In sieben Monaten nur ein einziger Besuch – Gefängnis wimmelt Angehörige einer 59-Jährigen immer wieder ab
(Minghui.org) Seit dem 16. August 2022 befindet sich die 59-jährige Liu Gangli im Gefängnis, nachdem sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Seit dieser Zeit durfte nur ihr Mann sie ein einziges Mal besuchen. Alle weiteren Besuche der Angehörigen wurden abgelehnt. Die Familie macht sich Sorgen um sie.
Liu Gangli lebt in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning. Sie wurde am 2. Februar 2020 verhaftet, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Am 10. August 2021 verurteilte das Gericht sie zu viereinhalb Jahren Haft. Am 16. August 2022 wurde sie ins Frauengefängnis Nr. 2 der Provinz Liaoning verlegt. Im Oktober, einen Monat nach ihrer Aufnahme in der vierten Abteilung, litt sie an Bluthochdruck.
Ihre Familie fuhr aus Sorge zum Gefängnis und rief dort wiederholt an mit der Bitte, Liu besuchen zu dürfen. Die Angehörigen wandten sich auch an die Hotline des Gefängnisses sowie die Staatsanwaltschaft, wo sie aber abgewimmelt wurden.
Besuchsverweigerung wegen „schlechtem Einfluss“
Am 12. Januar 2023 startete die Familie einen erneuten Versuch, Liu zu sehen. Eine halbe Stunde mussten die Angehörigen im Gefängnis warten, bis drei Wärterinnen auftauchten. Sie sagten: „Liu steht momentan unter strenger Aufsicht. Normalerweise sind Besuche nicht gestattet. Aber wir haben die Anweisung des Gefängnisdirektors angefordert. Jetzt möchten wir von Ihnen wissen, wie Sie dazu stehen, dass sie Falun Gong praktiziert. Sind Sie dagegen?“
Dann fuhren sie fort: „Gemäß unserer Gefängnisordnung können wir beantragen, dass Sie sie besuchen dürfen, wenn sie einen positiven Beitrag zu ihrer ‚Umerziehung‘ leisten. Mit anderen Worten: Wenn Sie sich dagegen positionieren, dass sie Falun Gong praktiziert und hoffen, dass sie ihren Fehler korrigiert, können Sie sie besuchen. Wenn Sie sie aber unterstützen, ist es sicher, dass wir den Besuch nicht genehmigen werden, weil sie dann einen schlechten Einfluss auf sie ausüben würden.“
Am Ende durfte nur Lius Mann zu ihr – für ganze zehn Minuten. Es war das letzte Mal, dass jemand aus der Familie sie zu Gesicht bekam.
Der Rest der Familie, der nicht zu Liu gelassen wurde, wollte von den Wärterinnen die Rechtsgrundlage für diese Entscheidung wissen. Erneut hieß es, dass die Familie keine „konstruktive Rolle“ spiele, wenn sie Liu nicht vom Praktizieren abhalten und dafür sorge, dass sie „ihren Fehler eingesteht“.
Auch der Einwand der Angehörigen, dass das chinesische Gefängnisverwaltungsgesetz eine solche Bestimmung nicht vorsieht und das Gefängnis gegen das Gesetz verstößt, konnte die Wärterinnen nicht umstimmen. Sie erklärten: „Wir sind ein chinesisches Gefängnis. Aber unser Gefängnis hat eigene Regeln. Das hat unser Gefängnisdirektor gesagt.“
Daraufhin verlangte die Familie Einsicht in die Gefängnisregeln. „Wir dürfen unsere Gefängnisdokumente nicht einfach so zeigen – schon gar nicht Ihnen“, lautete die Antwort.
„Die uns auferlegte Bedingung, nämlich uns gegen ihr [Lius] Praktizieren von Falun Gong auszusprechen, hat nichts mit dem Besuch zu tun. Sind Sie bereit, die Konsequenzen für Ihre Aussage zu tragen?“, fragten die Angehörigen direkt.
