Ehepaar wegen seines Glaubens an Falun Dafa vor Gericht

(Minghui.org) Am 7. November steht ein Ehepaar vor Gericht, weil es Falun Dafa praktiziert.

Der 61-jährige Han Ximin lebt mit seiner Frau Du Qingxiu, 60, in der Stadt Lingyuan in der Provinz Liaoning. Han hat früher beim Stahlunternehmen Lingyuan gearbeitet, seine Frau war Lehrerin an der Zweiten Mittelschule der Stadt. Beide wurden am 12. Mai 2023 von Beamten der Polizeiwache Beitai in der Stadt Chaoyang und der Eisenbahnpolizei Jinzhou verhaftet.

Nach Aussage der Polizei erfolgte die Festnahme, weil die beiden Briefe mit Informationen über Falun Dafa an die Bahnpolizei Jinzhou geschickt hatten. Jinzhou liegt etwa 200 Kilometer von Lingyuan entfernt und ist der Bahnpolizei Jinzhou unterstellt.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Paares trugen die Polizisten keine Uniform. Sie legten weder einen Durchsuchungsbefehl vor noch gaben sie eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände heraus. Später stellte das Paar fest, dass die 1.000 Yuan (etwa 130 Euro) Bargeld, die Han bei der Verhaftung in einer Tasche hatte, sowie 2.000 Yuan Bargeld aus der Wohnung nach der Durchsuchung durch die Beamten verschwunden waren.

Als das Paar sich weigerte, die Fragen der Polizei zu beantworten, füllten die Beamten das Vernehmungsprotokoll mit gefälschten Antworten aus. Han äußerte daraufhin, dass dies rechtswidrig sei. Der Beamte Ning Kai entgegnete, Han könne eine Beschwerde einreichen – wo immer er wolle. Er behauptete, dass sein Vorgesetzter ihn angewiesen habe, das Protokoll auszufüllen. Ein anderer Polizist drohte damit, den Gründer von Falun Dafa zu beschimpfen, wenn das Paar bei der Befragung nicht kooperieren würde.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shuangta in der Stadt Chaoyang genehmigte die Verhaftung der beiden und erhob später Anklage. Der Fall wurde an das Bezirksgericht Shuangta weitergeleitet. Als der Anwalt das Paar in der Haftanstalt Chaoyang besuchen wollte, behaupteten die Wärter, dass die für den Fall zuständige Polizei den Besuch nicht genehmigt habe. Der Anwalt musste erst Beschwerde gegen den Gefängnisdirektor einreichen, bevor ihm eine Besuchserlaubnis erteilt wurde.

Am 22. August 2023 reichte Hans 96-jährige Mutter, Yang Guilan, auf den Plattformen 12337 und 12389 Beschwerden gegen den Beamten Ning Kai von der Polizeiwache Beita und den Staatsanwalt Qiu Weirong von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Shuangta ein.

„12337“ ist eine Online-Plattform für die Meldung von Disziplinar- und Gesetzesverstößen durch Polizei- und Justizbeamte. Bei „12389“ handelt es sich um eine Telefonplattform, die das Ministerium für öffentliche Sicherheit nutzt, um Beschwerden und Meldungen aus der Bevölkerung entgegenzunehmen.

Yang argumentierte, dass kein Gesetz in China Falun Dafa jemals als Straftatbestand eingestuft habe. Es sei von der Verfassung geschützt, wenn ihr Sohn und seine Frau Falun Dafa praktizieren. Damit würden die beiden ihr Recht auf Glaubensfreiheit ausüben. Sie fügte hinzu, dass die Polizei bei der Bearbeitung des Falls gegen Verfahrensvorschriften verstoßen habe. Beispielsweise hätten sich die Beamten bei den Festnahmen und der Hausdurchsuchung weder ausgewiesen, noch einen Haft- oder Durchsuchungsbefehl vorgelegt.

