Zu dritter Haftstrafe verurteilt, weil sie für ihren Glauben eintrat

(Minghui.org) Eine 67-jährige Einwohnerin von Chongqing wurde am 30. März 2023 wegen Praktizierens von Falun Dafa zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Dies ist das dritte Mal, dass Yu Hong verurteilt wurde, seit das kommunistische Regime 1999 mit der Verfolgung von Falun Dafa begonnen hat.

Yu wurde am 25. Oktober 2020 von Polizisten aus Chongqing und dem Kreis Shangshui in der Provinz Henan in ihrer Wohnung verhaftet. Die Polizei durchsuchte vier Stunden lang ihre Räumlichkeiten und beschlagnahmte ihren Computer und einen USB-Stick.

Monate zuvor war Yu Xiurong, eine andere Praktizierende aus Chongqing (nicht mit Yu Hong verwandt), durch die Internetpolizei von Shangshui festgenommen worden. Die Polizei in Shangshui beschuldigte Yu Xiurong, Informationen über Falun Dafa auf Sina Weibo, einer beliebten chinesischen Mikroblogging-Website, veröffentlicht zu haben. Sie reisten über 1.000 Kilometer weit, um die Praktizierende am 31. Dezember 2019 zu verhaften.

Nach Yu Xiurongs Festnahme nahm die Polizei aus Henan im Juli und Oktober 2020 drei weitere weibliche Praktizierende in Chongqing in Gewahrsam: Han Weifang, Wang Daiqing und Yuan Rong. Das Bezirksgericht Chuanhui in der Stadt Zhoukou, Provinz Henan verurteilte die drei Frauen zu Freiheitsstrafen: Han und Yuan zu jeweils fünf und Wang zu drei Jahren.

Die Polizei verdächtigte Yu Hong, Informationen über die Verhaftung von vier anderen Praktizierenden an die Website Minghui.org weitergegeben zu haben. Die Polizisten nahmen sie deswegen fest und sperrten sie in das Untersuchungsgefängnis Chongqing 1.

Für Yu Hongs über 90-jährige behinderte, inkontinente Mutter, die sich in einem verwirrten Zustand befand, war die Verhaftung ein schwerer Schlag. Sie war vollständig auf Yus Pflege angewiesen. Die betagte Rentnerin kam in einem Pflegeheim unter, wo sie vier Monate später, am 11. Februar 2021, starb.

Als Yu am 9. Februar 2023 vor dem Bezirksgericht Jiulongpo erschien, gingen ihr Sohn und andere Familienangehörige zum Gericht, um der Verhandlung beizuwohnen. Jedoch schickte der Gerichtsdiener sie weg mit der Begründung, dass die Anhörung an diesem Tag nicht stattfinden würde. Das war eine Lüge. Die Familie war erschüttert, als sie erfuhr, dass die Anhörung doch an diesem Tag stattfand. Erst am 30. März erfuhren sie von Yus Verurteilung.

Frühere Verfolgung

Yu Hong war schon früher zweimal wegen ihres Glaubens an Falun Dafa inhaftiert gewesen. 2002 wurde sie zu vier Jahren Haft im Frauengefängnis Chongqing verurteilt. Nach Ablauf ihrer Haftzeit im März 2006 hielten die Behörden sie weitere zehn Tage in der Gehirnwäsche-Einrichtung Nanshan fest, bevor sie nach Hause durfte.

Am 27. September 2006 wurde Yu erneut festgenommen. Sie hatte einen Brief an den Bürgermeister von Chongqing, Wang Hongju, geschrieben und die Behörden aufgefordert, ihren Rentenantrag zu bewilligen. Polizisten durchsuchten ihre Wohnung und nahmen ihren Computer mit. Später verurteilte das Gericht die Praktizierende zu fünf Jahren Haft.

Yu musste im Frauengefängnis von Chongqing stundenlang arbeiten, oft bis spät in den Abend hinein, und das ohne Bezahlung. Wenn sie dann in ihre Zelle zurückkehrte, musste sie erst stundenlang stehen, bevor sie schlafen durfte. Diese Stehfolter fand jeden Tag statt und dauerte einige Monate. Dadurch schwollen ihre Beine und Füße so stark an, dass sie nicht mehr in ihre Schuhe passte.

Der Aufseher Li Xiaojuan zeichnete einmal einen kleinen Kreis auf den Boden und zwang Yu, darin zu stehen, ohne sich bewegen zu dürfen. Währenddessen überwachten zwei Häftlinge sie rund um die Uhr. Später war Yu erschöpft und konnte nicht mehr stehen, so dass sie sich setzte. Dann verbrannten die Häftlinge ihren Knöchel mit Zigaretten und traten gegen ihre Beine ein. Nach einem Jahr der Folter war sie abgemagert und sehr schwach.

Da sie nicht mehr stehen konnte, befahlen ihr die Wärter, nach der täglichen Zwangsarbeit stundenlang auf einem kleinen Schemel zu sitzen, ohne sich zu bewegen. Auf den ersten Blick war diese Folter harmlos, doch nach längerem Sitzen traten starke Schmerzen auf und das Gesäß schwoll an. Die Häftlinge, die sie überwachten, erhielten später Strafminderungen für ihre aktive Beteiligung an der Verfolgung.

Nach ihrer Entlassung überwachten die Mitarbeiter des Nachbarschaftskomitees weiterhin ihre täglichen Aktivitäten. Vor ihrer letzten Inhaftierung wurde sie am 22. September 2017 von der Polizei festgenommen und bis zum 1. November desselben Jahres in Gewahrsam gehalten.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Meng Weihong, Vorsitzender der Bezirksstaatsanwaltschaft Jiulongpo: +86-23-89062001Tang Jiahuan, Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Jiulongpo: +86-23-63426061Wang Ziwei, Präsident des Bezirksgerichts Jiulongpo: +86-23-62850924Chu Haotian, Vorsitzender Richter des Bezirksgerichts Jiulongpo

(Kontaktinformationen zu weiteren Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)

Früherer Bericht:

67-Jährige droht Gefängnisstrafe wegen Weiterleitung von Informationen an Minghui.org