81-Jährige reicht Antrag auf erneute Prüfung ihres Falles ein

(Minghui.org) Eine 81-jährige Einwohnerin Pekings reichte am 20. September 2023 einen Antrag auf erneute Prüfung ihres Falles ein, nachdem ihre Berufung gegen eine dreijährige Haftstrafe wegen des Praktizierens von Falun Dafa vom Berufungsgericht abgelehnt worden war.

Hu Xingxi wurde am 23. April 2020 zu Hause verhaftet. An diesem Tag drangen Polizeibeamte in ihre Wohnung ein. Unter dem Vorwand, sich für ihr Mietobjekt zu interessieren, brachten sie ihren Sohn dazu, die Tür zu öffnen. Hus Falun-Dafa-Bücher, drei Laptops, ein Drucker und fünf Mobiltelefone wurden beschlagnahmt. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes setzte die Polizei die Praktizierende am nächsten Tag gegen Kaution auf freien Fuß.

Ein Jahr später, am 22. März 2021, lud die Staatsanwaltschaft des Bezirks Fengtai Hu vor. Hu weigerte sich zu erscheinen. Die Polizei brachte sie und ihren Sohn am 8. April zur Staatsanwaltschaft. Als sie sich weigerte, die Akte zu unterschreiben, wurde die Staatsanwältin so wütend, dass sie sie anschrie. Sie drohte Hu, sie zu verhaften, wenn sie nicht zu zwei weiteren Vorladungen am 9. und 12. April erscheinen sollte. Hu kam dem nicht nach. Auch auf eine Vorladung am 12. Mai 2021 vor dem Bezirksgericht Fengtai reagierte sie nicht.

Am 8. November 2021 übergab ein Gerichtsmitarbeiter Hu die Anklageschrift und teilte ihr mit, dass der Richter am nächsten Tag um 15 Uhr bei ihr zu Hause eine Anhörung durchführen wolle. Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs in der Gegend wurde die Anhörung abgesagt und auf den 8. Februar 2023 verschoben. Der Richter Hu Chunsheng überbrachte Hu das Urteil am 30. März in ihre Wohnung: drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 420 Euro).

Hu Xingxi legte beim Zweiten Mittleren Gericht der Stadt Peking Berufung ein. Der Vorsitzende Richter Wang Hongbo, der stellvertretende Richter Wang Min und ein Videofilmer brachten ihr am 2. Juni 2023 den Beschluss nach Hause, dass das ursprüngliche Urteil aufrecht erhalten bleibt.

Hu weigerte sich, die Papiere zu unterschreiben, und gelobte, weiterhin Gerechtigkeit für sich zu fordern. Die Richter forderten sie auf, den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bezirksgericht Fengtai einzureichen, wenn sie entschlossen sei, weiter um ihr Recht zu kämpfen.

Hu fragte, wer von den Behörden als unschuldig angesehen würde, wenn gesetzestreue Bürger wie sie, die den Falun-Dafa-Grundsätzen Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folgen und gute Mensch sind, verurteilt werden. Die anderen schwiegen und gingen kurz darauf.

Am 20. September 2023 reichte sie beim Zweiten Mittleren Gericht der Stadt Peking einen Antrag auf Überprüfung ihres Verfahrens ein. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wurde ihr Fall angenommen. Sie forderte den Richter auf, das Gesetz zu befolgen und für Gerechtigkeit zu sorgen.

Hu hatte im Juni 1995 mit dem Praktizieren von Falun Dafa begonnen. Viele ihrer körperlichen Beschwerden wie niedriger Blutdruck, Hepatitis, Tuberkulose, Herzkrankheiten, Bandscheibenvorfall und Gebärmuttermyome verschwanden bald darauf. Sie hörte auch mit dem Rauchen und Trinken auf und wurde ein freundlicher und fröhlicher Mensch.

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