Hinsichtlich der Beschwerde gegen den Staatsanwalt äußerte Yang, er habe es versäumt, eine Rechtsgrundlage und Beweise für die Anschuldigungen vorzulegen. Der Staatsanwalt hatte Yangs Sohn und seiner Frau vorgeworfen, „die Strafverfolgung mit einer Sekte untergraben“ zu haben – einem üblichen Vorwurf, um Falun-Dafa-Praktizierende anzuklagen und zu inhaftieren.

Das Bezirksgericht Shuangta setzte zunächst einen Anhörungstermin für den 15. August an, der später auf den 28. August verschoben wurde. Um den 20. Oktober herum legte der Staatsanwalt zusätzliche Beweise gegen das Paar vor, woraufhin der Richter eine weitere Anhörung für den 30. Oktober ansetzte. Der Termin wurde schließlich auf den 7. November verlegt.

Frühere Verfolgung

Vor der jüngsten Verhaftung war das Paar bereits mehrfach wegen seines Glaubens verfolgt worden: Han wurde dreimal ins Zwangsarbeitslager eingesperrt, seine Frau zweimal. Außerdem wurde sie zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Verfolgung des Mannes: Dreimal Zwangsarbeitslager

Im März 1999, vier Monate vor Beginn der Verfolgung, lud die Polizeibehörde der Stadt Lingyuan über 300 Praktizierende in den Club der Stahlgesellschaft Lingyuan ein. Der Polizeidirektor Zhang Minghua äußerte, dass die Kommunistische Partei Chinas Falun Dafa verbieten wolle. Er forderte die Praktizierenden auf, öffentlich bekannt zu geben, dass sie Falun Dafa aufgegeben haben. Han und zehn andere Praktizierende weigerten sich, dem nachzukommen und wurden festgenommen. Als weitere lokale Praktizierende von dem Vorfall erfuhren, wandten sie sich an die Stadtverwaltung und forderten die Freilassung der Praktizierenden. Unter dem Druck der Öffentlichkeit ließ die Polizei diese frei.

Als die Verfolgung am 20. Juli 1999 offiziell eingeleitet wurde, beschloss Han, nach Peking zu fahren. Dort wollte er sich für sein Recht einsetzen, Falun Dafa zu praktizieren. Da die wichtigsten öffentlichen Verkehrsmittel von zahlreichen Polizisten überwacht wurden, wollte Han die Strecke mit dem Fahrrad bewältigen. Auf halbem Weg wurde er jedoch von der Polizei Lingyuan abgefangen. 15 Tage war er inhaftiert. Zusätzlich wurde ihm eine Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 380 Euro) auferlegt. Kurz nach seiner Freilassung verlor er seine Anstellung beim Stahlwerk.

Im Frühjahr 2000 wurde Han erneut festgenommen und einen Monat lang inhaftiert. Die Polizei warf ihm vor, Vorträge über Falun Dafa vor anderen Praktizierenden gehalten zu haben.

Im Juli 2000 machte Han sich auf den Weg nach Peking, um Beschwerde einzulegen. Kurz nach seiner Heimkehr nahmen Beamte der Polizeiwache Mohudian ihn für einen Monat in Gewahrsam. Später verhängte die Polizeibehörde Lingyuan gegen ihn ein Jahr Zwangsarbeit.

Im Zwangsarbeitslager Xidayingzi wurde Han einer intensiven Gehirnwäsche unterzogen. Er durfte nicht schlafen, wurde in Isolationshaft gesperrt und gleichzeitig mit bis zu sieben Elektroschlagstöcken gequält. Die Wärter und Häftlinge schlugen ständig auf ihn ein. Um sein Leiden zu verstärken, streuten sie ihm auch noch Salz in die Wunden.

Zwar wurde Han vorzeitig freigelassen, aber am 1. Juli 2001 erneut verhaftet, nachdem Beamte bei ihm zu Hause Flyer über Falun Dafa gefunden hatten. 105 Tage dauerte seine Haft im Gefängnis Lingyuan, bevor er drei weitere Jahre im Zwangsarbeitslager Xidayingzi inhaftiert wurde. Dort musste er 13 Stunden am Tag Gräben oder Brunnen ausheben. Das Essen war äußerst minderwertig und meist mit Schimmel bedeckt. Da Han unterernährt war, konnte er die schwere Zwangsarbeit nur langsam verrichten. Wärter und Gefangene bestraften ihn dafür mit Schlägen.

