Aktualisierte Meldung: Praktizierende stirbt einen Monat nach Inhaftierung

(Minghui.org) Die 34-jährige Jiang Chunxian starb am 19. Februar 2004. Einen Monat zuvor war sie zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen ihres Glaubens an Falun Dafa [1] ins Gefängnis gebracht worden. Ihre Familie bemerkte bei der Besichtigung ihres Leichnams Blutergüsse am Rücken und Verletzungen an den Oberschenkeln. Sie vermuten, dass Jiang gefoltert wurde.

Jiang lebte in der Stadt Dehui (Provinz Jilin). Sie hatte 1998 damit begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. In ihrem Alltag befolgte sie die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Ihre Familie und Nachbarn bezeichneten sie als gutherzige Schwiegertochter, die freundlich und nachsichtig war. Jiang hat sich nie mit ihren Schwiegereltern gestritten und kam auch mit den Menschen in der Gemeinde gut aus.

Verhaftung und Folter

Im Rahmen der Verfolgung, die im Juli 1999 begann, wurde Jiang häufig von der Polizei schikaniert. Am 7. November 2002 verhafteten Beamte der Polizeidienststelle Changchun die Praktizierende in ihrer Wohnung.

Beamte folterten Jiang während des Verhörs. Sie hängten sie an ihren Handgelenken auf, sodass ihre Zehen kaum den Boden berührten. Sie hatte extreme Schmerzen an Händen und Schultern. Im Anschluss brachten Polizisten Jiang ins Untersuchungsgefängnis Shuangyuang. Dort wurde sie einen Monat gefoltert, bevor die Behörden sie in die Haftanstalt Dehui verlegten.

Im Zeitraum September/November 2002 verhaften Polizisten aus Dehui und Luyan 12 weitere Praktizierende in Jiangs Heimatstadt.

Folternachstellung: an Handschellen aufgehängt

Jiang trat im März und April 2003 (in der Haftanstalt Dehui) aus Protest gegen die Verfolgung in Hungerstreik. Mehrere Beamte fesselten ihr Hände und Füße mit Gurten an einen Metallstuhl und ernährten sie gewaltsam. Unter ihnen war der Direktor der Haftanstalt Ding Richao, sein Stellvertreter Liu Yuhu, der Polizist Liu Chao sowie Li Yazhou, der Arzt der Haftanstalt. Sie ohrfeigten die Praktizierende, traten ihr auf die Zehen und beschimpften sie. Während der Arzt einen Schlauch in den Magen einführte, verletzte er Jiang absichtlich durch unregelmäßige Bewegungen.

Folter-Illustration: Zwangsernährung

Jiang litt an den ständigen körperlichen Qualen und wurde krank. Sie bekam eine bakterielle Infektion in der Bauchhöhle und konnte zeitweise kaum atmen. Durch die Bauchschmerzen konnte sie weder schlafen noch essen und magerte stark ab.

Verlängerung der Haftdauer und verheimlichter Gerichtsprozess

Eine neue Anordnung der Volksstaatsanwaltschaft der Provinz Jilin besagte, dass die Behörden Verdächtigte nicht länger als neun Monate in Gewahrsam halten dürfen, bevor sie verurteilt werden. Dennoch hielten die Behörden Jiang ein Jahr in der Haftanstalt Dehui fest. Die Haftanstalt weigerte sich trotz Jiangs schlechten Zustands, die Praktizierende freizulassen oder ihr Haftverschonung zu gewähren. Am 14. November 2003 fand ihre gerichtliche Anhörung statt.

Am Morgen des Gerichtstermins parkten viele Polizeiautos in der Nähe des Gerichts. Das Eingangstor und beide Seiten des Gerichtssaals waren von Polizisten und bewaffneten Beamten blockiert. Sogar auf dem Dach des Gebäudes waren Beamte im Einsatz.

Das Gericht führte zwei getrennte Anhörungen für Jiang und die 12 anderen Praktizierenden durch. Einige von ihnen wurden in den Gerichtssaal getragen. Durch die erlittene Folter konnten sie nicht mehr gehen oder sitzen. Sie hatten auch nicht die Kraft, sich rechtmäßig zu verteidigen. Die Praktizierenden, die sich verteidigen konnten, wurden häufig vom Richter unterbrochen.

An der Anhörung nahmen auch Verwandte der Praktizierenden teil. Jeder von ihnen wurde von zwei Wärtern genau beobachtet. Sie durften nicht sprechen oder sich zu den Praktizierenden umdrehen, auch wenn sie diese ein Jahr lang nicht gesehen hatten.

