Lügen der Polizei, Verstöße gegen Verfahrensregeln

(Minghui.org) Eine Bürgerin der Stadt Jinzhou, Provinz Liaoning stand am 13. Dezember 2019 vor Gericht, weil sie Falun Dafa [1] praktiziert.

Nie Jing war am 24. September 2019 auf dem Heimweg von der Arbeit, als sie von einem Mann angesprochen wurde. Er fragte sie, ob sie Falun Dafa praktiziere. Gerade als sie darüber nachdachte, wie sie darauf antworten sollte, sagte der Mann, dass er Falun Dafa praktiziere. Dann griff er nach ihrer Tasche, in der er Andenken über Falun Dafa fand. 

Er tätigte einen Anruf und in nur wenigen Minuten tauchten mehrere Polizisten auf und verhafteten sie. Erst jetzt dämmerte es Nie, dass der Mann ein Polizist in Zivil war.

Am Abend durchsuchten Polizisten ihre Wohnung und brachten sie ins Untersuchungsgefängnis Jinzhou.

Die Lügen der Polizei

Während der Anhörung vor dem Bezirksgericht Taihe im Dezember 2019 fragte ihr Anwalt, wie die Polizei dem Staatsanwalt bereits am 22. September 2019 einen Polizeibericht über ihre Verhaftung vorlegen konnte, wo die Festnahme erst zwei Tage später stattgefunden hatte.

Die Polizei übergab Nie keine Liste von den beschlagnahmten Gegenständen, die sie oder ihre Angehörigen hätten unterschreiben können, behauptete jedoch, dass Nie sich geweigert habe, die Liste zu unterschreiben. 

Nie sagte gegen die Polizei aus, weil diese einen angeblichen Zeugen mit Nachnamen Zhang genannt hatte, den sie in ihre Fallakte aufnehmen wolle. Nie betonte, es sei niemand in der Nähe gewesen, nur der Beamte in Zivil, der sie beschuldige. 

Ihr Anwalt wies auch darauf hin, dass kein vollständiger Name, keine Wohnadresse, kein Ausweis oder andere erforderliche persönliche Informationen über den Zeugen dokumentiert sei. Es erschien auch kein Zeuge vor Gericht, um befragt werden zu können.

Vor Nies Anhörung stellten ihre Angehörigen einen Antrag, die Beweise der Anklage einsehen zu dürfen. Li Lei, der stellvertretende Leiter der Staatssicherheit in Taihe, erklärte ihnen: „Es ist nicht nötig, dass Sie die Beweise sehen. Es würde nichts nützen, selbst wenn Sie es tun.“

Während Nies Verhaftung und der Hausdurchsuchung hatte die Polizei mit Körperkameras Videos erstellt. Nies Anwalt forderte vor Gericht den Staatsanwalt auf, die Beweise und diese Videos vorzulegen. Der Staatsanwalt behauptete, dass es solche Videos nicht gebe. Die Beweise seien illegale Gegenstände, die sich im Besitz von Nie befunden hätten und vor Gericht nicht vorgelegt werden könnten.

Der Staatsanwalt behauptete außerdem, dass Nie eine Wiederholungstäterin sei, da sie zuvor wegen ihres Glaubens in ein Zwangsarbeitslager eingewiesen worden sei. Ihr Anwalt widersprach, dass das Arbeitslagersystem selbst illegal sei und bereits 2013 abgeschafft wurde.

Auch Nies Familie verteidigte ihre Unschuld. Sie argumentierte, dass kein chinesisches Gesetz Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte abstempele. Und es sei ihre Glaubensfreiheit, Falun Dafa zu praktizieren, was niemandem Schaden zufüge und auch nicht den Gesetzesvollzug untergrabe [2].


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Dafa-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.