Als Lius Mann zurückkam, ging ein Familienmitglied erneut auf die Wärterinnen zu und wollte wissen, warum sie das Besuchsrecht verweigerten. „Ich bin eine Gefängniswärterin. Ich muss mich an die Gefängnisregeln halten“, so die Antwort. Als die Familie erklärte, sie würde Beschwerde gegen die Wärterin einreichen, reagierte diese gleichgültig darauf.
An dem Tag, als die Familie jedoch ihre Beschwerde einreichen wollte, blieb die Tür der Gefängnisverwaltung geschlossen. Es war auch nicht möglich, die Telefonnummer der zuständigen Mitarbeiter herauszubekommen.
Bruder am Besuch gehindert
Am 14. Februar 2023 erschienen die Angehörigen im Besuchszentrum und beantragten erneut, Liu zu sehen. Zufällig war die Wärterin Na Yu vom Gefängnisservicezentrum anwesend. Als sie Lius jüngeren Bruder sah, fragte sie ihn: „Haben wir Sie gebeten, sie zu besuchen? Haben wir Sie angerufen?“
Der Bruder argumentierte, dass er seine Schwester seit über einem halben Jahr nicht gesehen habe. Es sei sein Recht, sie zu besuchen. „Hat sie nicht gerade ihren Mann gesehen? Wir haben Bestimmungen und Regeln für Besuche. Wir müssen Sie registrieren, bevor Sie kommen dürfen. Ohne Termin dürfen Sie sie nicht sehen“, schimpfte die Wärterin. Lius Bruder erwiderte: „Dann warten wir also ewig auf Ihre Bestätigung?“
Na blieb bei ihrer Meinung. Sie verwies Lius Bruder an das Gefängnisservicezentrum. Das Besuchszentrum sei nur für diejenigen zuständig, die bereits einen Termin hätten, erklärte sie. Daraufhin verlangte der Bruder, mit einem Vorgesetzten zu sprechen. Ein Wärter äußerte, dass dieser nicht verpflichtet sei, ihn zu empfangen. Er wiederholte die Aufforderung, sich an das Gefängnisservicezentrum zu wenden.
Lius Bruder stellte klar, dass er und seine Familie seit der Inhaftierung seiner Schwester mehrfach dort vorgesprochen hätten. Doch Na ließ sich davon nicht beeindrucken und wimmelte ihn ab.
Die Wärter befolgen nur interne Befehle
Am 23. Februar 2023 – an diesem Tag war Besuchstag in der vierten Abteilung – kam die Familie erneut zum Gefängnis. Es sei illegal, den Gefangenen das Besuchsrecht vorzuenthalten, argumentierten sie. Selbst wenn das Gefängnis eigene Regeln habe, müsse es sich an das Gesetz halten.
Ein Wärter antwortete: „Sie sollten sich bewusst machen, welchen Standpunkt Sie gerade in unserem Gespräch einnehmen. Wenn Sie sagen, dass ihr [Liu] Unrecht getan wird, dann tut es uns leid; dann müssen Sie sich an das Gericht wenden. Wenn sie bereits im Gefängnis ist, bedeutet das, dass sie verurteilt wurde. Dann haben wir als Gefängnis das Recht, sie ‚zu verwalten‘.“
Die Wärterin Zhao Changru, die wegen der Beteiligung an der Verfolgung von Praktizierenden auf der Täterliste steht, führte an, dass Lius Mann gerade erst zu Besuch gewesen sei.
Egal, was die Angehörigen sagten, die Wärter machten klar, dass sie ihnen an diesem Tag definitiv nicht erlauben würden, Liu zu besuchen. Das Gesetz schreibe auch nicht vor, dass Gefangene von allen möglichen Leuten besucht werden müssten, hieß es.
Daraufhin nahm Lius Familie zwei Dokumente heraus. Das eine war die vom Amt für öffentliche Sicherheit im Jahr 2000 veröffentliche Liste, in der alle als Sekte eingestuften Organisationen aufgeführt waren. Dort wurde Falun Dafa nicht aufgeführt. Das andere war die Mitteilung aus dem Jahr 2011 des chinesischen Amtes für Presse und Publikationen, in der das Verbot von Falun-Dafa-Büchern aufgehoben worden war.