Am 18. Dezember 2003 verurteilte der Richter die 13 Angeklagten nach 13 Monaten zu Haftstrafen von drei bis 12 Jahren:

• Sun Qiang (m) 12 Jahre• Liu Dianling (w) 11 Jahre• Zhang Wenfeng (m) 10 Jahre• Zou Jibin (m) 9 Jahre• Jiang 8 Jahre• Hu Jie, Jia Yunxia und Yang Jun (w) je 7 Jahre• Zhang Xiaoyan (w) und Wie Guangxue (m) je 6 Jahre• Lin Hongfei (m) 4 Jahre• Jiang Wenbin und Liu Baijun (m) je drei Jahre

Die Praktizierenden legten Berufung ein. In der Berufungsverhandlung ließen die Justizbeamten die Praktizierenden nicht zu Wort kommen, berichtete ein Verwandter, der zugegen war. Am 15. Januar 2004 bestätigte der Richter des Mittleren Volksgerichts Changchun das erstinstanzliche Urteil.

Noch am selben Tag der Entscheidung wurde Jiang in das Frauengefängnis Heizuizi gebracht.

Tod nach einem Monat Haft

Das Gefängnis weigerte sich nach der ärztlichen Untersuchung wegen Jiangs schlechten Zustand, die Praktizierende aufzunehmen. Auf Druck des Büros 610 Dehui und des Komitees für Politik und Recht [2] erließ das Gericht Dehui jedoch eine Anordnung. Das Gefängnis wurde verpflichtet, Jiang aufzunehmen.

Am 30. Januar 2004 besucht Jiangs Familie die Praktizierende im Gefängnis. Sie war verhältnismäßig guter Dinge, aber sehr bleich, und sagte, sie habe Blut im Stuhl.

Als ihre Familie Jiang eine Woche später besuchte, wirkte sie hager und schwach. Aus Sorge um ihre Gesundheit besuchte ihre Familie sie zum dritten Mal am 18. Februar. Zu diesem Zeitpunkt musste Jiang im Rollstuhl sitzen und konnte kaum sprechen. Ihre Familie forderte mit Nachdruck ihre Freilassung für eine medizinische Untersuchung. Aber die Gefängniswärter weigerten sich mit der Begründung, dass sie noch nicht einmal die Hälfte ihrer Haftstrafe abgesessen hatte.

Um Mitternacht am 19. Februar benachrichtigte die Gefängnisleitung die Familie und erklärte, dass Frau Jiang gestorben war. Nach Angaben der Verantwortlichen war Jiang am Nachmittag in ein Krankenhaus eingeliefert worden und eine halbe Stunde später an einem plötzlichen Herzversagen gestorben. Die Familie bezweifelt Jiangs Einlieferung ins Krankenhaus sowie die Todesursache, da sie den Leichnam im Gefängnis besichtigten. Zudem hatte die Praktizierende zuvor keinerlei Herzprobleme.

Bei der Leichenschau entdeckte Jiangs Familie große Blutergüsse auf dem Rücken und zwei rote Stellen an der Innenseite der Oberschenkel. Daher vermuten sie, dass Jiang vor ihrem Tod gefoltert worden war. Den Fragen der Angehörigen wich die Gefängnisleitung aus. Sie zwangen die Familie, den Leichnam ohne Obduktion einäschern zu lassen.

Die Verantwortlichen für Jiangs Tod sind die damaligen Wärter Xu Guangshen, Gao Mingya, Wang Jie und der damalige Hygieneleiter Gong Yunxia.

Frühere Berichte:

Provinz Jilin: Eine ältere Mutter trauert um ihre ermordete Tochter und die Behinderung ihres Sohnes, der im Polizeigewahrsam gefoltert wurde

Todesmeldung! Die Falun Gong Praktizierende Jiang Chunxian aus Dehui wurde im Heizuizi Frauengefängnis zu Tode gefolterte (Provinz Jilin, Telefonnummern)

Dehui Arbeitslager: Mehr als zehn eingesperrte Falun Gong-Praktizierende protestieren seit über zwei Wochen mit einem Hungerstreik gegen die unmenschliche Behandlung (Telefonnummern)

Über ein Dutzend Dafa Praktizierende aus der Provinz Jilin wurden 10 Monate über ihre ursprüngliche Strafe inhaftiert


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Das Büro 610 und das Komitee für Politik und Recht sind zwei Behörden, die für die Umsetzung und Überwachung der Verfolgung zuständig sind.