Drei Frauen wegen ihres Glaubens angeklagt – Richterin lässt falsche Beweise zu

(Minghui.org) Drei Frauen, die in der Stadt Mishan in der Provinz Heilongjiang zuhause sind, erschienen am 30. September 2020 zum dritten Mal vor Gericht – wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1]. Wang Yali beantragte zum wiederholten Mal eine Untersuchung der gefälschten Beweise gegen sie. Aber die Vorsitzende Richterin und der Staatsanwalt bestanden darauf, dass die Beweise zulässig seien.

Als Wang am 8. November 2018 gegen 14:00 Uhr im Begriff war, nach draußen zu gehen, wurde sie in ihrem Wohngebäude von zwei Beamten in Zivil festgenommen. Die Beamten brachten sie zu einem Polizeifahrzeug und nahmen ihr die Schlüssel ab. Dann durchsuchten sie in ihrer Abwesenheit ihre Wohnung und verlangten danach von ihr, die Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu unterschreiben.

Die beiden anderen Praktizierenden, die Frauen Wang Shugui und Sun Jinkui, wurden am 9. und 10. November 2018 verhaftet.

Die Verhaftung der drei Praktizierenden war Teil einer Polizeirazzia vom 8. bis 10. November im Bezirk Jiguan. Weitere sieben Praktizierende wurden während der drei Tage verhaftet, aber nur diese drei Frauen blieben in Haft und wurden vor Gericht gestellt.

Obwohl sich Sun und Wang Yali nicht kannten, fasste die Polizei die Fälle der drei Praktizierenden zusammen und unterzog sie einem gemeinsamen Prozess. Die Staatsanwaltschaft der Stadt Mishan klagte die Praktizierenden am 17. Juli 2019 an und übergab ihre Fälle an das Stadtgericht von Mishan.

Erste Anhörung

Während der ersten Anhörung am 5. November 2019 plädierten die Anwälte von Sun und Wang Yali auf nicht schuldig. Der Anwalt von Wang Shugui reichte für seine Mandantin eine Schuldanerkennung ein.

Wang Yali wies darauf hin, dass die Polizei in ihrer Beschreibung des Falles angegeben hatte, sie sei am 9. November verhaftet worden, während sie tatsächlich am 8. November verhaftet wurde. Laut Dokument habe die Polizei von ihr verlangt, drei Blätter mit beschlagnahmten Gegenständen zu unterschreiben, sie unterschrieb jedoch nur ein Blatt, auf dem ihr Computer und ihr Mobiltelefon aufgeführt waren. Sie bestritt auch, dass sie die 230 Falun-Dafa-Bücher und 19 Bündel von Büchern besaß, die die Polizei angeblich bei ihr zu Hause konfisziert hatte.

Als die beiden Staatsanwälte Wang alle drei Blätter mit der Beschlagnahmeliste vorlegten, wiederholte sie, dass sie nur eines davon unterschrieben habe und die Unterschriften auf den beiden anderen gefälscht seien. Sie verlangte eine Prüfung der Unterschriften. Einer der Staatsanwälte lachte und murmelte vor sich hin: „Dann muss ich die Anklageschriften neu schreiben.“

Auf Verlangen von Wangs Anwalt spielte die Vorsitzende Richterin, Zhang Ying, das Video ab, auf dem die Polizei die Wohnung von Wang durchsuchte. Der Anwalt merkte an, dass laut Video die Hausdurchsuchung zwischen 14:40 und 15:25 Uhr stattfand. Auf dem Falldokument sei als Zeit der Durchsuchung 15:30 bis 16:25 Uhr angegeben. Richterin Zhang lachte über die Anmerkung des Anwalts und sagte: „Es spielt keine Rolle, welche Zeit sie aufgeschrieben haben. Das ist nur eine Zahl.“

In dem Video über die Hausdurchsuchung waren nur zwei Beamte in Wangs Wohnung zu sehen, aber in der Anklageschrift wurden aufgeführt, dass sieben Beamte anwesend waren. Der Anwalt forderte, dass alle sieben vor Gericht erscheinen sollten, um ins Kreuzverhör genommen zu werden.

Der Anwalt sprach auch Wangs Äußerung an, dass die 230 Falun-Dafa-Bücher und 19 Bücherbündel nicht ihr gehörten. Er sagte, es sei unmöglich, dass man in dem kleinen Schrank, in dem laut Staatsanwalt die Bücher gefunden wurden, so viele Bücher aufbewahren könne. Außerdem zeige das Video der Hausdurchsuchung nicht, dass die Polizei diese angeblich dort gefundenen Materialien beschlagnahmte.

