Nach etlichen Inhaftierungen in Arbeitslagern und Gefängnis erneut wegen ihres Glaubens verurteilt

(Minghui.org) Eine 63-jährige Frau aus Shanghai wurde kürzlich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt.

Chen Qinfang wurde am 23. Dezember 2021 verhaftet, weil sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Sie wurde im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Jiading festgehalten und am 18. Januar 2023 vom Bezirksgericht Jing'an verurteilt. Weitere Details zu ihrer Verurteilung sind derzeit noch nicht verfügbar.

Frühere Verfolgung

Seit Beginn der Verfolgung wurde Chen insgesamt viermal in verschiedenen Gehirnwäsche-Einrichtungen eingesperrt, zu fünf Haftstrafen verurteilt und vor ihrer letzten Marter schon einmal verurteilt.

Vier Inhaftierungen in einer Gehirnwäsche-Einrichtung

Chen wurde erstmals am 23. Januar 2000 verhaftet und acht Tage lang in einer örtlichen Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten.

Am 18. Mai 2001 wurde sie erneut verhaftet und in dieselbe Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Ihre vierjährige Tochter war ebenfalls betroffen und wurde mit ihr inhaftiert. Weil Chen sich am Ende des Gehirnwäscheverfahrens immer noch weigerte, Falun Dafa aufzugeben, wurde sie in eine andere Gehirnwäscheeinrichtung gebracht. Dort wurde sie gefesselt, weil sie nachts die Falun-Dafa-Übungen gemacht hatte. Am Morgen hängten die Wärter sie an den Handgelenken auf, wobei ihre Zehen kaum den Boden berührten. Sie wurde am 1. August 2001 freigelassen.

Folterillustration: an den Handgelenken aufgehängt

Chen wurde ein weiteres Mal im Februar 2009 verhaftet, als sie sich um ihre kranke Schwiegermutter kümmerte. Ihre Inhaftierung in einer Gehirnwäsche-Einrichtung verursachte eine schnelle Verschlechterung des Gesundheitszustandes ihrer Schwiegermutter, so dass sie einen Monat später starb. Chen wurde im Mai 2009 freigelassen.

Fünf Arbeitslageraufenthalte

Weil Chen Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte, wurde sie am 23. August 2001 verhaftet. In der Strafanstalt Jiading hängten die Wärter sie an den Handgelenken am Rahmen einer Metalltür auf. Sie durfte nicht unbeaufsichtigt zur Toilette gehen und musste eine Woche lang jeden Tag stundenlang mit dem Gesicht zur Wand stillstehen.

Kurz darauf wurde Chen zu zwei Jahren Haft im Frauen-Zwangsarbeitslager Qingpu verurteilt. Sie musste vom frühen Morgen bis zum späten Abend ohne Bezahlung arbeiten. Da sie sich weigerte, den Anweisungen der Wärter zu folgen, wurde sie gezwungen, zwei Wochen lang jeden Tag stundenlang stillzustehen. Sie stand unter enormer geistiger und körperlicher Belastung.

Zwischen dem 3. Juli und dem 1. August 2003 hielten die Wärter sie in Isolationshaft und richteten trotz der heißen Außentemperaturen ein Hochspannungslicht auf sie, so dass sie den ganzen Tag stark schwitzte.

Am 16. Oktober 2004 wurde Chen erneut verhaftet und ihre Wohnung wurde durchsucht. Nach einer kurzen Haft im Untersuchungsgefängnis Jiading verurteilte sie ein Gericht zu einer weiteren einjährigen Haftstrafe im Frauenzwangsarbeitslager Qingpu.

Als Chen am 30. Januar 2008 in der Stadt Kunshan, Provinz Jiangsu, einkaufen ging, wurde sie erneut verhaftet und zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt. Im März 2008 brachte man sie in das Frauenzwangsarbeitslager der Stadt Nanjing. Weil sie sich weigerte, Falun Dafa aufzugeben, schlugen die Wärter ihr ins Gesicht, stülpten ihr eine Decke über den Kopf und stopften ihr Lappen in den Mund, die zum Reinigen des Bodens verwendet wurden.

Folter-Nachstellung: Schmutzige Lappen in den Mund gestopft

Nur ein Jahr nachdem Chen freigelassen worden war, wurde sie am 1. November 2009 beim Einkaufen in Kunshan erneut verhaftet. Es folgte ein Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Kunshan und ein weiteres Jahr im Frauenzwangsarbeitslager Nanjing eingesperrt.

Nach einer neuerlichen Verhaftung am 26. Mai 2011 brachten Beamte sie am Abend in die Strafanstalt Jiading. Es erfolgte eine weitere gerichtliche Verurteilung: ihre fünfte Haftstrafe im Arbeitslager von 1,5 Jahren.

Im Frauenzwangsarbeitslager Qingpu wurde sie wieder gezwungen, jeden Tag von morgens bis zehn Uhr abends auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Sie durfte sich nicht bewegen und die Insassen schlugen ihr oft auf den Rücken oder kniffen ihr in die Beine. Die Sitzfolter führte dazu, dass sie Gallensteine bekam, die akute Schmerzen verursachten. Obwohl sie aus medizinischen Gründen entlassen worden war, wurde sie am 23. Januar 2012 zurück ins Arbeitslager gebracht und drei Tage lang an ein Bett gefesselt. Die Wärter mischten ihr außerdem unbekannte Medikamente ins Essen.

Zu Gefängnis verurteilt

Am 22. Juni 2017 wurde Chen wieder verhaftet, weil sie Papiergeld mit Informationen über Falun Dafa benutzt hatte, um Obst zu kaufen. Aufgrund der strengen Informationszensur in China drucken viele Falun-Dafa-Praktizierende kurze Botschaften auf Papiergeld, um auf die Verfolgung aufmerksam zu machen. Chen wurde in der Strafanstalt Jiading festgehalten. Das Bezirksgericht Jiading verurteilte sie am 29. August 2018 zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 410 Euro). Sie saß die Strafe im Frauengefängnis von Shanghai ab.

Früherer Bericht:

Viermal Gehirnwäsche, fünfmal Arbeitslager – Ein persönlicher Bericht über die Gründe für ihre Strafanzeige