Frau mit hohem Blutdruck gegen ihren Willen ins Krankenhaus eingeliefert, bei Genesung droht ihr Gefängnis

(Minghui.org) Eine in der Stadt Mudanjiang in der Provinz Heilongjiang lebende Frau wurde am 25. April 2023 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Aufgrund ihres hohen Blutdrucks verhängte der Richter gegen Zhu Yanhua einen sechsmonatigen Hausarrest (es ist nicht klar, ob dieser auf die Haftstrafe von viereinhalb Jahren angerechnet wird).

Doch schon nach etwas mehr als einem Monat ordnete der Richter an, dass Zhu gegen ihren Willen in das Eisenbahnkrankenhaus Mudanjiang eingewiesen wird. Sie wird in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verlegt, sobald sich ihr Blutdruck wieder normalisiert hat.

Zhus Leidensweg begann am 12. Juni 2020, als Sun Liang, der Sekretär des Gemeindebüros, und ein anderer Gemeindearbeiter zu ihr nach Hause kamen und von ihr verlangten, Falun Dafa aufzugeben. Zhu weigerte sich und versuchte stattdessen, ihnen die Hintergründe der Verfolgung ihres Glaubens zu erklären.

Zwischen Juni und August 2020 überwachten die Mitarbeiter des Gemeindebüros und die Polizeibeamten Zhus Alltag. Sie folgten ihr, wenn sie ausging, und filmten sie dabei.

Zwei Gemeindearbeiter und sechs Polizisten kamen am 14. August 2020 um 7 Uhr in Zhus Wohnung und behaupteten, sie sei von einer Frau gefilmt worden, als sie mit Menschen über Falun Dafa gesprochen habe. Die Polizisten durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten das Kleid, das sie in dem Video trug.

Aufgrund der Pandemie lehnte es das Untersuchungsgefängnis der Stadt Mudanjiang jedoch ab, sie aufzunehmen. Der Polizeichef schlug vor, sie drei Tage lang auf der Polizeiwache festzuhalten und sie dann freizulassen. Aber der politische Ausbilder Zhang Hua bestand darauf, sie in eine Haftanstalt zu sperren. Er brachte sie in die Haftanstalt Bamiantong, wo sie allerdings wegen ihres hohen Blutdrucks auch nicht aufgenommen wurde.

Zhang sperrte Zhu drei Tage lang ein und ließ sie dann gegen Kaution frei, verbot ihr allerdings, einen Monat lang das Haus zu verlassen.

Ma Xiaohuan, der stellvertretende Leiter der Polizeiwache Hualin, und zwei seiner Untergebenen kamen am 12. Mai 2021 zu Zhu nach Hause und forderten sie auf, zum Gericht Yangming zu gehen, um ihren Fall zu klären. Sie weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen, und reichte ein Schreiben an den Richter ein, in dem sie ihn aufforderte, ihren Fall aufzuheben.

Die Polizei nahm Zhu am 19. Mai 2021 erneut fest, aber wegen ihres hohen Blutdrucks nahm sie wieder keine Haftanstalt auf. Am 4. Juni kam die Polizei noch einmal und verpasste ihr sechs Monate Hausarrest.

In den folgenden Monaten verhaftete die Polizei Zhu mehrfach und versuchte, Informationen gegen sie zu sammeln. Eine dieser Verhaftungen nahm Wang Baolong, der Leiter der Staatssicherheit des Bezirks Yangming, am 11. Juli 2022 vor. Er beschlagnahmte auch ihre Falun-Dafa-Bücher und Bankkarten.

Um einer Verurteilung zu entgehen, beschloss Zhu unterzutauchen und sich vor der Polizei zu verstecken. Nach einer neunmonatigen Flucht kehrte sie am 22. April 2023 nach Hause zurück, wo sie jedoch kurz darauf von der Polizei entdeckt und verhaftet wurde. Als die Haftanstalten erneut ihre Aufnahme ablehnten, brachte die Polizei sie nach Hause und stellte sie unter Hausarrest. Drei Tage später, am 25. April, musste sie sich vor dem Bezirksgericht Aimin verantworten und wurde verurteilt.

Zu den Beweisen, die die Staatsanwaltschaft gegen Zhu vorbrachte, gehörten Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien, die bei ihr zu Hause gefunden wurden, sowie die Tatsache, dass sie zuvor mehrfach wegen der Ausübung von Falun Dafa in Administrativhaft genommen worden war. Sie bestritt, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben, und kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Der Richter sagte, sie habe zehn Tage Zeit, um Berufung einzulegen, und das Mittlere Gericht habe zwanzig Tage Zeit, um über ihren Berufungsfall zu entscheiden. Gleichzeitig ordnete er aber auch an, dass sie ihren sechsmonatigen Hausarrest unmittelbar nach der Urteilsverkündung antreten muss. Da sie während ihres Hausarrests mit niemandem Kontakt aufnehmen durfte, hatte sie keine Möglichkeit, ihren Anwalt zu kontaktieren, um Berufung einzulegen.

Früherer Bericht:

Zu Gefängnis und Hausarrest verurteilt – Praktizierende darf keinen Kontakt mit Anwalt aufnehmen