Der Anwalt fügte hinzu, dass das das staatliche Hauptamt für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen das Verbot von Falun-Dafa-Büchern und -Materialien im Jahr 2011 aufgehoben habe. Außerdem habe es nie eine rechtliche Grundlage für die Verfolgung gegeben. Er präsentierte Beispiele von Gerichten, die Falun-Dafa-Fälle in den letzten Jahren abgewiesen hatten, und forderte den Freispruch seiner Mandantin.

Richterin Zhang übergab den Fall zur Überprüfung der Beweise an die Polizei, bevor sie die Anhörung vertagte.

Zweite Anhörung

Zwei Monate später hielt das Stadtgericht von Mishan am 9. Januar 2020 eine zweite Anhörung ab. Zhang Ying war wieder die Vorsitzende Richterin, aber es gab zwei neue Staatsanwälte, eine Frau und ein Mann, die beide keine Namensschilder trugen. Es gab auch online keine Informationen über sie, so dass ihre Identität nicht überprüft werden konnte.

Die Polizei behauptete, sie habe die Unterschriften von Wang Yali auf der Beschlagnahmeliste geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass sie von derselben Person stamme. Sie hätten auch neue Videos von der Hausdurchsuchung hinzugefügt, die allerdings auf der Website der Polizei nicht geöffnet werden konnten. Die Polizei brachte auch vor, dass die Zeugen (die sieben in der Anklageschrift erwähnten Beamten) aufgrund der detaillierten Notizen, die während der Hausdurchsuchung gemacht worden seien, nicht vor Gericht erscheinen müssten.

Als Wang erneut eine unabhängige Überprüfung der Handschrift verlangte, schien die Staatsanwältin irritiert zu sein und schrie sie an: „Die Polizei hat gesagt, dass es Ihre Unterschrift ist, und die Materialien wurden bei Ihnen zu Hause gefunden.“ Sie versuchte, Frau Wang am Reden zu hindern.

Auf die wiederholten Aufforderungen des Anwalts hin, nannte der männliche Staatsanwalt seinen Namen: Zhang Jingyi, aber die Staatsanwältin gab ihren Namen nicht preis.

Wang brachte erneut die offensichtliche Fälschung von Beweisen gegen sie zur Sprache, ein falsches Verhaftungsdatum, eine gefälschte Unterschrift und die angeblichen Materialien. Sie erklärte, sie habe gegen kein Gesetz verstoßen und sei unschuldig.

Mit erhobener Stimme sagte Richterin Zhang zu Wang: „Was ist das Problem mit dem Datum? Wenn Sie darauf bestehen, dass die Beweise geprüft werden, werde ich Ihnen sicher eine saftige Haftstrafe geben. Ich weiß nicht, wann wir die nächste Anhörung abhalten können. Es könnte eine lange Zeit dauern. Wir können den Fall zur Beweisprüfung zurückgeben, wenn Sie das sagen. Ich habe kein Problem damit, dieses Spiel mit Ihnen zu spielen.“

Die Richterin vertagte die einstündige Anhörung und sagte, sie werde eine dritte Anhörung anberaumen, nachdem die Polizei die Handschriftenprüfung abgeschlossen habe.

Dritte Anhörung

Die drei Praktizierenden erschienen am 30. September 2020 zum dritten Mal vor Gericht. Richterin Zhang weigerte sich nach wie vor, auf die fehlerhaften Beweise gegen die Praktizierenden einzugehen.

Wang Yali erklärte sich nicht einverstanden damit, dass die Polizei die Handschriftenprüfung von der Stadtpolizei von Jixi durchführen ließ. Sie solle von einer unabhängigen Einrichtung gemacht werden. Sie fügte hinzu, dass ihre 3.000 Yuan (390 Euro) und ein Mobiltelefon, die während ihrer Hausdurchsuchung verschwanden, nicht auf der Beschlagnahmeliste standen, aber Richterin Zhang beschuldigte sie, keine unterstützenden Beweise dafür zu haben.

Richterin Zhang vertagte die Anhörung schnell und sagte, sie werde den Fall mit dem Richterkollegium besprechen.

Früherer Bericht:

Unstimmigkeiten bei den Beweisen der Anklage


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.