87-Jährige erneut zu Gefängnisstrafe verurteilt – drei Jahre im früheren Hausarrest führen zu verlängerter Haftdauer

(Minghui.org) Am 5. September 2023 wurde eine 87-Jährige aus der Stadt Baiyin, Provinz Gansu, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Schon früher war Liao An´an ins Visier der Ermittler geraten, weil sie Falun Dafa praktiziert. Einer Verhaftung vom 18. August 2008 sowie 19. September 2014 folgten jeweils fünf Jahre Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr jedoch gestattet, die letzten drei Jahre der zweiten Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses zu verbüßen.

Das Kreisgericht Baiyin rechnete jedoch jene drei Jahre im Hausarrest zu ihrem letzten Urteil hinzu, sodass ihre Gesamtstrafe nun sechs Jahre und neun Monate beträgt. Liao hat gegen das rechtswidrig ergangene Urteil Berufung eingelegt.

Jüngste Festnahme

Am 14. Januar 2022 gegen 16 Uhr wurde Liao in der Wohnung des Praktizierenden Wang Ligui von acht Beamten der Polizeibehörde des Bezirks Baiyin festgenommen. Auch Wang selbst sowie sieben seiner weiteren Gäste, allesamt Falun-Dafa-Praktizierende, wurden ebenfalls abgeführt. Bei ihnen handelte es sich um Yang Yuenan, Liu Yulan, Liu Fengying, Zhu Ju, Gu Fuman, Li Qiaolian und einen Praktizierenden, dessen Name nicht bekannt ist.

Die Polizisten durchsuchten alle Praktizierenden und beschlagnahmten die bei ihnen gefundenen Dinge. Vier Praktizierende wurden in Handschellen abgeführt.

Die Beamten durchsuchten Wangs Wohnung und zeichneten alles auf Video auf. Eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände erhielt der Praktizierende jedoch nicht.

Nach etwa zwei Stunden brachten die Beamten die neun Praktizierenden zur Polizeibehörde des Bezirks Baiyin, wo sie verhört wurden.

Yang, Liu Yulan, Liu Fengying, Zhu und der Praktizierende unbekannten Namens wurde nach der Razzia zu unterschiedlichen Zeiten auf Kaution freigelassen. Liao wurde zu einem medizinischen Notfall.

Notfall während des Verhörs

Als Liao gegen 23 Uhr verhört wurde, litt sie plötzlich unter Atembeschwerden. Ihr war übel und sie schwitzte stark. Dann brach sie bewusstlos zusammen. Die Polizei rief ihren Hausarzt hinzu. Der verabreichte Liao Sauerstoff und untersuchte sie. Dann rief er: „Puls 42, systolischer Blutdruck 57, diastolischer Blutdruck nicht messbar – sie ist in einem kritischen Zustand. Beeilt euch! Bringt sie ins Krankenhaus!“ Erst daraufhin forderte die Polizei einen Krankenwagen an. Die Beamten informierten parallel Liaos Sohn, der sie von der Klinik abholen sollte.

Liao wurde in die Notaufnahme des Ersten Volkskrankenhauses von Baiyin gebracht. Sobald ihr Sohn eintraf, verließen die Polizisten die Klinik.

Nach einer über zwei Stunden andauernden Rettungsaktion hatte sich Liaos Zustand schließlich stabilisiert. Die Ärzte in der Notaufnahme rieten zur stationären Behandlung. Da die Kosten einer solchen Behandlung jedoch im Voraus bezahlt werden müssen und ihr Sohn sich diese nicht leisten konnte, nahm er seine Mutter mit nach Hause. Aufgrund des Umstands, dass Liaos Rente und ihre Krankenversicherung seit ihrer Verhaftung im Jahr 2014 ausgesetzt wurden, hat die Familie Mühe, über die Runden zu kommen – von Arztkosten ganz zu schweigen.

Etwa vier Tage später kamen vier Beamte der Bezirkspolizeibehörde Baiyin zu Liao nach Hause. Sie wollten ihr ihre Handtasche zurückgeben, die in Wangs Wohnung beschlagnahmt worden war. Den gesamten Inhalt einschließlich ihrer Falun-Dafa-Bücher, Informationsmaterialien sowie Banknoten über 330 Yuan (etwa 40 Euro) behielten die Beamten jedoch als „Beweismittel“ ein.

Obwohl Liao zu diesem Zeitpunkt noch immer bettlägerig war, wurde sie von den Beamten verhört. Die Beamten forderten auch die Unterschrift unter einige Dokumente, was Liao jedoch verweigerte. Wiederholt wandte sie ein: „Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen.“ Zwar bestanden die Beamten darauf, dass Liao die Papiere unterschreiben sollte, aber sie blieb standhaft. Nach einem 30-minütigem Hin und Her stellten die Polizisten klar, dass sie ohne Unterschrift nicht gehen würden, und redeten auf Liaos Sohn ein, er solle unterschreiben.

