Vier Frauen in Sichuan nach zwei Jahren Haft zu Gefängnisstrafen verurteilt

(Minghui.org) Vier Frauen aus der Stadt Luzhou in der Provinz Sichuan sind Anfang August 2021 vom Kreisgericht Lu zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, weil sie Falun Dafa [1] praktizierten.

Deng Wanying wurde zu neun Jahren, Lei Huanying zu fünf Jahren, Luo Taihui zu dreieinhalb Jahren und Gou Zhengqiong zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Gou wurde am 2. August 2019 verhaftet, die anderen drei Praktizierenden, allesamt Ladenbesitzer, wurden am 21. August 2019 verhaftet.

Die vier Praktizierenden erschienen dreimal vor dem Kreisgericht Lu, und zwar am 13. Juli, am 15. September 2020 und am 2. Februar 2021.

Erste Anhörung ohne Familien

Bei der ersten Anhörung der vier Frauen vor dem Kreisgericht Lu am 13. Juli 2020 erlaubte der Richter ihren Familien nicht, der Anhörung beizuwohnen und auch nicht, die Live-Übertragung der Anhörung in der Lobby des Gerichtsgebäudes zu verfolgen.

Die Anwälte wiesen auf mehrere Verstöße der Polizei bei der Bearbeitung der Fälle hin. Dies waren unter anderem die Durchsuchung der Wohnungen der Praktizierenden ohne Polizeiuniform und das Versäumnis, mindestens zwei Beamte an der Hausdurchsuchung teilnehmen zu lassen, wie es das Gesetz vorschreibt. Außerdem zeigten sie keine Ausweise und keinen Durchsuchungsbefehl und legten danach auch keine Listen der beschlagnahmten Gegenstände vor.

Von den über 40 Zeugen, die von der Polizei benannt wurden, erschien keiner vor Gericht, um sich einem Kreuzverhör zu unterziehen oder in seinen schriftlichen Aussagen darzulegen, was die Praktizierenden konkret getan haben. Auch auf den Fotos und Videoclips, die als Beweismittel der Staatsanwaltschaft verwendet wurden, war nicht zu erkennen, was die Praktizierenden bei den angeblichen „kriminellen Aktivitäten“ taten.

Zweite Anhörung: Keine illegalen Handlungen erkennbar, sagen die Anwälte

Während der zweiten Anhörung aktualisierte der Staatsanwalt die Anklageschrift und fügte einige weitere Materialien hinzu, die angeblich von den Praktizierenden verteilt worden waren. Außerdem spielte er ein neues Video der Praktizierenden vor, das von der Überwachungskamera aufgenommen worden war. Die Anwälte brachten jedoch nach wie vor das Argument vor, dass auf dem Video nicht zu erkennen sei, welche illegalen Handlungen ihre Mandanten vornahmen.

Die Anwälte wiederholten ihr Verteidigungsargument, dass die Verfolgung von Falun Dafa keine rechtliche Grundlage habe und dass keiner der vor Gericht vorgelegten Beweise zeigen könne, gegen welches Gesetz ihre Mandanten verstoßen hätten oder welchen Schaden sie anderen oder der Gesellschaft zugefügt hätten.

Dritte Anhörung: Urteile schon festgelegt? Richter hat keine Möglichkeit für einen Freispruch

Bei der dritten Anhörung ließ das Gericht zum ersten Mal die Familienangehörigen der Praktizierenden zu, die ihre Angehörigen seit eineinhalb Jahren nicht mehr gesehen hatten. Luos Ehemann und Sohn wurden jedoch von der Teilnahme an der Verhandlung ausgeschlossen. Der Grund war, dass sie von der Polizei dazu gebracht worden waren, Fragen über andere Praktizierende zu beantworten und dann ohne ihr Wissen als Zeugen der Anklage aufgeführt wurden.

Der Richter und der Staatsanwalt wiederholten das Verfahren der beiden vorangegangenen Anhörungen und legten keine neuen „Beweise“ vor. Die vier Praktizierenden erklärten, sie hätten bei der Ausübung ihres Glaubens nichts Unrechtes getan. Zwei ihrer Anwälte forderten ihren Freispruch, doch der Richter erwiderte, dass er nicht die Möglichkeit habe, dies zu tun.

Frühere Berichte:

Vier Bewohner wegen ihres Glaubens vor Gericht gestellt (Provinz Sichuan)

Drei Geschäftsinhaber verhaftet


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschheit an Falun-Dafa-Praktizierenden.