Haftstrafe wegen Malereien mit der Aufschrift „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht“?

(Minghui.org) Drei Bürger der Stadt Baoding in der Provinz Hebei müssen wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] mit langen Haftstrafen rechnen.

Li Yanqiu, 67, Sun Liying, 41, und Han Junde, 72, waren am 30. August 2019 in einer Wohnung verhaftet worden. Sie hatten sie gemietet, um Kürbismalerereien mit Botschaften über Falun Dafa herzustellen. Die Maschine zum Aushöhlen der Kürbisse wurde beschlagnahmt. Später an diesem Tag durchsuchte die Polizei auch die Wohnungen der Praktizierenden und beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher, Computer und Drucker.

Han wurde bei seiner Verhaftung ohnmächtig und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Seine Tochter wurde aufgefordert, fast 3.000 Yuan (ca. 400 Euro) Gebühren für die medizinische Untersuchung zu bezahlen. Er und Sun wurden später in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Baoding gebracht. Beide Familien stellten einen Antrag auf Freilassung auf Kaution. Die Behörden lehnten beide Anträge ab.

Ob Li in ein Untersuchungsgefängnis gebracht oder gegen Kaution freigelassen wurde, ist nicht bekannt.

Sun und Li standen am 24. Dezember 2019 vor dem Bezirksgericht Gaoyang.

Hans Verhandlung fand bereits davor statt. Einzelheiten seiner Anhörung müssen noch ermittelt werden.

Suns und Lis Anwälte plädierten auf nicht schuldig. Sie brachten vor, dass kein chinesisches Gesetz Falun Dafa kriminalisiere und kein vom Staatsanwalt vorgelegter Beweis die Anklage der „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“[2] untermauere.

Auch verwiesen sie darauf, dass alle Anweisungen höherer Stellen zur Verfolgung von Falun Dafa mündlich gegeben wurden. Das setze die formellen, schriftlichen Gesetze und Verfassungen herab.

Staatsanwalt Cai Ligong schrie Sun an und erlaubte ihr nur, seine Fragen ohne weitere Kommentare nur mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten. Er war so aufgebracht, dass sogar der Richter ihn ermahnen musste, sich zu beruhigen.

Später legte der Richter die Beweise der Anklage gegen die Praktizierenden vor. Diese bestanden aus einer Kürbisflasche mit der Aufschrift „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht“.

Einer der Anwälte fragte, wie eine so schöne Kürbisschnitzerei mit diesen schönen Worten als ein Verbrechen angesehen werden könne. „Ist es nicht außergewöhnlich, wenn Menschen den drei Prinzipien folgen und ihren Charakter verbessern?“

Der Richter und der Staatsanwalt antworteten nicht.

Staatsanwalt Cai schlug später vor, Han, der in Haft arbeitsunfähig geworden war, zu achteinhalb Jahren Gefängnis und Sun und Li zu je acht Jahren zu verurteilen.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzen die Gerichte Chinas regelmäßig, um Falun-Dafa-Praktizierende zu verurteilen.