71-Jährige verfolgt wegen ihres Glaubens an Falun Dafa (Stadt Xianyang, Provinz Shaanxi)
(Minghui.org) Eine 71-jährige Frau in der Stadt Xianyang in der Provinz Shaanxi muss sich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht verantworten. Drei örtliche Hafteinrichtungen hatten sich geweigert, Zhao Guirong aufzunehmen, aber ein Polizeichef erreichte, dass sie am 22. August 2023 angeklagt wurde. Sie ist nun gegen Kaution frei und wartet auf ihren Prozess.
Die Rentnerin Zhao war früher Hotelangestellte. Sie wurde am 8. April 2023 verhaftet, nachdem jemand sie angezeigt hatte, weil sie in der Gemeinde Mazhuang, Stadt Xianyang, mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Die Beamten der Polizeiwache Mazhuang brachten sie am nächsten Tag in die Hafteinrichtungen nach Xianyang. Die Wärter dort nahmen Zhao jedoch wegen ihres hohen Alters nicht auf. Der Beamte Chen Haitao meldete dies den Vorgesetzten und erhielt die Anweisung, Zhao über Nacht im Polizeirevier Caihong zu behalten.
Am 10. April nahm die Polizei Zhao zu einer körperlichen Untersuchung mit, bevor sie sie in das Untersuchungsgefängnis von Qindu brachten. Dort nahm man sie jedoch nicht auf mit der Begründung, dass sie dort während ihrer früheren Inhaftierung wegen des Praktizierens von Falun Dafa in Hungerstreik getreten war.
Die Polizeibehörde von Caihong versuchte daraufhin, Zhao am 11. April in das Polizeikrankenhaus der Stadt Xianyang 215 zu bringen. Auch das Krankenhaus lehnte die Aufnahme ab; diesmal wieder wegen ihres fortgeschrittenen Alters und ihres Hungerstreiks, weil sie seit ihrer Verhaftung jegliches Essen verweigert hatte.
Sie wurde dann noch drei weitere Tage in der Polizeidienststelle festgehalten. Ihr Sohn holte sie am 14. April ab, nachdem er 2.000 Yuan (etwa 260 Euro) als Kaution für sie hinterlegt hatte.
Die Polizeibehörde von Caihong schickte Agenten, die Zhao überwachen sollten, und erlaubte ihr nicht, mit anderen Personen Kontakt zu haben. Das Komitee für Politik und Recht (eine außergerichtliche Behörde, die mit der Überwachung der Verfolgung von Falun Dafa betraut ist) und das Straßenkomitee schikanierten sie weiterhin zu Hause und störten das Leben ihrer Familie erheblich.
Der stellvertretende Leiter der Polizeibehörde von Caihong, Wei Guangrong (+86-13892061189), wies seine Beamten zweimal an, Zhao aus ihrer Wohnung im dritten Stock in den Polizeiwagen zu tragen und sie zur Vernehmung in die Staatsanwaltschaft des Bezirks Qindu zu fahren. Beim ersten Mal, am 27. April, wussten die Polizisten nicht, dass der für ihren Fall zuständige Staatsanwalt versetzt worden war, sodass sie Zhao nach Hause bringen mussten, ohne etwas erreicht zu haben. Beim zweiten Mal, am 12. Mai, wurde Zhao von Staatsanwalt Huang Yuan befragt, aber sie weigerte sich, Fragen zu beantworten.
Am 7. Juni wies Wei seine Beamten an, Zhao zum Verhör in ihre Polizeibehörde zu bringen.
Zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft überreichten Zhao am 18. Juli eine Vorladung. Am 22. August erhob die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Qindu Anklage gegen Zhao. Am selben Tag wurde Zhao auch eine Kopie der Anklageschrift ausgehändigt.
Zhao wurde angewiesen, sich am 14. September in dem genannten Polizeikrankenhaus einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, um sich auf ihre Gerichtsverhandlung vorzubereiten, deren Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Rückblick: Beginn des Praktizierens und frühere Verfolgung
Zhao und ihr Mann begannen gemeinsam im August 1998, Falun Dafa zu praktizieren, und wurden bald darauf gesund. Zhaos zervikale Spondylose, ihre Hautkrankheiten, Migräne, Gastritis und gynäkologische Erkrankungen verschwanden ohne medizinische Behandlung. Auch ihr Mann erholte sich von seiner schweren Halswirbelsäulenspondylose, seiner Prostata-Entzündung, seinen Hämorrhoiden und seinem Analprolaps.
Nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 wurde Zhao fünfmal zu Zwangsarbeit verurteilt, insgesamt für neun Jahre. Jedes Mal, wenn sie inhaftiert war, wurde sie brutal gefoltert. Wenn sie nicht in Haft war, lebte Zhao viele Jahre lang fern von zu Hause, um weiteren Verhaftungen zu entgehen.
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