Tag ihrer letzten Verhaftung um 17 Uhr an und sagte, dass die Polizeiwache Weifang ihn gerade über ihren Aufenthaltsort informiert habe. Ihre Angehörigen und drei Führungskräfte des Unternehmens eilten zur Polizei, nur um dort zu erfahren, dass Zhou gerade ins Untersuchungsgefängnis Zhangjiang verlegt worden war. Da befindet sie sich auch heute noch.
Zhous Anwalt Cheng Hai suchte die Polizeiwache am 5. Februar auf, aber Huang Hao, der zuständige Beamte, lehnte es ab, sich mit ihm zu treffen und wies den Sicherheitsdienst an, ihn draußen aufzuhalten. Cheng reichte eine Beschwerde ein. Danach war Huang bereit, mit ihm am Telefon zu sprechen.
Wieder der gleiche Trick
Der Beamte gab an, sie hätten Zhou verhaftet, weil sie vermuteten, dass sie im Jahr 2017 Informationsmaterial über Falun Gong an den Polizeichef Liu Jin verschickt habe. Huang gab an, dass die Handschrift auf dem Umschlag wie die von Zhou aussehe, aber es gäbe keine forensischen Beweise.
Im Jahr 2001 war Zhou zu über drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem die Polizei den Verdacht hatte, dass sie Informationsmaterial über Falun Gong an einige lokale Polizisten und Beamte verschickt hätte. Es wurden jedoch keine forensischen Beweise gefunden, um die Klage gegen sie zu begründen.
Zhous Familie konnte nicht glauben, dass die Polizei wieder den gleichen Trick anwendete.
Der Beamte Huang lehnte es ab, sich mit Zhous Familie zu treffen, um ihren Fall zu besprechen. Sie wollten eine Beschwerde gegen ihn beim Berufungsamt der Polizei von Pudong einzureichen, aber ihr Fall wurde nicht angenommen.
Laut Gesetz beträgt die längste Zeit, die eine Person vor einer Anklage in Gewahrsam genommen werden kann, 29 Tage (15 Tage Verwaltungshaft und 14 Tage Strafhaft). Zhou blieb über den gesetzlich zulässigen Zeitraum hinaus inhaftiert. Ihr Anwalt schickte sein Rechtsgutachten am 10. März an Huang und den Staatsanwalt Zhang Xueying. Er forderte die beiden auf, die illegale Inhaftierung seiner Mandantin unverzüglich zu beenden.
Inzwischen ist der Anwalt dabei, Strafanzeige gegen Huang, Zhang und andere Verantwortliche für die Festnahme und Inhaftierung seiner Mandantin ohne Rechtsgrundlage zu erstatten.
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