Verurteilt, weil sie ihren Glauben aufrechterhält

(Minghui.org) Am 28. April 2023 wurde eine 58-jährige Einwohnerin der Stadt Huludao in der Provinz Liaoning zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, drei Monate nach ihrer Verhaftung wegen Praktizieren von Falun Dafa.

Li Guihua bekam 1992 schwere Verdauungsprobleme und litt seither an einem geblähten Magen. Vor einigen Jahren hörte sie von den gesundheitlichen Vorteilen von Falun Dafa und begann mit dem Praktizieren. Kurz danach wurde sie gesund.

Am 17. März 2022 verhaftete die Polizei Li zusammen mit dem Praktizierenden Gao Zuokui. Jemand hatte sie gemeldet, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa an Dorfbewohner verteilt hatten. Wegen des örtlichen Ausbruchs der Pandemie nahm die Haftanstalt der Stadt sie nicht auf und so wurden sie freigelassen. Um nicht erneut verhaftet zu werden, verließen beide Praktizierende ihre Wohnungen und lebten an einem anderen Ort, weshalb sie auf die Liste der Polizei gesetzt wurden.

Während Gao sich weiterhin vor der Polizei versteckte, wurde Li am 11. Januar 2023 in der Wohnung ihrer Tochter verhaftet und in die Haftanstalt der Stadt Huludao gebracht. Staatsanwalt Long Dan von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Lianshan klagte sie an und reichte ihren Fall beim Bezirksgericht Lianshan ein.

Li erschien am 28. April 2023 vor Gericht. Staatsanwalt Long beschuldigte sie der „Unterminierung der Staatsgewalt durch eine Sekte“. Diese Formulierung nach Paragraph 300 des chinesischen StGB wird von den Justizbehörden standardmäßig verwendet, um das Praktizieren von Falun Dafa als gesetzwidrig darzustellen. Doch konnte er keinerlei Beweise liefern, um die Anklage zu stützen. Er schwieg auch, als Lis Familien-Verteidiger sagten, dass es in China kein Gesetz gebe, nach denen Falun Dafa eine Sekte sei.

Lis Familien-Verteidiger betonten, dass Li als Privatperson keinerlei Macht habe, um die Staatsgewalt zu unterminieren, da nur Personen in Machtpositionen die Staatsgewalt beeinflussen könnten. Die Familien-Verteidiger betonten auch, dass der Staatsanwalt versagt habe, irgendwelche Beweise dafür zu liefern, mit welcher „Sekte“ Li angeblich die Staatsgewalt „unterminiert“ oder welchen Schaden sie einer Person oder der Gesellschaft zugefügt haben soll. Sie sagten, wenn der Staatsanwalt keine dieser Fragen beantworten könne, dann sei die Anklage ungültig.

Die 30 vorbereiteten Filmdateien und Dokumente, die Lis Familien-Verteidiger zur Unterstützung vorbereitet hatten, beschlagnahmte Richter Zhang Liang unter dem Vorwand, es seien Materialien zur Verbreitung von Falun Dafa.

Mit der letzten Aussage von Staatsanwalt Long, dass „die Tatsachen des Verbrechens klar und die Beweise klar und ausreichend sind“, vertagte der Richter die Verhandlung gegen Mittag. Zwei Stunden später verkündete er Lis Urteil: dreieinhalb Jahre Haft und 10.000 Yuan (ca. 1.430 €) Bußgeld. Lis Familie vermutete, dass das Urteil bereits vor der Verhandlung festgelegt wurde. Nun bereiten ihre Angehörigen sich darauf vor, in Berufung zu gehen.

Kontaktinformationen der Verantwortlichen:

Li Xiaofei, Leiter der Polizeistation der Großgemeinde Si'erbao: +86-13898781111, +86-429-4502025Liu Jiaming, stellvertretender Leiter der Polizeistation der Großgemeinde Si'erbao: +86-13091485777Long Dan, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Lianshan: +86-13942924343, +86-429-2659789Zhang Liang: Richter des Bezirksgerichts Lianshan: +86-429-2164503

(Kontaktinformationen weiterer Verantwortlicher finden sich im chinesischen Originalbericht)