Herausragende Lehrerin sechs Jahre in Haft

(Minghui.org) Im August 2014 wurde eine Grundschullehrerin festgenommen, weil sie Informationen über Falun Dafa verbreitet hatte. Später verurteilte ein Gericht die Praktizierende zu siebeneinhalb Jahren Haft. Im Gefängnis musste sie unentgeltlich anstrengende Arbeit leisten. Die Wärter folterten sie und unterzogen sie einer Gehirnwäsche. Die Praktizierende bekam nur wenig zu essen und durfte nur eingeschränkt die Toilette und die Waschräume benutzen.

Wang Juzhen lebt in der Stadt Kunming, Provinz Yunnan. Im August 2020, eineinhalb Jahre früher als geplant, wurde sie freigelassen. Sie stellte fest, dass die Schule sie entlassen hatte, obwohl sie eine herausragende Lehrerin war, die mehrere Auszeichnungen vom Bezirks- und Provinzschulamt erhalten hatte. Ohne Einkommen konnte sie ihren Lebensunterhalt kaum bestreiten. 

Jüngste Verhaftung und Verurteilung

Wang und die Falun-Dafa-Praktizierenden Wang Zhengli (m), Bi Jinmein und Li Xiaoling (beide w) waren am 16. August 2014 im benachbarten Kreis Xundian unterwegs, um die Menschen über die Verfolgung zu informieren.

Sie übergaben eine Broschüre an Gui Mingxing, den Sekretär des örtlichen Komitees für Politik und Recht, einer übergeordneten Behörde, die für die Überwachung der Verfolgung zuständig ist. Gui zeigte die Praktizierenden an und löste einen Einsatz in der Polizeiwache Xianfeng aus. Die Polizisten schossen in die Reifen des Fahrzeuges der Praktizierenden, um sie an einer Weiterfahrt zu hindern. Dann wurden sie festgenommen. Ein Beamter schlug und ohrfeigte die Praktizierenden. Ein anderer Polizist schlug Bi einen Zahn aus.

Die Polizisten und Agenten des Büro 610 hielten die Praktizierenden über Nacht in der Polizeiwache Xundian fest, wo sie mit Handschellen an einen eisernen Stuhl gefesselt wurden. Am nächsten Tag brachten Polizisten die drei Frauen ins Frauengefängnis Kunming, während Wang Zhengli ins Gefängnis des Kreises Xundian überführt wurde.

Polizisten aus Songming und dem Kreis Xundian brachen in die Wohnungen der Praktizierenden ein und stellten alles auf den Kopf. Sie beschlagnahmten ihre Habseligkeiten im Wert von 10.000 Yuan (rund 1.500 Euro), darunter Computer, DVD-Brenner, Drucker, Falun-Dafa-Bücher und Bargeld.

Der eiserne Stuhl ist eines der Folterinstrumente, mit denen Falun-Dafa-Praktizierende gequält werden, damit sie ihren Glauben aufgeben

Am 10. April 2015 standen die Praktizierenden vor dem Bezirksgericht Xundian. Sie wurden wegen „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ angeklagt – einer Standardanschuldigung, mit der Praktizierende in China verfolgt werden. Hunderte Polizisten umstellten das Gerichtsgebäude, während der Gerichtssaal von Polizisten und Justizbeamten belegt wurde. Pro Praktizierenden durften nur zwei Angehörigen an der Verhandlung teilnehmen.

Der Staatsanwalt führte in der Anklageschrift mehrere Zeugen an, doch keiner erschien vor Gericht um auszusagen. Wangs Anwalt beantragte, die aufgeführten Beweise im Gerichtssaal vorzulegen. Der Richter ignorierte dies.

Die Anwälte beantragten für die Praktizierenden Freispruch. Sie stützten sich auf das Argument, dass die Glaubensfreiheit ihrer Mandanten durch die Verfassung geschützt sei und von der Regierung nicht angetastet werden dürfe. Die Staatsanwaltschaft habe keine Beweise dafür vorgelegt, dass die Praktizierenden mit ihrem spirituellen Glauben die Strafverfolgung untergraben hätten.

