55-Jährige sechs Monate nach Festnahme noch immer in Haft
(Minghui.org) Eine 55-jährige Praktizierende ist seit ihrer Festnahme Anfang Juli 2022 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa inhaftiert.
Zuo Li lebt in der Stadt Hanzhong in der Provinz Shaanxi. Wie Minghui.org gemeldet wurde, befindet sie sich derzeit im Untersuchungsgefängnis Hantan.
Ihre Festnahme erfolgte vier Monate nach ihrer letzten Verhaftung vom 30. März. Eine Überwachungskamera hatte Zuo dabei gefilmt, wie sie Materialien über Falun Dafa verteilt hatte. Auch ihre Wohnung wurde durchsucht. Zwar wurde Zuo noch am selben Abend auf Kaution freigelassen, jedoch geriet sie wenige Monate später erneut ins Visier der Polizei, die sie nun strafrechtlich belangt.
Zwei frühere Haftstrafen
Zuo begann 1996, Falun Dafa zu praktizieren. Seit Beginn der Verfolgung wurde sie zweimal verurteilt: zu fünfeinhalb und fünf Jahren. Während der Haft musste sie brutale Folter erdulden.
Fünfeinhalb Jahre Haft 2004
Im Februar 2004 wurde Zuo gemeinsam mit der Praktizierenden Li Lin festgenommen. Sie waren angezeigt worden, weil sie Materialien über Falun Dafa verteilt hatten. Im Untersuchungsgefängnis Chenggu hängten Polizisten Zuo am oberen Teil eines Fensterrahmens auf. Aus Protest trat sie in Hungerstreik und wurde einer Zwangsernährung unterzogen. Später verurteilte das örtliche Gericht Zuo zu fünfeinhalb und Li zu sechs Jahren Haft.
Im Frauengefängnis der Provinz Shaanxi folterten die Wärter die Praktizierenden pausenlos. Sie wurden geschlagen, aufgehängt, der prallen Sonne ausgesetzt und mit Elektroschocks und Zwangsernährung gequält. Gegen ihren Willen mussten die Praktizierenden Medikamente einnehmen, wurden einer Gehirnwäsche unterzogen oder am Schlafen gehindert. Nach der Folter befanden sich Zuo und Li am Rande des Todes.
Fünf Jahre Haft 2014
Am 7. Juni 2014 wurde Zuo abermals festgenommen, weil sie mit der Praktizierenden Xiong Jiyu Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Die Wärter im Untersuchungsgefängnis Hantai durchsuchten Zuo und zwangen sie, mit nacktem Oberkörper bis zum Morgengrauen stillzustehen.
Während der Haft wurde Zuo nicht nur mit Schlafentzug gequält. Ihr wurde auch die Benutzung der Toilette verweigert oder derart eingeschränkt, sodass sie diese nur im Stehen benutzen durfte, ohne in die Hocke zu gehen. Außerdem musste sie lange Zeit regungslos stehen. Durch die Stehfolter schwollen ihr die Füße und Beine extrem an. An ihrem Unterleib bildeten sich Flüssigkeitsansammlungen. Nachdem Zuo von den Wärtern verprügelt wurde, hatte sie auch Verletzungen an den Augen. Einmal tauchten Gefangene ein Handtuch in schmutziges Wasser und stopften es ihr in den Mund. Sie traten ihr auch in den Unterleib, sodass sie an starken Schmerzen litt und stuhlinkontinent wurde.
Am 17. September 2014 schlug ein Wärter Zuo und die Praktizierende Tan Guangming ins Gesicht. Dann befahl er den Gefangenen, die beiden stundenlang zu verprügeln. Die Insassen stopften Tan einen schmutzigen Lappen in den Mund und fesselten sie mit Klebeband. Schlafen durfte sie nicht.
Durch die Verfolgung hinter Gittern verlor Zuo das Gehör und trug Verletzungen an den Knien davon, weil sie mehrfach geohrfeigt wurde und lange Zeit knien musste.
Am 29. September 2014 fand die Anhörung von Zuo und Xiong vor dem Kreisgericht Chenggu statt. Zuo wurde zu fünf Jahren verurteilt, das Strafmaß von Xiong ist nicht bekannt. Im April 2016 starb Xiong im Frauengefängnis der Provinz Shaanxi.
Früherer Bericht:
Vier Falun Gong-Praktizierende in Hanzhong heimlich verurteilt
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