3,5 Jahre Haft, weil sie Falun-Dafa-Materialien verteilt haben (Provinz Shandong)

(Minghui.org) Zwei Frauen aus der Stadt Weifang in der Provinz Shandong standen am 20. Juni 2022 vor Gericht und wurden wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu je 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht untersagte ihren Familien die Teilnahme an der Verhandlung und lud keinen der sieben Zeugen der Anklage zum Kreuzverhör vor das Gericht.

Verhaftungen und Anklageerhebung

Xu Guizhen und Wang Shuhua waren am Abend des 7. Dezember 2021 verhaftet worden, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatten. Später wurden sie gegen Kaution freigelassen. Die Staatssicherheit des Bezirks Fangzi übermittelte ihre Fälle an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Kuiwen, die sie anklagte und ihre Fälle an das Bezirksgericht Kuiwen weiterleitete.

Als die beiden Praktizierenden am Morgen des 20. Juni den Gerichtssaal betraten, stellten sich zwei Frauen als vom Gericht bestellte Anwältinnen vor, die sie vertreten würden. Da die beiden Angeklagten wussten, dass die vom Gericht bestellten Anwälte oft von den Behörden angewiesen werden, für Falun-Dafa-Praktizierende auf schuldig zu plädieren, lehnten sie die Vertretung durch diese Anwältinnen ab.

Die Verteidigung

Xu und Wang wurden wegen „Untergrabung des Gesetzesvollzugs durch eine Sektenorganisation“ nach Paragraph 300 angeklagt. Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Justizsystem standardmäßig gegen Falun-Dafa-Praktizierende, Menschenrechtsaktivisten und Dissidenten, um sie ins Gefängnis zu bringen. Xu sagte zu ihrer eigenen Verteidigung aus und wies die Anklage gegen sie zurück. Sie sagte, dass kein Gesetz Falun Dafa in China kriminalisiere und dass keine der beiden Sektenlisten, die das Amt für öffentliche Sicherheit im Jahr 2000 und im Jahr 2014 veröffentlicht hatte, Falun Dafa enthalte.

Der Staatsanwalt sagte zu ihr: „In dem Rechtsgutachten, das das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft 2017 veröffentlichten, wird Falun Dafa als Sekte bezeichnet.“

„Das Gutachten selbst hatte keine rechtlich bindende Kraft“, hielt Xu dagegen, „da keine der beiden Behörden ein gesetzgebendes Organ in China ist. Die Stellungnahme kann nicht als geltendes Recht dienen, nach dem die Strafverfolgungsbehörden handeln können.“ Sie wies auch darauf hin, dass das staatliche Hauptamt für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen das Verbot von Falun-Dafa-Büchern am 1. März 2011 aufgehoben habe. Das sei ein weiterer Hinweis darauf sei, dass sie mit der Verbreitung von Falun-Dafa-Materialien nicht gegen das Gesetz verstoßen habe.

Sie fuhr fort, dass sie ernsthaft erkrankt gewesen sei, als sie Falun Dafa kennenlernte, und dass sie sich in nur einem Monat erholt habe. Seitdem sei sie gesund. Sie sagte, dass ihre Genesung kein Einzelfall unter den Falun-Dafa-Praktizierenden sei, da viele andere ähnliche Erfahrungen gemacht hätten. „Falun Dafa hat mir das Leben gerettet und ich muss dafür eintreten. Als Falun-Dafa-Praktizierende streben wir alle danach, gute Menschen zu sein. Wenn jeder Falun Dafa praktizieren würde, wäre unsere Gesellschaft ein viel besserer Ort.“

„Hören Sie auf zu reden. Wir haben genug gehört“, unterbrach sie der Staatsanwalt.

Er verlas daraufhin die Aussagen von sieben Zeugen, aber keiner von ihnen erschien vor Gericht, um ein Kreuzverhör zu ermöglichen.

Xu brachte vor, dass die Zeugenaussagen ungültig seien, wenn die Zeugen nicht persönlich vor Gericht erschienen. Nur weil sie irgendwo Falun-Dafa-Materialien gefunden hätten, bedeute dies nicht, dass die Materialien von ihr und Wang verteilt worden seien. Andererseits sei es egal, wer die Materialien verteilt habe, es sei ihre Glaubens- und Meinungsfreiheit, und die sei durch das Gesetz vollständig geschützt.

In ihrer Abschlusserklärung sagte sie: „Im heutigen China steht die politische Macht über dem Gesetz, und Sie missbrauchen das Gesetz, um unschuldige Falun-Dafa-Praktizierende zu verfolgen. Wenn die Geschichte eine neue Seite aufschlägt, wird all das Unrecht vor Gericht gebracht werden. Es wäre klug von Ihnen, sich jetzt nicht an der Verfolgung zu beteiligen, um sich für die Zukunft zu schützen.“

Wang hatte keine eigene Verteidigungsrede vorbereitet, sagte aber, dass sie mit allem, was Xu gesagt habe, übereinstimme.

Der Richter verurteilte die beiden zu 3,5 Jahren Haft.

Da die Praktizierenden die körperliche Untersuchung nicht bestanden und die Aufnahme in das Untersuchungsgefängnis von Changyi nach der Verhandlung abgelehnt wurde, erlaubte die Polizei ihnen, nach Hause zu gehen.

Die Familien der Praktizierenden erfuhren später, dass die Urteile vom Komitee für Politik und Recht der Stadt Weifang und dem Büro 610 gefällt wurden, zwei Behörden, die speziell mit der Überwachung der Verfolgung beauftragt sind.