15 Praktizierende wegen ihres Glaubens inhaftiert – bei 12 steht richterliche Entscheidung noch aus (Provinz Sichuan)

(Minghui.org) Noch immer befinden sich 15 Praktizierende [1] in der Stadt Luzhou (Provinz Sichuan) wegen ihres Glaubens in Haft. Zwei von ihnen wurden bereits verurteilt; 12 warten auf ihr Urteil. Die Situation eines Praktizierenden ist unklar.

Zwei Verurteilte

Am 30. April 2020 wurden Wang Xianshu (m) und Yi Qunren (w) festgenommen, weil sie an einem Treffen lokaler Praktizierender teilgenommen hatte. Am 1. September 2020 fand ihre Anhörung vor dem Kreisgericht Lu statt.

Das Gericht setzte für Yi einen Pflichtverteidiger ein, der ihre Familie nicht über den Termin informierte. Wangs gerichtlich beigeordneter Anwalt forderte von der Tochter des Praktizierenden, ihm 300 Yuan (rund 40 Euro) für Reisekosten und Akteneinsicht zu erstatten. Dabei entstehen üblicherweise für Pflichtverteidiger seitens der Mandanten keinerlei Kosten, diese werden von der Staatskasse übernommen.

Die beiden gerichtlich bestellten Anwälte erklärten sich im Namen der Praktizierenden für schuldig, wie es der Richter gefordert hatte.

Am 11. Dezember 2020 verurteilte der Richter die Praktizierenden Wang und Yi zu jeweils vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (rund 1.300 Euro). Am 28. Dezember legten sie Berufung ein. Noch immer liegt keine Entscheidung des Mittleren Volksgerichts Luzhou vor. Die beiden Anwälte wurden lediglich darüber informiert, dass das Gericht keine gesonderte Anhörung der Praktizierenden vornehmen werde.

Wangs privat beauftragter Anwalt suchte im Februar 2021 die Haftanstalt Lu auf. Der Praktizierende berichtete ihm, dass er mit gesundheitlichen Beschwerden zu kämpfen habe; er leide unter Herzrasen, einer Thrombose im linken Bein und Krampfadern im rechten Bein. Wangs Füße waren stark geschwollen und das Gehen bereitete ihm unerträgliche Schmerzen. Die Wärter weigerten sich, einen Arzt zu rufen und erlaubten auch nicht, dass der Praktizierende sich selbst in Behandlung begab.

12 ausstehende Urteile

Li Shifang, Dai Qunying, Jian Hongmei und Liu Kaisheng

Am 16. August 2020 wurden auf einem Bauernmarkt vier Praktizierende verhaftet, Liu Kaisheng (m) und die Frauen Li Shifang, Dai Qunyin und Frau Hongmei. Zunächst brachte man sie ins Untersuchungsgefängnis Heijang, bevor sie in die Haftanstalt Naxi verlegt wurden. Während ihrer Haft durchsuchte die Polizei ihre Wohnungen.

Falun-Dafa-Bücher, das Foto des Begründers von Falun Dafa, Computer, Handys und einige Speicherkarten wurden beschlagnahmt. Die Polizei fälschte die Anzahl der beschlagnahmten Gegenstände und legte diese als Beweise für eine Anklage vor.

Am 2. April 2021 fand die Anhörung der vier Praktizierenden vor dem Kreisgericht Hejiang statt. Die Anwälte von Dai und Li plädierten für nicht schuldig. Jian entzog ihrem gerichtlich beigestellten Anwalt das Mandat, während Liu von einem Pflichtverteidiger vertreten wurde. Alle vier Praktizierenden sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus und plädierten auf nicht schuldig.

Gou Zhengqiong, Deng Wanying, Lei Huanying und Luo Taihui

Die Praktizierende Gou Zhengqun wurde am 2. August 2019, drei weitere Praktizierende am 21. August 2019 verhaftet. Es handelt sich um die Frauen Deng Wanying, Lei Huanying und Luo Taihui. Sie alle werden seitdem im Untersuchungsgefängnis in Naxi festgehalten.

Dreimal wurden die vier Praktizierenden vom Kreisgericht Lu angehört; am 13. Juli und 15. September 2020 sowie am 2. Februar 2021.

Während der ersten Anhörung am 13. Juli 2020 erlaubte der Richter den Familien der Praktizierenden nicht, der Anhörung beizuwohnen. Sie durften noch nicht einmal der Live-Übertragung der Anhörung im Vorraum des Gerichtsgebäudes folgen.

Die Anwälte wiesen auf mehrere Verstöße der Polizei bei der Bearbeitung der Fälle hin: Bei der Durchsuchung der Wohnungen der Praktizierenden trugen die Beamten keine Polizeiuniform. An der Hausdurchsuchung nahmen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens zwei Beamte teil. Sie zeigten weder ihre Ausweise noch einen Durchsuchungsbefehl. Auch eine Liste über die beschlagnahmten Gegenstände wurde den Praktizierenden nicht vorgelegt.

