70-Jähriger gezwungen unterzutauchen, um Verurteilung zu entgehen

(Minghui.org) Der 70-jährige Falun Gong-Praktizierende Zhuo Guibin hält sich versteckt, um nicht wegen seines Glaubens inhaftiert zu werden. Seine Familie fordert die Behörden des Bezirks Yi auf, den Prozess gegen ihn einzustellen, damit er ohne Angst vor Verhaftungen nach Hause zurückkehren kann.

Zhuo war früher Leiter des Amtes für Leichtindustrie in Yi gewesen. Immer wieder war er verhaftet worden, weil er sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Er wurde zwei Mal für insgesamt sechs Jahre zur Zwangsarbeit verurteilt und während seiner Haft brutal gefoltert.

Seine letzte Verhaftung fand am 26. September 2017 statt, und am 22. Dezember stand er vor Gericht. Der Vorsitzende Richter verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe (das Strafmaß muss noch ermittelt werden) und legte das Urteil dem höheren Gericht zur Genehmigung vor.

Dieses ordnete eine zweite Verhandlung an, um das Urteil zu ändern. Als Zhuo von der Entscheidung erfuhr, verließ er seine Heimat, um eine weitere Verfolgung zu vermeiden.

Jüngste Festnahme und anschließende Untersuchungshaft

Zhuo war am 26. September 2017 am Busbahnhof des Bezirks Quyang verhaftet worden. Daran beteiligt waren Agenten aus dem Bezirk Yi, der Stadt Baoding und dem Bezirk Quyang. Sie hatten ihn vor seiner Festnahme monatelang mit GPS-Technologie verfolgt.

Der Taxifahrer, der Zhuo abgesetzt hatte, wurde ebenfalls verhaftet, später aber wieder freigelassen, als die Polizei herausfand, dass er kein Falun-Gong-Praktizierender war.

Die Polizei beschlagnahmte 2.500 Kalender, Papiergeld im Wert von mehr als 600 Yuan (ca. 80 Euro) [1] und vier USB-Sticks aus Zhuos Wohnung. Auf den Kalendern und der Währung waren Informationen über Falun Gong gedruckt und auf den USB-Sticks waren eben solche gespeichert.

Ein stellvertretender Polizeichef der Polizeibehörde von Yi und der Leiter der Polizeiwache des Stadtteils Yizhou brachten Zhuo an diesem Nachmittag zurück zur Polizeiwache Yizhou. Dort wurde er mehrere Stunden lang verhört, bevor sie ihn in das Bezirksuntersuchungsgefängnis brachten.

Hungerstreik und Zwangsernährung

Aus Protest gegen die illegale Inhaftierung trat Zhuo in einen Hungerstreik. Illegal war seine Verhaftung deshalb, weil kein Gesetz in China besagt, dass das Praktizieren von Falun Gong ein Verbrechen ist. Am vierten Tag fuhren sie ihn in ein örtliches Krankenhaus, um ihn dort zwangsernähren zu lassen. Ein Zeuge sah seine Hände hinter seinem Rücken gefesselt. Er weigerte sich entschieden, sich zwangsernähren zu lassen, und die Polizei brachte ihn zurück ins Gefängnis.

Am nächsten Tag versuchten sie es erneut. Die Ärzte führten ihm Brei zu und beließen den Schlauch in seiner Nase. Seine Hände und Füße waren gefesselt, so dass er sich nicht bewegen konnte.

Etwa 20 Tage später begannen sein rechtes Bein und seine rechte Hand Symptome eines Blutgerinnsels zu zeigen. Er konnte weder gehen noch etwas halten. Die Ärzte sagten, er habe hohen Blutdruck. In dieser Nacht überredete der Direktor des Gefängnisses den Staatsanwalt Wang Guoping, seinen Antrag auf Kaution zu genehmigen.

Zhuos Tochter holte ihn am nächsten Morgen ab. Zwei Stunden später tauchten zwei Beamte zu Hause auf, um ihn zu fotografieren und zu filmen.