Als Wang zu ihrer Verteidigung aussagte, unterbrach der Richter sie ständig und ließ sie nicht ausreden.

Am 4. Mai 2015 verkündete der Richter sein Urteil. Wang Juzhen, Wang Zhengli und Bi Jinmein wurden zu je siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen Li Xiaoling verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, die zu vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Wang Juzhen legte Berufung beim Mittleren Gericht Kunming ein. Dieses bestätigte das erstinstanzliche Urteil am 20. Juli.

Die Verwaltung des Bildungsministeriums des Kreises Songming kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Lehrerin am 17. September 2015. Zu dieser Zeit hatte sie 27 Jahre in der Bildung gearbeitet.

Ein Jahr Zwangsarbeit in der Haft

Bevor Wang ins Gefängnis überführt wurde, verbrachte sie ein Jahr im Frauengefängnis Kunming, wo sie täglich für einen Ausbeuterbetrieb arbeiten musste. Jeden Tag montierte sie von 6:30 bis 18:30 Uhr Glühlampen und steckte sie in die Lampenfassungen. 1.000 Stück musste sie pro Tag fertigstellen. Bei großer Nachfrage fielen Überstunden an. Sie bekam Blasen an den Fingern, die bluteten, bis sich Schwielen bildeten. Einige der Produkte waren für den Export bestimmt.

Folter-Zeichnung: Zwangsarbeit in Chinas Gefängnissen und Haftanstalten

Wang musste 12 Stunden am Tag arbeiten. Zu den Mahlzeiten gab es wenig Essbares, beispielsweise Kohl, der mit Insekten bedeckt war, oder Kürbis – und das über mehrere Monate. Kartoffeln galten als Luxus, die es nur zu Feiertagen gab oder wenn sich Aufsichtsbeamte zur Inspektion angekündigt hatten.

Gefoltert im Frauengefängnis

Wang und Bi wurden am 23. September 2015 ins Frauengefängnis der Provinz Yunnan gebracht. Die Wärter befahlen einer Gefangenen, Wang zu entkleiden und ihr die Kleidung sowie Shampoo wegzunehmen. Später fand Wang heraus, dass die Gefangene ihre Sachen an andere Häftlinge weitergegeben hatte, sodass ihr lediglich ein paar Unterhosen und ein Stück Seife blieben.

Ein Wärter befahl zwei Gefangenen, Wang rund um die Uhr zu überwachen. Während andere neue Insassen die vom Gefängnis bereitgestellten Reisschüsseln benutzen konnten, erhielten Praktizierende ihr Essen in gebrauchten Instant-Nudelschüsseln.

In den ersten neun Monaten Haft wurde Wang von den Wärtern streng überwacht. Sie musste 13 Stunden am Tag auf einem kleinen Hocker sitzen, wodurch ihr der Rücken und die Beine extrem schmerzten. Als Wang sich weigerte, die Gefängnisregeln auswendig zu lernen, ließen die Wärter sie nicht schlafen. Sie zwangen sie auch, Bücher zu lesen, die Falun Dafa verleumdeten, und Gedankenberichte zu schreiben. Im Winter, als andere Insassen zwei Mäntel trugen, um warm zu bleiben, durfte Wang nur ein dünnes Shirt anziehen. Die anderen Häftlinge beschimpften sie rund um die Uhr – und die Wärter taten, als wäre nichts.

Folter-Nachstellung: Auf einem kleinen Hocker sitzen

Die Wärter versuchten, ihre Vorgesetzten zu beeindrucken, indem sie die Praktizierenden von ihrem Glauben abbrachten. Einmal schritt Wang in einem voll besetzten Raum als erste ans Podium und sagte: „Falun-Gong-Praktizierende sind wegen ihres Glaubens nicht zu belangen. Wenn ich dieses Gefängnis verlasse, werde ich den Rest meines Lebens damit verbringen, die Gefängnisbehörden wegen der Verfolgung der Praktizierenden zu verklagen.“ Zur Strafe für diese Worte wurde Wang unverzüglich unter strenge Beobachtung gestellt.