Unter den über 40 Zeugen, die von der Polizei aufgelistet worden waren, erschien keiner vor Gericht, um an einem Kreuzverhör teilzunehmen. Die Zeugen konnten in ihren schriftlichen Aussagen auch nicht erklären, was die Praktizierenden konkret getan haben sollen. Die Fotos und Videos, die von der Anklage als Beweismittel verwendet wurden, zeigten nicht, welche angeblichen „kriminellen Aktivitäten“ die Praktizierenden durchgeführt hatten.

Während der zweiten Anhörung aktualisierte der Staatsanwalt die Anklageschrift. Er fügte einige weitere Exemplare der Materialien hinzu, die angeblich von den Praktizierenden verteilt worden waren. Er spielte auch ein neues Video ab. Darauf sah man Praktizierende, die von einer Überwachungskamera aufgenommen worden waren. Die Anwälte argumentierten jedoch nach wie vor, dass das Video nicht zeigen würde, welche rechtswidrigen Aktivitäten ihre Mandanten durchgeführt hätten.

Die Anwälte bekräftigten zudem, dass die Verfolgung von Falun Dafa keine rechtliche Grundlage habe. Keiner der vor Gericht vorgelegten Beweise könne belegen, gegen welches Gesetz ihre Klienten verstoßen oder welchen Schaden sie anderen oder der Gesellschaft zugefügt hätten.

Bei der dritten Anhörung erlaubte das Gericht erstmalig, dass auch Verwandte der Praktizierenden teilnehmen durften. Luos Mann und Sohn wurden jedoch von der Polizei getäuscht, damit sie einige Fragen über andere Praktizierende beantworten. Sie wurden als Zeugen aufgeführt und von der Sitzung ausgeschlossen. Richter und Staatsanwalt wiederholten das Schema der beiden ersten Anhörungen und legten keine neuen „Beweise“ vor. Am Ende der Anhörung verkündete der Richter kein Urteil.

Ao Qizhen, Tang Zuqun, Peng Shaoqun und Zhang Xinglian

Am 10. September 2019 wurden vier Falun Dafa praktizierende Frauen in ihren Wohnungen verhaftet. Es handelt sich um Ao Qizhen, Tang Zuqun, Peng Shaoqun und Zhang Xinglian. Sie alle sind über 50 Jahre alt. Es wurde berichtet, dass Polizisten die vier auf Überwachungsvideos gesehen hatten, als sie Falun-Dafa-Plakate anbrachten.

Am 24. November 2020 fand eine Anhörung vor dem Bezirksgericht Jiangyang statt. Die Anwälte von Tang und Zhang plädierten für ihre Mandantinnen auf schuldig und beantragten mildere Haftstrafen. Peng wurde von einem vom Gericht bestellten Anwalt vertreten, der für sie ebenfalls auf schuldig plädierte.

Aos Familie beauftragte einen Anwalt aus Peking, der auf nicht schuldig plädierte. Das Gericht ordnete jedoch einen zweiten Verteidiger bei mit der Begründung, dass der Anwalt aus Peking während der Pandemie nicht nach Luzhou reisen dürfe. An der Anhörung am 24. November nahm Aos eigener Anwalt noch teil und verteidigte die Praktizierende. Gleichzeitig vertrat sie der vom Gericht bestellte Anwalt, der auf schuldig plädiert hatte, genau wie sein Kollege, der Peng vertrat.

Nun warten die vier Praktizierenden auf ihr Urteil im Untersuchungsgefängnis Naxi, wo sie seit ihrer Verhaftung festgehalten werden.

Praktizierender in Isolationshaft

Der über 70-jährige Luo Qingsheng wurde Ende Oktober 2020 in einer geheimen Aktion zu Hause festgenommen. Er befindet sich im Untersuchungsgefängnis Gulin, wo seine Angehörigen ihn nicht besuchen dürfen.

Am 25. August 2020, zwei Monate vor der Verhaftung, waren zwei Beamte in seine Wohnung eingedrungen. Sie hatten Falun-Dafa-Materialien beschlagnahmt und den Praktizierenden zur Staatsanwaltschaft Gulin gebracht. Ein Staatanwalt wollte die Herkunft der Materialien erfahren und an wen er sie verteilt hatte.

Luo weigerte sich zu antworten, erklärte aber, was Falun Dafa ist und warum es verfolgt wird. Der Praktizierende lehnte es ab, das zweiseitige Vernehmungsprotokoll zu unterschreiben.

Ein Beamter rief seinen Vorgesetzten und sagte: „Wir haben einen Falun-Gong-Praktizierenden verhaftet; das ist ein schwerer Fall. Was sollen wir tun? Wir haben Angst, die Verantwortung nicht tragen zu können, wenn wir eine Entscheidung [zu dem Fall] treffen.“ Es ist nicht klar, wie der Vorgesetzte auf die Äußerung des Beamten reagiert hat, aber Luo wurde später freigelassen. Die beschlagnahmten Gegenstände hat die Polizei noch nicht zurückgegeben. Unklar ist auch, ob die Verhaftung im August zu seiner jüngsten Festnahme und Haft geführt hatte.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.