Für schuldig gehalten

Zehn Tage nach seiner Verhaftung wurde sein Fall der örtlichen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Als Beweise nahm Tian Guojun, Leiter der Staatssicherheit von Yi, Teile von Aussagen, die von mehreren anderen lokalen Praktizierenden aus dem Jahr 2008 stammten.

Zhuos Sohn brachte ihn am 22. Dezember 2017 im Rollstuhl in den Gerichtssaal. Er hatte sich noch nicht von seinem Blutgerinnsel und seinem hohen Blutdruck erholt.

Als die Anhörung begann, fragte der stellvertretende Richter Liang: „Bekennen Sie sich schuldig?"

Zhuo verneinte und schüttelte den Kopf, als der Staatsanwalt Wang Guoping die Anklage gegen ihn laut vorlas.

Obwohl er aufgrund seines Zustandes Mühe hatte, deutlich zu sprechen, schaffte es Zhuo zu sagen: „Ich habe ein Recht auf Glaubensfreiheit! Es ist legal, wenn ich meinem Glauben folge!“

Richter Liang forderte Zhuo auf, eine Erklärung zu schreiben, in der er versprach, dass er nie wieder Drucker für lokale Falun-Gong-Praktizierende kaufen würde, um Materialien über Falun Gong herzustellen. Der Vorsitzende Richter Sun Chunmei drohte damit, ihn zurück ins Untersuchungsgefängnis zu schicken, falls er sich weigere, sich daran zu halten.

Ein Beamter hielt seine Hand, um seine Fingerabdrücke auf die Dokumente zu drücken.

Zhuo hat sein Zuhause verlassen, um weiteren Schikanen und Verhaftungen zu entgehen.

Frühere Verhaftungen, Zwangsarbeit und Hungerstreik

Zhuos Familie ist sehr besorgt um sein Wohlergehen und weiß nicht, wo er ist. Seine Situation weckte ihre Erinnerungen an das, was er in der Vergangenheit für seinen Glauben an Falun Gong erlitten hatte.

Zhuo war kurz nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 erstmals verhaftet worden. Er erhielt drei Jahre Zwangsarbeit und wurde am 23. September 2001 ins Zwangsarbeitslager Tangshan geschickt. An diesem Tag schlug ihm der Wärter Liu Weidong mit einer Flasche auf den Kopf. Am nächsten Tag schlug er Zhuo mit einem Holzbrett eine halbe Stunde lang auf den Kopf und das Gesäß. Stunden später schockten Liu und Zhang Jianzhong über 40 Minuten lang Zhuos Kopf, Achselhöhlen, Mund und Bauch mit Elektrostäben.

Die örtliche Polizei erfuhr von Zhuos Plan, am 16. Februar 2003 einen Verwandten in der Provinz Xinjiang zu besuchen, weil sie das Telefon seines Bruders abgehört hatte. Sie verhafteten ihn zwei Tage später am Flughafen und hielten ihn vier Tage lang fest. Sein Bruder war gezwungen, 7.000 Yuan (ca. 930 Euro) für seine Freilassung zu zahlen. Die Polizei verlangte von den Brüdern, die Verhaftung nicht auf Minghui.org zu veröffentlichen.

Am 3. Juni 2004 wurde Zhao zum dritten Mal verhaftet. Fünfzehn Tage später brachten sie ihn ins Zwangsarbeitslager der Stadt Baoding. Erst da wurde ihm mitgeteilt, dass er weitere drei Jahre Zwangsarbeit verrichten müsse. Er trat für 18 Tage in einen Hungerstreik und wurde am 8. Juli 2004 entlassen.

Eine Gruppe von Agenten brach am 16. Oktober 2007 um 23 Uhr in sein Haus ein und weckte und erschreckte damit seine Familie. Zhuo war zu der Zeit nicht zu Hause und entging so der Verhaftung.

Am 7. Oktober 2011 kam die Polizei erneut und beschlagnahmte einen Laptop, eine Kamera, drei Handys, mehr als 100 Visitenkarten und mehr als 8.000 Yuan (ca. 1.070 Euro) in bar.


[1] Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.