77-Jährige zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Eine 77-jährige Falun-Dafa-Praktizierende wurde vor kurzem zu einer Gesamtstrafe von sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. In das Urteil floss eine frühere vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe mit ein sowie eine Haftverkürzung aufgrund ihres hohen Alters.

Yang Mei lebt in der Stadt Luoyang in der Provinz Henan. Als sie am 29.Juili 2019 gemeinsam mit anderen Praktizierenden in den Falun-Dafa-Büchern las, stürmten Polizisten ihre Wohnung. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten und nahmen Yang in Gewahrsam. Bei ihrer Anhörung am 22. November 2019 vor dem Bezirksgericht Jianxi erklärte Yang, dass durch das Praktizieren von Falun Dafa viele gesundheitlichen Beschwerden verschwunden seien. Zu ihrer Verteidigung berief sie sich darauf, dass es kein Gesetz gibt, dass Falun Dafa als Straftatbestand einstuft. Der Richter ermahnte Yang mehrfach, sich kurz zu fassen. Nach knapp 20 Minuten beendete er die Anhörung.

Am 17. April 2020 wurde Yang erneut verhaftet. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie Informationsplakate über Falun Dafa aufgehängt hatte. Die Polizei beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher und einige Kalender mit Informationen über Falun Dafa.

Am 13. August 2020 verurteilte das Bezirksgericht Jianxi die Praktizierende zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (etwa 1.050 Euro). Als sie zur Verbüßung ihrer Strafe in die örtliche Haftanstalt gebracht wurde, wurde ihr im Rahmen einer körperlichen Untersuchung Haftuntauglichkeit bescheinigt. Daraufhin setzte das Gericht die Vollstreckung der Haftstrafe aus.

Am 29. August 2022 erfolgte die nächste Verhaftung. Abermals wurde Yang vorgeworfen, Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt zu haben. Das Bezirksgericht Jianxi verurteilte sie zu weiteren vier Jahren Haft und 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) Geldstrafe. Unter Berücksichtigung der zuvor verhängten dreieinhalb Jahre sowie des fortgeschrittenen Alters der Praktizierenden setzte der Richter eine Gesamtstrafe von sechseinhalb Jahren Gefängnis fest – also ein Jahr weniger. Die Geldstrafe wurde jedoch nicht vermindert.

Früherer Bericht:

75-jährige Praktizierende zu über drei Jahren Haft verurteilt