In dieser Zeit durfte sie mit niemandem sprechen, auch nicht mit ihrer Familie. Wenn sie Briefe schreiben oder erhalten sowie Familienbesuche empfangen wollte, musste sie einen Antrag stellen. Dieser musste von einem Dutzend Wärtern genehmigt und in einer Sitzung besprochen werden. Die Wärter erlaubten Wang nicht, sich ihre Mahlzeiten oder ihr Wasser selbst zu holen. Das wurde von den sie überwachenden Gefangenen erledigt. Über die zusätzliche Arbeit waren diese alles andere als erfreut. Zur Strafe schränkten sie ihr Essen sowie den Gebrauch von heißem Wasser ein.

Täglich musste Wang von 6:30 bis 22:30 Uhr auf einem kleinen Hocker sitzen; zwischendurch bekam sie nur zwei Stunden Gelegenheit, ein wenig umherzugehen. Pro Woche bekam sie von den Wärtern nur einen Eimer sauberes Wasser. Innerhalb einer halben Stunde musste sie sich und ihre Kleidung waschen. An anderen Tagen erhielt sie gerade ausreichend Wasser zum Zähneputzen. Sie durfte nur sechsmal pro Tag zur Toilette – unter Aufsicht von Insassen. Es war ihr verboten, mit anderen zu sprechen oder sich umzusehen.

Die Gefangenen, von denen die meisten wegen Drogenhandels inhaftiert waren, hatten die absolute Oberhand und konnten beliebig den Praktizierenden ihre Habseligkeiten wegnehmen. Zu diesen Kriminellen gehörten Wang Ping, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurde; Song Jing, Wang Ruxin, Gu Shangqiong und Yu Boxiang, die alle zu 15 Jahren Haft verurteilt worden waren. Darunter war auch Gui Fen mit einer Haftzeit von 12 Jahren. Sie ließen sich immer wieder etwas einfallen, um den Praktizierenden etwas anzuhängen. Als Folge stellten die Wärter sie unter strenge Aufsicht und folterten sie.

Nachdem die Gefangenen herausgefunden hatten, dass die Praktizierende Bi einer anderen Insassin eine Rolle Toilettenpapier gegeben hatte, beschuldigten die Wärter sie, unerlaubt gesprochen zu haben. Bi wurde daraufhin unter strenge Kontrolle gestellt.

Auch nach der Freilassung geht Verfolgung weiter

Nur einen Monat nach Wangs Freilassung am 17. August 2020 kamen Beamte und schikanierten sie. Am 16. September schickte der Leiter des Büros 610 jemanden, der die Familie bedrohte. Wang müsse sich bei der Polizei melden, hieß es. Anderenfalls würde man auch ihre Familie überwachen und ihren Mobilanschluss stilllegen. Sechs Tage später riefen Beamte der Polizeiwache Songyang an. Sie wollten, dass Wang sich erneut bei ihnen vorstellte.

Im Oktober 2020 und Januar 2021 riefen Beamte und Polizisten Wang und ihre Familie an und kamen persönlich vorbei, um sie zu schikanieren.

Ein Mitarbeiter des Komitees für Politik und Recht rief Wang im Dezember 2021 an. Er forderte sie auf, in seinem Büro vorbeizukommen. Wang erklärte, dass es ihr verfassungsmäßiges Recht sei, Falun Dafa zu praktizieren. Die Belästigungen müssten aufhören. Der Mitarbeiter drohte ihr jedoch: „Sie haben gerade angedeutet, dass Sie noch immer Falun Dafa praktizieren. Ich werden die Polizei rufen.“

Frühere Berichte:

Riesiges Polizeiaufgebot bei Gerichtsverhandlung gegen vier Falun Gong-Praktizierende

Verbrechen von Zhang Xuequn, Präsident des Obersten Gerichtshofs der Provinz Liaoning