Hebei: Für die Verbreitung von Informationen über Falun Gong zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt
(Minghui.org) Qian Fenglin, eine Bewohnerin des Kreises Kangbao, ist zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Anklage lautete, sie habe „eine Sekte benutzt, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“.[1]
Qian Fenglin schreibt es Falun Gong [2] zu, dass sie gesund geblieben ist und eine bessere Ehefrau und Mutter geworden ist. Deshalb zögerte sie zu keinem Zeitpunkt, anderen zu sagen, dass Falun Gong ganz anders ist, als in der Staatspropaganda dargestellt. Am 4. Januar 2018 verteilte sie Informationsmaterial über Falun Gong und wurde dafür vom Polizeibeamten Lu Zheng festgenommen.
Qian weigerte sich, die Fragen beim Verhör im Polizeirevier von Chengguan zu beantworten. Daraufhin wurde sie von fünf Polizisten geschlagen und getreten. Sie nahmen ihr auch eine Blutprobe ab und ihre Fingerabdrücke, bevor sie ins Untersuchungsgefängnis Shisanli in die Stadt Zhangjiakou gebracht wurde. Sie fuhren zum Kreis Kangbao zurück, um ihre Wohnung zu durchsuchen und ihre Falun-Gong-Bücher zu konfiszieren.
Während ihrer Gerichtsverhandlung am 28. März plädierte Qians Anwalt in ihrem Namen auf „nicht schuldig“, außerdem sagte sie selbst zu ihrer eigenen Verteidigung aus.
Staatsanwalt Zhang Hai behauptete, dass die beschlagnahmten Falun-Gong-Bücher ausreichen würden, um Qians „Schuld“ zu beweisen. Er zitierte zwei Mitteilungen der chinesischen Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen vom Juli 1999, in denen die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten wurde.
Qians Anwalt konterte, dass diese Verwaltungsbehörde das Verbot bereits im Jahr 2011 [3] aufgehoben habe und dass es für Praktizierende völlig legal sei, Falun-Gong-Bücher zu besitzen.
Staatsanwalt Zhang legte keinen der in der Anklageschrift aufgeführten Beweise vor. Als er nicht wusste, wie er die Fragen des Anwalts beantworten sollte, beschuldigte er den Anwalt, „antirevolutionär“ zu sein.
Der Anwalt wies darauf hin, dass der ehemalige chinesische Regimechef Jiang Zemin die Verfolgung im Alleingang eingeleitet habe. Der Volkskongress, Chinas gesetzgebende Körperschaft, habe nie ein Gesetz erlassen, das besagt, dass Falun Gong zu praktizieren ein Verbrechen sei. Der Volkskongress habe Falun Gong nie als Sekte bezeichnet.
Der Anwalt argumentierte auch, dass Artikel 36 der Verfassung den chinesischen Bürgern das Recht auf Glaubens- und Pressefreiheit garantiere.
Richter Zhang Zhenbin unterbrach den Anwalt, als dieser seine Verteidigungsargumente vorlegte. Er vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu fällen.
Am 11. Mai tauchte Staatsanwalt Zhang im Untersuchungsgefängnis auf, um Flugblätter gegen Falun Gong an Häftlinge und Wärter zu verteilen.
Am 11. Juli besuchte ein Mitarbeiter des Kreisgerichts Kangbao das Untersuchungsgefängnis, um Qian über ihr Urteil zu informieren.
Qian erklärte, dass sie Berufung einlegen werde.
An der Verfolgung beteilt:
Staatsanwalt Zhang Hai: +86-13253111666Richter Zhang Zhenbin: +86-15933036988, +86-17703137966.
[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.
[2] Falun Gong ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist mit den den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Die Falun-Gong-Praktizierenden werden seit 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt.
[3] Siehe dazu: Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiterhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/19/128697.html
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