Berufung eines Paares gegen lange, rechtswidrige Haftstrafe abgewiesen (Provinz Shaanxi)

(Minghui.org) Die Berufung eines Ehepaares aus der Stadt Xi'an, Provinz Shaanxi gegen die rechtswidrigen Verurteilungen wegen ihres Glaubens an Falun Dafa wurde kürzlich abgewiesen.

Wang Pingchuan, 47, und seine Frau Zhao Shujuan, 42, wurden am 25. Mai 2020 angezeigt, weil sie an einer Bushaltestelle Aufkleber über Falun Dafa angebracht hatten. Mehr als 50 Polizeibeamte verhafteten sie am 5. Juni und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher und andere persönliche Gegenstände. Die Polizei hielt das Paar im Untersuchungsgefängnis Sanyao fest und untersagte den Angehörigen, sie zu besuchen oder ihnen Kleidung zu bringen.

Am 4. Dezember standen sie im Bezirk Yanta vor Gericht und mussten sich verantworten. Sie plädierten auf nicht schuldig. Wang sagte zu seiner eigenen Verteidigung aus. Er erklärte, dass Falun Dafa die Menschen lehrt, gütig und rücksichtsvoll zu sein. Das in seiner Wohnung beschlagnahmte Bargeld sei ihr eigenes, durch harte Arbeit verdientes Einkommen. Sowohl er als auch Zhao weigerten sich, weitere Fragen zu beantworten, doch der Richter wertete ihr Schweigen als „Ja“ zur Anklage.

Der Richter verurteilte Wang am 16. Dezember 2021 zu neun Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (ca. 4.260 Euro) und Zhao zu sieben Jahren und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.840 Euro).

Die Behörden ließen die Familie des Paares im Unklaren über den Stand ihres Verfahrens. Als die Familie von ihren Urteilen erfuhr, hatte das Paar bereits Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Xi'an eingelegt.

Die Familie beauftragte einen Anwalt, der sie bei der Berufung vertrat. Laut dem Anwalt hat der Richter der unteren Instanz das Paar ohne jegliche Rechtsgrundlage verurteilt, auch wenn der Richter in seinem Urteil feststellte, dass „das Verbrechen sehr schwerwiegend und der Schaden für die Gesellschaft erheblich ist“.

Der Anwalt fügte hinzu, dass es rechtswidrig sei, wenn die Polizei die Wohnung einer Person ohne Beweise für einen Gesetzesverletzung durchsucht. Die Polizei selbst bezeichnete die bei dem Ehepaar beschlagnahmten Falun-Dafa-Materialien als „verbotene Sektengegenstände“, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass eine unabhängige Stelle die Beweise prüft.

Der Anwalt bestand darauf, dass das höhere Gericht den Fall des Paares verhandelt. Falls seine Mandanten nicht freigesprochen würden, solle der Richter zumindest ihre Strafe reduzieren.

Das höhere Gericht erklärte, es habe „den Fall des Paares geprüft und ihre eigene Meinung und die ihres Anwalts berücksichtigt“, beschloss aber, den Fall nicht zu verhandeln und bestätigte am 25. Mai die ursprünglichen Urteile. Der Anwalt entdeckte später, dass der Richter ohne sein Wissen Änderungen an seiner Verteidigungsschrift vorgenommen hatte und die gefälschte Version verwendete, um das Mittlere Gericht zu beeinflussen.

Der Anwalt versuchte, das Ehepaar nach der Entscheidung der übergeordneten Instanz zu besuchen, doch das Untersuchungsgefängnis verweigerte ihm den Zutritt mit der Begründung, Besuche seien nur möglich, wenn das Gericht die Haftstrafen vollstreckt. Der Anwalt bemühte sich um Hilfe bei verschiedenen Strafverfolgungs- und Justizbehörden, jedoch ohne Erfolg.

Zhao und Wang wurden seit ihrer Verhaftung vor zwei Jahren Familienbesuche verweigert. Wang, der zuvor aufgrund seines Gesundheitszustands in ein Krankenhaus eingeliefert worden war, wurde wieder in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Xi'an gebracht. Erst in den letzten zwei Monaten erlaubten die Behörden ihrer Familie, Geld einzuzahlen, damit sie Dinge des täglichen Bedarfs kaufen können, aber sie dürfen ihnen immer noch keine Kleidung schicken.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Zhang Yanping, Vorsitzender Richter, Mittleres Gericht der Stadt Xi'an: +86-29-87658226Luo Chengxing, Richter, Mittleres Gericht der Stadt Xi'an: +86-29-87658229Yuan Bing, Richter, Mittleres Gericht der Stadt Xi'an: +86-29-87658229Li Yanqing, Gerichtsschreiber, Mittleres Gericht der Stadt Xi'an: +86-29-87658315

Frühere Berichte:

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