Nach jahrelanger Haft: Rentenauszahlung eines 71-Jährigen wird verweigert, bereits gezahlte Rente zurückgefordert

(Minghui.org) Im November 2020 wurde ein 71-Jähriger nach dreieinhalb Jahren Haft entlassen. Wegen seines Glaubens an Falun Dafa war er während seiner Haft gefoltert und einer Gehirnwäsche unterzogen worden. Nach der Entlassung ging die Verfolgung weiter: Seine Rente wird nicht nur ausgesetzt, sondern auch die während der Haft gezahlten Beträge werden zurückgefordert.

Ma Zhongwen lebt in der Stadt Zhangye, Provinz Gansu. Früher arbeitete er im Bergwerk 796. Seit seiner Kindheit war er schwach und litt an verschiedenen Krankheiten. Er probierte es mit verschiedenen Qigong-Praktiken aus, ohne Erfolg. 1997 begann Ma, Falun Dafa zu praktizieren. Allmählich verbesserte sich sein Charakter und sein Gesundheitszustand. Seit vielen Jahren ist er nicht mehr krank.

Nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wurde Ma wegen seines Glaubens zur Zielscheibe der Behörden. Mehrfach durchsuchten Beamte seine Wohnung, einmal hielten sie ihn in einer Gehirnwäsche-Einrichtung fest. Er musste Zwangsarbeit verrichten und wurde später zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Am 11. Mai 2017 wurde Ma letztmalig festgenommen. Wang Shiying, Leiter der Staatssicherheit des Bezirks Ganzhou, drang mit vier Polizisten und zwei Gemeindeangestellten in seine Wohnung ein. Ohne einen Durchsuchungsbefehl verschafften sie sich Zugang zu den Zimmern und durchsuchten alles. Sie beschlagnahmten einen Laptop, ein Tablet, Mas Mobiltelefon und mehrere Falun-Dafa-Bücher.

Etwa einen Monat später, am 16. Juni 2017, genehmigte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Ganzhou die Verhaftung. Im August verurteilte das örtliche Bezirksgericht Ma zu dreieinhalb Jahren Haft im Gefängnis Lanzhou.

Folter und Gehirnwäsche im Gefängnis

Schon lange setzen die Gefängniswärter Schwerverbrecher und Mörder ein, um Praktizierende mit Gewalt zu „bearbeiten“. Als Gegenleistung erhalten sie Strafminderung oder Bewährung.

Die Gefangenen folterten Ma in einem Raum, in dem es keine Überwachungskameras gab. Manchmal schlugen sie ihn sogar direkt vor den Kameras. Die Wärter sagten zu den Häftlingen: „Es ist uns egal, mit welcher Methode ihr vorgeht; wir interessieren uns nur für das Ergebnis.“ [Das heißt, wie viele Praktizierende ihren Glauben aufgeben]

Folter-Nachstellung: Schläge

Einmal musste Ma drei Tage rund um die Uhr stillstehen. Wenn er einschlief, schlug ihm der ihn überwachende Gefangene ins Gesicht und auf die Augen.

Tagsüber zwangen die Insassen den Praktizierenden, sich hinzuhocken und in dieser Position zum Appell zu melden. Außerdem sollte er die 48 Gefängnisregeln auswendig lernen. Durch das lange Stehen bekam Ma geschwollene Beine, sodass er nicht mehr hocken konnte. Daraufhin traten die Gefangenen ihm gegen Beine, Füße und Zehen, kniffen ihn in die Kopfhaut und schlugen ihn an den Hals. Mas Beine liefen schwarz und lila an.

Auch in den Folgetagen traten die Gefangenen Ma absichtlich gegen die Beine. Die Schmerzen waren unerträglich. Der Praktizierende konnte überhaupt nicht mehr gehen.

Wenn die Gefangenen nachts zu Bett gegangen waren, wurde Ma gezwungen, seine Gedanken zu notieren und die Gefängnisregeln abzuschreiben. Vorher durfte er nicht schlafen. Manchmal musste er bis 2:00 oder 3:00 Uhr nachts stehen, bevor er ins Bett gehen durfte. Am nächsten Morgen um 5:00 Uhr wurde er wieder gezwungen aufzustehen, um den Nachttopf zu leeren und zu reinigen.

Es gab eine Foltermethode, die als „die Wand hochklettern“ bezeichnet wurde: Ma musste einige Zentimeter vor einer Wand stehen, wobei seine zehn Finger die Wand berührten, jedoch nicht die Handfläche. Nach einer Weile zitterte Ma stark am ganzen Körper und seine Finger wurden taub.

Von Mai bis September jeden Jahres wurden im Gefängnis Sprüche aufgehängt und Videos abgespielt, die Falun Dafa verleumdeten. Alle Insassen wurden auf diese verleumderische Propaganda hin geprüft. Praktizierende mussten zudem täglich Gedankenberichte schreiben.

Außerdem wurden die Praktizierenden gezwungen, den Häftlingen alles Mögliche „zu melden“, selbst wenn sie zur Toilette wollten. Als der Wärter Ma Zhili den Praktizierenden auf der Toilette bemerkte, schimpfte er mit den Insassen. „Warum habt ihr ihm so viel zu essen und zu trinken gegeben?“ In Wirklichkeit jedoch bekam Ma nur ein Dampfbrötchen und eine halbe Tasse Wasser pro Mahlzeit. Er durfte seine Familie weder sehen noch anrufen. Der Wärter An Xiaofeng erlaubte ihm lange Zeit nicht einmal, Hygieneartikel und Lebensmittel einzukaufen.

Verantwortliche der letzten Verfolgung

Neben dem bereits erwähnten Wang Shiying, dem Leiter des örtlichen Büros für Staatssicherheit, war auch der Polizist Chang Guachao an Mas Verfolgung beteiligt. Einmal schlug er ihm während der Haft ins Gesicht.

Lu Liling (Tel.: 86-18993650612) vom örtlichen Nachbarschaftskomitee arbeitete aktiv mit der Polizei zusammen, wenn es um die Verfolgung der Praktizierenden ging. Auch an Mas Verfolgung war er beteiligt.

An Mas Verfolgung beteiligte Gefängnisbeamte sind die Gefängnisdirektoren Li Peilu und Zhang Yongwei, der Vize-Direktor Jiang Hongji, die Wärter Zhang Zhiqiang, Guo Binqi, Ma Zhili, Zhao Rui, An Xiaofeng, Zhang Xiaofeng, Wang Yanbo, Yang bin, Bai Yunlong und Zhang Jiakun.

Einige Beamte des Verwaltungsausschusses des Bergwerks 796 – darunter Wu Yongping, Li Jianjun, Han Bin, Zhang Songnian (Tel.: 86-13993692669) und Liu Hongyan (Tel.: 86-13993681727) – arbeiteten bei der Verfolgung der Falun-Dafa-Praktizierenden aktiv mit dem Büro 610 zusammen. Nachdem Ma aus dem Gefängnis entlassen worden war, forderten sie ihn auf, die während seiner Inhaftierung gezahlte Rente zurückzuerstatten.

Informationen über die frühere Verfolgung von Ma finden Sie hier (nur in chinesischer Sprache).