Zhao sagte: „Wenn Sie der Meinung sind, dass ihr Unrecht getan wird, können Sie bei Gericht einen Antrag auf Überprüfung ihres Falles stellen. Wenn Sie mit uns über Falun Gong sprechen, werden Sie Liu dann nicht noch mehr Ärger bereiten? Wenn Ihnen wirklich etwas an ihr liegt, sollten Sie die Unterlagen lieber wieder einstecken.“
Erneut drängte Lius Familie auf die gefängnisinterne Regelung, anhand derer Liu unter strenge Überwachung gestellt worden war. Zhao sagte, das seien vertrauliche Papiere. Gleichzeitig bestätigte sie, dass diese Anordnung damit zusammenhänge, dass Liu ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgeben wolle.
Die Angehörigen gingen mit den Worten, sie würden in einen Monat wiederkommen. Darauf äußerte Zhao: „Ich empfehle Ihnen nicht, im nächsten Monat zu kommen. Sie sollten auf die Benachrichtigung warten.“
Während des Gesprächs mit den Wärtern war einer von Lius Angehörigen bemüht, das Gefängnispersonal davon zu überzeugen, den Praktizierenden zu helfen, wenn es in ihrer Macht stehe. Daraufhin drohte ihnen Sun Weijing, der Leiter der vierten Abteilung, mit einer Anzeige bei der Polizei.
Vier bewaffnete Beamte standen die ganze Zeit in der Nähe, als die Angehörigen mit den Wärtern diskutierten – so als seien sie jederzeit bereit, sie zu verhaften.
Familie fordert Informationen über Liu
Aus Sorge um Liu schrieb die Familie einen Brief an den Gefängnisdirektor Ma Xiao, den Direktor der Gefängnisverwaltung auf Provinzebene, Gao Ghangsheng, sowie den Justizminister der Provinz, Lin Zhimin. Sie verlangte eine Einsicht in das Dokument, mit dem Liu als „streng überwachte Gefangene“ eingestuft wurde. Außerdem wollten die Angehörigen wissen, wer für ihre „Umerziehung“ verantwortlich ist und welche Beamten Liu verboten hatten, ihre Familie zu sehen oder mit ihnen zu telefonieren.
Die Angehörigen fragten auch konkret nach, ob Liu im Gefängnis gefoltert worden sei, wie das Gefängnis in solchen Fällen mit Tätern umgehe und welche gesundheitlichen Beschwerden Liu seit ihrer Inhaftierung habe.
Eine Antwort hat die Familie bislang nicht erhalten – weder vom Gefängnis, noch von der Gefängnisverwaltung. Das Justizministerium lehnte den eingereichten Antrag mit der Begründung ab, dass es sich bei den erbetenen Informationen um ein „Staatsgeheimnis“ handele.
Gegen diese Entscheidung reichte Lius Familie Beschwerde ein. Sie stellt sich auf den Standpunkt, die Behörde habe sich nicht damit auseinandergesetzt, dass das Gefängnis gegen das Gesetz verstoße. Der Verweis auf ein „Staatsgeheimnis“ lasse darauf schließen, dass die Behörden von den Folterungen im Gefängnis wüssten.
Die Familie drängt nun darauf, dass das Justizministerium für Lius Sicherheit sorgt und der Familie ein Besuchsrecht einräumt. Doch egal, was geschieht, Lius Familie wird nicht ruhen, bis sie Gerechtigkeit für sie erreicht hat.
Frauengefängnis Nr. 2 der Provinz Liaoning
Beteiligt an der Verfolgung:
Ma Xiao, GefängnisdirektorWang Wei, politischer SekretärLang Lang, Leiter der vierten AbteilungSun Weijing, Aufseher der vierten Abteilung: +86-18040085165Zhao Changru, Gefängniswärterin
Frühere Berichte:
Frau kommt während Haftzeit ins Krankenhaus, Familienbesuche nicht erlaubt (Provinz Liaoning)
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