Schläge bis zum Herzstillstand – ein weiteres Beispiel für Chinas Polizeigewalt

(Minghui.org) Am 9. November 2020 stand eine Falun-Dafa-Praktizierende [1] wegen ihres Glaubens vor Gericht. Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig, während sie auch zu ihrer eigenen Verteidigung aussagte.

Yin Lanhua wohnt in der Stadt Liaoyuan in der Provinz Jilin. Am 6. Juli 2020 brachen Polizisten gegen 21 Uhr in ihre Wohnung ein und nahmen sie fest. Die Beamten beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und -Materialien sowie Geldscheine mit Botschaften [2] über Falun Dafa.

Nach der Festnahme brachten die Polizisten Yin auf die Polizeiwache Xiangyang. Sie fesselten die Praktizierende zum Verhör drei Tage lang auf einen Stuhl, die Hände hinter dem Rücken in Handschellen. Am 9. Juli wurde Yin in die Haftanstalt Liaoyuan verlegt.

Ihr Sohn suchte die Staatsanwaltschaft Liaoyuan auf und reichte wegen der Verhaftung seiner Mutter eine Anzeige gegen den Polizeibeamten Guo Kaiming ein. Die Staatsanwaltschaft verweigerte die Annahme.

Am 9. November fand per Videokonferenz die Anhörung vor dem Bezirksgericht Longhan statt. Yin wurde wegen „Benutzung einer Sekte zur Untergrabung des Strafvollzugs“ angeklagt. Diese Anklage nach § 300 des StGB benutzt die chinesische Justiz standardmäßig, um Falun-Dafa-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen. Yin bestritt die Vorwürfe und erklärte, dass sie lediglich ein guter Mensch sein wolle und den Strafvollzug nicht untergraben habe.

Außerdem sagte Yin aus, dass die Polizisten ihr auf der Polizeiwache eine schwarze Kapuze aufgesetzt und sie geschlagen hätten. Wegen eines Herzstillstands sei sie ins Krankenhaus gebracht und dort wiederbelebt worden. Als sie Stunden später zurück auf der Polizeiwache war, habe man sie mit den Händen hinter dem Rücken an einen Stuhl gefesselt, wobei auch die Arme angebunden waren, führte Yin aus. Sie habe nicht aufstehen oder die Toilette benutzen dürfen. Während des dreitägigen Verhörs habe sie von den Wärtern kaum etwas zu essen bekommen.

Als der Richter Yin fragte, ob sie die Falun-Dafa-Materialien selbst hergestellt habe, erklärte sie, dass sie nicht die notwendige Ausrüstung dafür habe. Aber selbst wenn sie diese besitzen würde, sei das völlig legal, da kein Gesetz Falun Dafa in China unter Strafe stelle. Zudem habe das chinesische Amt für Publikationen im Jahr 2011 das Verbot von Falun-Dafa-Büchern aufgehoben.

Der Anwalt wies auf Unstimmigkeiten in der Akte hin: Obwohl Yin am 6. Juli verhaftet worden war, gab die Polizei ohne weitere Begründung als Datum der Festnahme den 8. Juli an. Darüber hinaus habe die Polizei Yin verhört und die Beweise gefälscht. „Was die Polizei getan hat, verstößt gegen das Gesetz. Deshalb können die Beweise, die sie vorgelegt haben, nicht gegen meine Mandantin verwendet werden“, argumentierte der Anwalt.

Der Richter und der Staatsanwalt erwiderten nichts.

Am selben Tag wie Yin wurden auch die Praktizierenden Yue Changyou und Ji Fengxia (w) verhaftet. Sie hatten Informationsmaterialien über Falun Dafa in einem Wohngebiet verteilt. Die beiden Praktizierenden wurden ebenfalls am 9. November vom Bezirksgericht Longshan angehört. Nähere Informationen dazu liegen noch nicht vor.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Aufgrund der strengen Zensur in China nutzen Praktizierende alle Möglichkeiten, um die Menschen auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam zu machen. So schreiben sie Botschaften über Falun Dafa auf Geldscheine und bringen diese in Umlauf.