Die nächste Festnahme erfolgte am 21. August 2007, als Han mit seiner Frau und drei weiteren Praktizierenden abgeführt wurde. Ein drittes Mal wurde er zu einem Jahr und neun Monaten Arbeitslager verurteilt.

Im Zwangsarbeitslager Masanjia wurde Han ständig mit Elektroschocks gefoltert und gezwungen, stundenlang unentgeltlich zu arbeiten. So musste er bei der Herstellung von über 100 Kleidungsstücken pro Tag für ein koreanisches Unternehmen helfen sowie bei der Maisernte. Einmal brach er sich bei dieser Arbeit den linken Ringfinger, erhielt aber keine medizinische Behandlung. Infolgedessen wurde sein Finger dauerhaft beeinträchtigt.

Selbst als Han Fieber hatte, zwangen die Wärter ihn zur Arbeit. Wenn er unter Bauchschmerzen litt, versetzten sie ihm Elektroschocks. Später stellte sich heraus, dass das Fieber durch eine schwere Lungenentzündung verursacht worden war. Als die Wärter ihn schließlich in das Krankenhaus des Arbeitslagers brachte, äußerte der Arzt, dass Han hätte sterben können, wenn die Behandlung noch etwas länger hinausgezögert worden wäre. Einmal schlug ein Wärter Han über 20 Mal ins Gesicht, sodass er auf dem linken Ohr taub wurde.

Am 11. August 2011 versuchten mehrere Beamte, Han erneut zu verhaften. Er weigerte sich jedoch, ihnen die Tür zu öffnen. Nach stundenlangem Hin und Her zogen die Polizisten schließlich ab. Han sah sich danach gezwungen, von zu Hause wegzuziehen, und tauchte unter.

Die Verfolgung der Frau: Zweimal Arbeitslager und sechs Jahre Freiheitsstrafe

Im Jahr 2000 verhängten die Behörden gegen Du ein Jahr Zwangsarbeitslager. Am 21. August 2007 wurde sie gemeinsam mit ihrem Mann erneut verhaftet, was zu 15 Monaten Arbeitslager führte.

Im Zwangsarbeitslager Masanjia hielten die Wärter Wang Xiaofeng, Wang Danfeng und Cui Hongqian ihre Hände fest, schlugen sie ins Gesicht, drückten ihr die Schultern zusammen und befahlen ihr dann, auf einen Zettel Worte zu schreiben, die den Begründer von Falun Dafa diffamierten. Die Wärter versuchten auch, Du zu zwingen, auf dessen Fotos zu treten.

Wiederholt bemühten sich die Wärter zudem, Du zur Unterschrift unter verschiedene Formulare zu zwingen, mit denen sie sich schuldig bekennen oder ihren Glauben aufgeben sollte. Als sie sich weigerte, hielten sie ihre Hände fest, um die Dokumente zu unterschreiben. Dadurch trug sie eine schwere Verletzung am linken Daumen davon. Durch die Schläge ins Gesicht fiel ihr ein Zahn aus. Außerdem wurde sie für sechs Stunden in qualvollen Positionen gefesselt. Die daraus resultierende Verletzung an der Schulter war auch nach Monaten nicht verheilt.

Am 30. Oktober 2012 wurde Du festgenommen, weil sie Textnachrichten mit Informationen über Falun Dafa verschickt hatte. Das Gericht Lingyuan verurteilte sie am 14. April 2012 zu sechs Jahren Haft. Im Frauengefängnis der Provinz Liaoning wurde sie misshandelt, indem sie verprügelt, der Kälte ausgesetzt und gedemütigt wurde. Sie durfte weder Wasser trinken noch zur Toilette gehen.