Nach vier Jahren Haft: 50-Jährige körperbehindert
(Minghui.org) Als Zhang Yuhong im November 2022 ihre vierjährige Haftstrafe wegen des Praktizierens von Falun Dafa beendet hatte, war die einst gesunde Frau wegen eines durch die Folter verursachten Schlaganfalls körperbehindert.
Das Frauengefängnis der Provinz Liaoning forderte Zhangs Sohn auf, sie abzuholen. Dieser weigerte sich jedoch und bestand darauf, dass das Gefängnis die Verantwortung für ihren Gesundheitszustand übernimmt. Daraufhin ließ die Gefängnisleitung Zhang in ein Sanatorium bringen und wollte ihren Sohn verklagen, weil er seine Mutter im Stich gelassen hatte.
Bislang durfte nur Zhangs Schwester sie im Sanatorium besuchen. Sobald Zhang ihre Schwester sah, bettelte sie, nach Hause gehen zu dürfen. Sie erzählte, dass die Gefängniswärter sie aufgehängt und geschlagen hätten. Sie habe auch gesehen, wie die Wärter eine andere Falun-Dafa-Praktizierende mit kochendem Wasser übergossen hätten. Zhang wurde sehr emotional, als sie die Folterungen beschrieb, die sie im Gefängnis erlitten hatte.
Nur wenige Tage später wurde Zhang erneut ins Krankenhaus gebracht und war nicht mehr in der Lage zu sprechen. Der Arzt teilte ihrer Schwester mit, dass sie einen weiteren Schlaganfall erlitten habe. Da sie bereits zwei Gehirnoperationen nach einem früheren Schlaganfall hinter sich hatte, konnte sie nicht mehr operiert werden. Der Arzt empfahl ihr eine konservative Behandlung. Es ist nicht klar, ob Zhang in diesen Tagen weitere Misshandlungen erlitt.
Was zuvor geschah
Zhang, eine 50-jährige Einwohnerin der Stadt Fuxin in der Provinz Liaoning, wurde am 7. November 2018 festgenommen, nachdem ihr die Polizei gefolgt war. Sie wurde im Juli 2019 zu vier Jahren Haft verurteilt und am 24. September 2019 in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning gebracht.
Zhang erlitt Ende Juni 2020 einen Schlaganfall und lag monatelang im Koma. Als ihre Familie sie auf der Intensivstation besuchen wollte, ließen die Wärter sie nicht an sie heran und weigerten sich, Fragen zu beantworten. Ein Arzt teilte der Familie mit, dass Zhang Verletzungen am Rücken habe, offenbar durfte er ihnen aber keine Einzelheiten über ihren Zustand mitteilen. Die Gefängniswärter hinderten die Angehörigen daran, sie zu sehen.
Die Wärter zwangen ihre Familie außerdem, mehrere Dokumente zu unterschreiben, die das Gefängnis von jeglicher Verantwortung für Zhangs Zustand freisprachen. Besuche waren ebenfalls nicht erlaubt. Die Wärter warfen der Familie dann aber vor, sie seien schuld daran, dass Zhang „krank“ geworden sei, weil sie sie nicht regelmäßig besucht hätten.
Später operierte der Arzt Zhang zweimal. Wieder hinderten die Wärter den Arzt daran, mit ihrer Familie zu kommunizieren. Sie forderten von der Familie 100.000 Yuan (ca. 14.000 Euro), um Zhangs ärztliche Behandlungskosten zu decken.
Zhangs Familie hatte Anfang Februar 2021 ein Videotreffen mit ihr. Sie war nicht mehr an ein Beatmungsgerät angeschlossen und konnte sprechen, allerdings nicht deutlich. Außerdem hatte sie Schwierigkeiten, ihre rechte Körperhälfte zu bewegen.
Später wurde sie von der fünften Abteilung in die elfte Abteilung für ältere und behinderte Gefangene verlegt. Die Gefängnisleitung verlangte von ihrer Familie 200.000 Yuan (ca. 28.000 Euro) als Gegenleistung für ihre Freilassung. Da ihre Familie das Geld nicht bezahlen konnte, musste Zhang bis zum Ende ihrer Haftstrafe im Gefängnis bleiben.
Im November 2021 durfte Zhangs Familie sie endlich wieder besuchen. Sie waren zutiefst erschüttert, als sie sahen, dass sie im Rollstuhl saß und eine große Stelle ihres Schädels eingefallen war!
Die Gefängniswärter behaupteten, dass Zhang sich nicht gut benommen habe (was bedeutete, dass sie sich geweigert hatte, Falun Dafa abzuschwören). Sie durfte nur 200 Yuan (ca. 27 Euro) pro Monat für den täglichen Bedarf ausgeben.
Ihre Familie fragte die Wärter, wie sie Zhang nur in solch einem Zustand dermaßen misshandeln konnten. Zhang weinte während des gesamten Besuchs. Die Wärter beendeten das Treffen vorzeitig, weil sie befürchteten, dass sie zu emotional werden könnte.
Zusätzlich zu den körperlichen Qualen, die Zhang im Gefängnis erlitten hatte, setzte das örtliche Sozialversicherungsamt ihre Rente aus. Das Amt verlangte von ihrer Familie die Rückzahlung der Rente, die sie in den ersten zwei Jahren nach ihrer Verhaftung erhalten hatte. Denn Falun-Dafa-Praktizierende, die eine Haftstrafe verbüßen, hätten keinen Anspruch auf Rentenleistungen, so die Behörde.
Frühere Berichte:
Keine weitere Behandlung für inhaftierte Koma-Patientin
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