Tochter ersucht Berufungsrichterin im persönlichen Gespräch um Freilassung ihrer Mutter
(Minghui.org) Na Limei aus der Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang, wurde im August 2019 zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Sie hatte sich geweigert, auf Falun Dafa [1] zu verzichten. Während des Berufungsverfahrens vor dem Eisenbahngericht traf sich Nas Tochter mit der für den Fall zuständigen Richterin und beantragte Freispruch für ihre Mutter.
Die Richterin äußerte, dass Nas Tochter die erste Familienangehörige eines verurteilten Falun-Dafa-Praktizierenden sei, die persönlich mit ihr über einen Berufungsfall gesprochen habe.
Aufgrund dieser Tatsache ermutigt Nas Tochter die Angehörigen anderer Praktizierender, mit den zuständigen Richtern zu sprechen. Gleichzeitig fordert sie von den Gerichten Gerechtigkeit für die zu Unrecht verurteilten Angehörige, denen das Praktizieren von Falun Dafa untersagt wird.
Ihre 68-jährige Mutter war am 9. November 2018 während einer großangelegten Polizeiaktion in den Städten Harbin und Daqin verhaftet worden. Seitdem wird sie im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Harbin festgehalten. Am 7. August 2019 wurde sie vom Eisenbahngericht angehört und am 22. August zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Am 3. September reichte Nas Anwalt Berufung beim Eisenbahngericht ein. Am 16. September 2019 traf sich ihre Tochter mit der Berufungsrichterin Li Juan.
Während des Treffens legte Nas Tochter ihre eigenen Verteidigungsgründe dar. Ebenso erzählte sie von den jüngsten Freisprüchen von Falun-Dafa-Praktizierenden durch andere Gerichte in ganz China.
Sie berichtete Richterin Li, dass ihre Mutter durch Falun Dafa viele positive Veränderungen erlebt habe. Sie habe der Familie und der Gesellschaft keinerlei Schaden zugefügt, geschweige denn die Staatsgewalt untergraben, wie vom Gericht behauptet.
Zudem zitierte Nas Tochter den „Bericht zur internationalen Religionsfreiheit 2018“[2], der am 21. Juni 2019 von der US-Amerikanischen Kommission für Internationale Religionsfreiheit veröffentlicht wurde. Dieser zeigt die Verfolgung von Falun Dafa auf und die Sanktionen der westlichen Länder gegen Menschenrechtsverletzer.
Die Richterin unterbrach die Ausführungen oft und warnte, dass es für sie zu gefährlich sei, derartige Themen zu besprechen. Sie weigerte sich auch, über die fehlende Rechtsgrundlage für die Verfolgung und Verurteilung von Falun-Dafa-Praktizierenden zu diskutieren.
Die Richterin brachte zwar Sympathie für Nas Mutter zum Ausdruck, sagte aber auch, dass Falun-Dafa-Praktizierende wegen der Verbreitung der Informationen über die Verfolgung und die blutige Geschichte des kommunistischen chinesischen Regimes verurteilt werden müssten.
Sie erklärte außerdem, dass sie nie zuvor mit Angehörigen von Praktizierenden vor Ort, die wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden waren, über Berufungsfälle gesprochen habe. Nas Tochter sei die Erste. Die Richterin versprach, sich den Fall genauer anzusehen und ihn mit Kollegen zu besprechen.
Anfang Oktober würde sie ihr weitere Informationen übermitteln.
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[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
[2] Den Minghui-Bericht darüber finden Sie hier
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