Liao sagte zu den Polizisten: „Wenn Sie dort vier Sätze schreiben, werde ich unterzeichnen“, teilte sie mit und diktierte: „Falun Dafa ist gut! Wahrhaftigkeit, Güte, Nachsicht sind gut! Falun Gong ist keine Sekte! Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen!“

Ein Beamter schrieb die vier Sätze auf die Papiere. Liao prüfte sie sorgfältig und setzte dann ihren Namen darunter.

Bevor die Polizisten gingen, sagten sie zu Liaos Sohn: „Wir können Ihre Mutter aufgrund ihres Zustandes nicht in Gewahrsam nehmen, daher haben wir beschlossen, sie unter Hausarrest zu stellen.“

Etwa zwei Wochen später informierte die Bezirksstaatsanwaltschaft Liaos Sohn über einen förmlich erlassenen Haftbefehl und sagte, dass er einen Anwalt für ihre Verteidigung beauftragen könne.

Virtueller Gerichtsprozess in der Wohnung

Ende April 2022 kamen zwei Personen von der Staatsanwaltschaft zu Liaos Wohnung, um eine Anhörung durchzuführen. Die Praktizierende weigerte sich jedoch, Fragen zu beantworten. Daraufhin sagten die beiden: „Sie werden beschuldigt, durch eine Sekte die Strafverfolgung untergraben zu haben [die übliche Anklage, um Praktizierende ins Gefängnis zu bringen]. Wollen Sie sich nicht schuldig bekennen?“ Liao verneinte. Auch als sie ihre Aussage unterschreiben sollte, widersetzte sie sich. Die Beamten drohten ihr: „Sie werden großen Ärger bekommen!“ Dann gingen sie fort.

Einen Monat später erhielt Liao die Anklageschrift sowie die Empfehlung der Staatsanwaltschaft, dass sie die Haftstrafe zu Hause verbüßen solle.

Am 29. März 2023 kam ein Justizbeamter des Bezirksgerichts zu Liao nach Hause und brachte ihr eine Vorladung für den nächsten Tag. Da Liao aber noch immer nicht gehen konnte, setzte das Gericht den Termin als virtuelle Anhörung an.

Am nächsten Tag kamen zwei Justizbeamte des Gerichts zu Liao und richteten den Computer für die Anhörung ein. Liao sah, wie die Praktizierenden Wang, Gu, Li und zwei weitere Praktizierende, die nicht verhaftet worden waren, persönlich vor Gericht standen. Der Vorsitzende Richter erlaubte ihnen jedoch nicht, sich selbst zu verteidigen. Stattdessen bedrängte er sie während der sechsstündigen Anhörung zu einem Schuldeingeständnis. Liao, Gu und Li beharrten auf ihrer Unschuld und forderten Freispruch.

Verurteilt, die letzten drei Jahre ihrer zweiten Haftstrafe zu verbüßen

Am 5. September 2023 brachten zwei Justizbeamte Liao das Urteil nach Hause. Daraus war ersichtlich, dass die letzten drei im Hausarrest verbrachten Jahre ihrer zweiten Haftstrafe zum neuen Urteil von drei Jahren und neun Monaten hinzugerechnet worden waren. Insgesamt ergab dies sechs Monate und neun Jahre. Liaos Sohn war außer sich vor Wut. Die Beamten rechtfertigten das Urteil mit der Aussage, dass Liao im Jahr 2016 aufgefordert worden sei, sich im Gefängnis zu melden. Dem sei sie jedoch nicht nachgekommen. Liaos Sohn hielt dem entgegen, dass seine Mutter diese drei Jahre unter Hausarrest mit strenger Überwachung des Nachbarschaftskomitees verbüßt hatte, wie vom Gericht gefordert.

Liao weigerte sich, das Urteil anzuerkennen, und unterschrieb es nicht. Daraufhin verweigerten die Justizbeamten ihr, das gesamte Urteil zu lesen. Sie zeigten ihr nur kurz den Passus, aus dem ihre Gefängnisstrafe hervorging.

Die Praktizierende legte Berufung ein. Da sie noch immer nicht belastbar ist, ist unklar, wann das Gericht sie zur Verbüßung ihrer dritten Haftstrafe in Gewahrsam nehmen kann.

Früherer Bericht:

Ehemaliger Polizeiobermeister wegen seines Glaubens verfolgt

Drei ältere Bürger stehen trotz Druck durch die Polizei weiterhin zu Falun Gong

Staatssicherheit Lanzhou verhaftet erneut Falun Gong-Praktizierende

61-jährige Rentnerin vor Gericht gestellt (Provinz Gansu)