Nach 13 Jahren Haft wird eine Praktizierende weitere sechs Jahre eingesperrt (Provinz Liaoning)

(Minghui.org) Eine 61-jährige Frau wurde wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Xu Xiuyun ist aus der Stadt Fushun in der Provinz Liaoning. Sie wurde am 21. September 2019 gegen 14 Uhr von zwei Beamten in Zivil verhaftet, als sie Informationen darüber verteilte, wie man die Internetzensur in China umgehen kann.

Im August 2020 kam es vor dem Gericht von Dongzhou zu einem Prozess, in dem sie von dem Richter Tian Hao verurteilt wurde. Er sagte, er verurteile Xu zu einer Haftstrafe von sechs Jahren, da sie eine „Wiederholungstäterin“ sei. Denn ihre jüngste Verhaftung erfolgte weniger als fünf Jahre nach ihrer vorherigen Haft von 13 Jahren. Sie war damals wegen des Praktizierens von Falun Dafa inhaftiert worden.

Zu der 13-jährigen Haft war es vor am 6. April 2002 gekommen, nachdem man Xu und die Praktizierende Jin Shunnu verhaftet hatte, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatten. Beide wurden im November 2002 verurteilt, ins Frauengefängnis ins Liaoning gesperrt und erst am 5. April 2015 wieder freigelassen.

Xus letzte Verhaftung war im Jahr 2019. Die Mitpraktizierende Jin wurde schon am 19. September 2018 verhaftet, als sie Dokumente zur Wiedereinsetzung ihrer ausgesetzten Rente angefordert hatte. Am 6. Oktober 2018 fiel sie in der Haft ins Koma und verstarb vier Tage später.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.