Verspätete Todesmeldung: Frau aus Hunan stirbt drei Monate nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis

(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Qiyang in der Provinz Hunan verstarb drei Monate nach ihrer Entlassung aus einer 11-monatigen Haft. Weil sie Falun Dafa praktizierte, hatte ein Gericht sie verurteilt. Wang Shuangfeng war 55 Jahre alt.

Wang begann im August 1998, Falun Dafa zu praktizieren. Viele ihrer Beschwerden, darunter Tuberkulose und Wirbelsäulenprobleme, verschwanden bald danach. Voller Energie konnte sie von da an die Hausarbeit ohne Probleme erledigen. Sie sagte, dass das Praktizieren von Falun Dafa ihr geholfen habe, den Sinn des Lebens zu verstehen und ihre schlechte Laune zu vertreiben.

Weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte, um auf die Verfolgung aufmerksam zu machen, wurden Wang und mehrere andere Praktizierende am 22. Juni 2015 verhaftet. Man hielt sie in der Frauenhaftanstalt der Stadt Hengyang fest. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes ließ das Gefängnis Wang bald darauf gegen Kaution frei. Das Gericht der Stadt Hengyang setzte für Ende 2015 eine Anhörung in ihrem Fall an, zu der sie jedoch nicht erschien.

Am 26. März 2016 verhaftete die Polizei die Praktizierende erneut, als sie Plakate über Falun Dafa aufhängte. Zwei Tage später wurde sie in das Frauengefängnis der Stadt Hengyang gebracht.

Ein Gericht verurteilte sie später zu elf Monaten Haft. Im Frauengefängnis von Hengyang wurde sie gefoltert, in Einzelhaft gehalten und bekam giftige Medikamente gespritzt. Die Folter und die Verabreichung der Medikamente verursachten bei ihr schwere Sehstörungen. Sie wurde zehn Tage vor Ablauf ihrer Haftstrafe entlassen. Drei Monate später war sie tot.