72-Jähriger gesetzwidrig zu neun Jahren Haft verurteilt – Berufung verloren ­

(Minghui.org) Ein 72-jähriger Bürger der Stadt Maoming in der Provinz Guangdong hat gegen das Urteil einer neunjährigen Gefängnisstrafe Berufung eingelegt und diese verloren. Die Verhaftung erfolgte, weil er auf die Verfolgung seines Glaubens Falun Dafa aufmerksam gemacht hatte.

Das Mittlere Gericht der Stadt Maoming wies das Bezirksgericht Maonan an, sein Urteil in der Berufungssache von Zhou Huajian an seinen Anwalt zu schicken. Der Anwalt erhielt das Urteil, das auf den 8. November datiert ist, am 11. November 2023. Darin heißt es, dass die neunjährige Gefängnisstrafe und die Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.800 Euro) gegen Zhou aufrechterhalten würden. (In China fungiert das Prozessgericht als Vermittler zwischen dem Berufungsgericht und dem Angeklagten.)

Das Urteil wurde von dem Vorsitzenden Richter Zhang Chi, den beiden Richtern Li Jinjie und Liang Dongqing sowie Richterassistent Lin Xiaoqun und Gerichtsschreiber Huang Miao unterzeichnet.

Zhou Huajian, ein 72-jähriger Wachmann, wurde am 26. März 2020 verhaftet, weil er auf einem Markt mit einem Massen-SMS-Gerät Falun-Dafa-Botschaften verschickt hatte. Die Polizei brachte ihn in das Untersuchungsgefängnis 1 der Stadt Maoming, wo er sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts immer noch befindet.

Nach mehr als drei Jahren Haft hat sich Zhous Gesundheitszustand schnell verschlechtert. Er leidet unter Seh- und Hörstörungen sowie unter ständigem Schwindelgefühl. Er reagiert nur langsam auf andere und hat Schwierigkeiten, beim Gehen das Gleichgewicht zu halten.

Das Bezirksgericht Maonan setzte für den 6. April 2021 eine virtuelle Anhörung an, an der Zhou per Fernzugriff aus dem Untersuchungsgefängnis teilnehmen sollte. Der Vorsitzende Richter sagte die Sitzung in letzter Minute ab, nachdem sich die beiden Anwälte von Zhou geweigert hatten, ihre persönlichen Laptops vor Betreten des Gerichtsgebäudes abzugeben. Laut Gesetz ist es den Verteidigern gestattet, ihre persönlichen Computer während der Gerichtsverhandlungen zu benutzen.

Die zweite Anhörung fand wie geplant am 5. Januar 2022 statt, wobei Zhou nach wie vor nur vom Untersuchungsgefängnis aus zugeschaltet wurde. Diesmal durften die Anwälte zwar ihre persönlichen Laptops benutzen, aber einer von ihnen wurde aus dem Gerichtssaal entfernt. Er hatte sich geweigert, der Anweisung des Richters Folge zu leisten, dass das Gerichtspersonal das Mikrofon und die Webcam seines Laptops mit Klebeband abdecken sollte. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass die Verteidiger ihr Laptop-Mikrofon und ihre Webcam während der Gerichtsverhandlungen abschalten müssen.

Die dritte Anhörung fand am 27. April 2023 persönlich im Untersuchungsgefängnis statt. Nur zwei von Zhous Familienangehörigen durften daran teilnehmen, die übrigen Plätze wurden von Mitarbeitern des Straßenkomitees und Vertretern des örtlichen Komitees für Politik und Recht eingenommen, einer außergerichtlichen Behörde, die für die Überwachung der Verfolgung von Falun Dafa zuständig ist.

Der Richter hielt am 10. Juli 2023 eine Urteilsverkündung und verurteilte Zhou zu neun Jahren und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan. Zhou äußerte sofort seinen Wunsch, gegen die ungerechtfertigte Verurteilung Berufung einzulegen. Am 8. November bestätigte das Mittlere Gericht der Stadt Maoming das Urteil der ersten Instanz.

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