80-Jährige wehrt sich gegen die Verfolgung
(Minghui.org) Eine 80-jährige Einwohnerin der Stadt Kunming in der Provinz Yunnan hat Ende Juli 2020 eine Beschwerde gegen die Polizei eingereicht. Polizisten hatten ihre Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht. Auch gegen den Staatsanwalt reichte sie eine Beschwerde ein, weil er sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] angeklagt hatte.
Die Verfolgungskampagne habe von Anfang an keine rechtliche Grundlage gehabt – das war das Hauptargument der Beschwerden von Han Junyi. Die Polizei und der Staatsanwalt hatten sie aber auf dieser Grundlage ins Visier genommen.
Wohnungsdurchsuchung in Abwesenheit der Bewohnerin
Als Han am 23. November 2019 gegen 18 Uhr nach Hause kam, fand sie überall in ihrer Wohnung Chaos vor. Obwohl ihre Haustür verschlossen war, hatte offensichtlich eine Durchsuchung ihrer Wohnung stattgefunden. Alle ihre Falun-Dafa-Bücher, ähnliche Materialien und das Foto des Begründers von Falun Dafa waren verschwunden.
Zwei Tage später ging Han zu Li Lan, der zuständigen Polizeibeamtin ihrer Nachbarschaft und fragte sie, was passiert sei. Li verriet ihr, dass Agenten des Büros 610 [2] und der Staatssicherheitsabteilung ihre Wohnung durchsucht hätten.
Auf Hans Bitte brachte Polizistin Li sie zu Ma Yun, einem an der Razzia beteiligten Beamten des Büros 610. Han sagte zu Ma, dass die Durchsuchung ihrer Wohnung in ihrer Abwesenheit nichts anderes gewesen sei, als sie zu bestehlen. Ma ging nicht auf ihr Anliegen ein, sondern versuchte sie zu fotografieren und ihre Fingerabdrücke zu nehmen. Er fragte Han ob sie am 22. November, dem Tag vor der Hausdurchsuchung, Falun-Dafa-Materialien verteilt habe.
Han drängte Li, Ma und andere anwesende Agenten, sich nicht an der Verfolgungspolitik zu beteiligen. Aber sie weigerten sich, ihr zuzuhören und verhafteten sie. Am Nachmittag brachten Polizisten Han zu einer Untersuchung ins Krankenhaus. Die Gefängnisbehörden in Kunming weigerten sich Han aufzunehmen, weil sie eine Krankheit hatte. Danach brachten Polizisten sie zur Polizeiwache, hielten sie dort eine Nacht lang fest und ließen sie am nächsten Tag gegen Mittag frei.
Als Hans Tochter kam, um sie abzuholen, verlangte die Polizei, dass sie zuerst eine Geldstrafe von 1.000 Yuan (125 Euro) bezahlen solle. Sie weigerte sich, dem nachzukommen.
Laut Anklage eine „Wiederholungstäterin“
Mitte Juli erhielt Han eine Kopie ihrer Anklageschrift, die am 9. Juli von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Wuhua ausgestellt worden war. Sie wurde nach § 300 des chinesischen StGB wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sektenorganisation“ angeklagt. Dieser Paragraph wird von den chinesischen Justizbehörden standardmäßig auf Falun-Dafa-Praktizierende angewandt, um sie hinter Gitter zu bringen.
Da sie zuvor wegen ihres Glaubens verurteilt worden war, warf ihr der Staatsanwalt zudem in der Anklageschrift vor, „eine Wiederholungstäterin“ zu sein und „ihre früheren Verfehlungen nicht korrigiert zu haben“.
Han schickte ihr Beschwerdeschreiben an das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, auch an den Höheren Volksgerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaft der Provinz Yunnan. In dem Schreiben erwähnte Han, wie ihre zahlreichen Beschwerden, darunter Nephritis, Hepatitis, Schultersteife, Menière-Syndrom sowie ständiger Schwindel, alle durch Falun Dafa geheilt worden waren. Nun erfreue sie sich mit über 80 immer noch guter Gesundheit und könne unabhängig leben, schrieb Han.
Standhaft geblieben trotz Schikanen, Folter und Gehirnwäsche
Han blieb in ihrem Glauben standhaft, ihre Wohnung wurde achtmal durchsucht und sie selbst wurde mehrmals festgenommen. Außerdem war sie zu einem Jahr Zwangsarbeit und zwei Gefängnisstrafen von insgesamt sieben Jahren verurteilt worden. Während sie im Frauengefängnis 2 der Provinz Yunnan inhaftiert war, musste sie täglich 14 Stunden lang auf einem kleinen Hocker sitzen, ohne sich zu bewegen. Die Wärter schränkten ihre Toilettenbenutzung ein und erlaubten ihr nicht, mit anderen zu sprechen oder mit ihrer Familie Kontakt aufzunehmen. Sie wurde auch einer Gehirnwäsche und anderen Misshandlungen unterzogen, die sie zwingen sollten, ihren Glauben aufzugeben.
„Ich praktiziere Falun Dafa und folge den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht, um ein guter Mensch zu sein. In der Zwischenzeit meditiere ich, um gesund zu bleiben. Was habe ich falsch gemacht?“, fragte Han in ihrem Beschwerdeschreiben.
Frühere Berichte:
Bilanz November 2019: Insgesamt 325 Falun-Dafa-Praktizierende verhaftet
Folter in Yunnans Frauengefängnis Nr. 2 – auf einem kleinen Hocker sitzen
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
[2] Das Büro 610 ist eine außerrechtliche Behörde, die speziell zur Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden gegründet wurde.
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