Berufungsgericht ordnet im Fall von sechs Praktizierenden Neuverhandlung an
(Minghui.org) Am 21. Dezember 2022 wurden acht Praktizierende aus dem Kreis Guan, Provinz Shandong zu Haftstrafen von 3–7,5 Jahren verurteilt. Sie hatten Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Dafa durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) hergestellt.
Sechs Praktizierende legten Ende Februar 2023 Berufung ein. Am 17. April hob das Mittlere Gericht der Stadt Liaocheng die Urteile auf und verwies den Fall zur Wiederverhandlung zurück an das erstinstanzliche Gericht.
Bislang ist kein neuer Sachstand bekannt.
Die acht Praktizierenden waren in der Zeit von Mai bis August 2022 verhaftet worden. Am 21. Dezember führte das Kreisgericht Guan eine virtuelle Anhörung durch, am 4. Januar fällte es die Urteile:
Zhang Yuxiang (w, 51) und Xu Hengkui (m, 60) je siebeneinhalb Jahre und 18.000 Yuan (etwa 2.300 Euro)Kong Dequan (m, 61) sieben Jahre und vier Monate und 16.000 Yuan (etwa 2.000 Euro)Zhou Chunbao (m, 48), Gao Shuzhen (47), Han Zhenlin (m, 71) und Zhang Bingliang (m, 68) jeweils vier Jahre und 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro)Wang Ruixiang (m, 55) drei Jahre und 8.000 Yuan (etwa 1.000 Euro)
Einen Monat nach der Verurteilung legten Zhang Yuxiang, Kong, Xu, Han, Zhang Bingliang und Wang Berufung ein. Sie argumentierten, dass es dem Gericht an einer Rechtsgrundlage und an ausreichenden Beweisen für eine Verurteilung mangele. Außerdem führten sie an, dass es in China kein Gesetz gebe, dass das Praktizieren von Falun Dafa als Straftatbestand einstuft. Daher seien sowohl das Praktizieren als auch das Verteilen von Informationen über Falun Dafa legal.
Das Gericht hatte die in den Wohnungen der Angeklagten beschlagnahmten Gegenstände – Dekorationsartikel mit Botschaften über Falun Dafa – als Beweismittel angeführt. Das Gericht konnte jedoch nicht den Beweis erbringen, wie die Praktizierenden durch Besitz dieser Dekoration zu Hause die Strafverfolgung untergraben haben sollen.
Sechs Gefangene in Haft
Zhang Yuxiang und Zhou werden derzeit in der Haftanstalt der Stadt Liaocheng und in der Haftanstalt des Kreises Guan festgehalten.
Die anderen sechs Praktizierenden wurden kurz nach ihrer Festnahme wegen ihres Gesundheitszustandes auf Kaution freigelassen. Am 12. Februar erhielten sie einen Anruf vom Kreisgericht Guan, damit sie ihr Urteil abholen. Der Praktizierende Han kam der Aufforderung nicht nach. Später sah er sich gezwungen, seine Wohnung zu verlassen, um eine Inhaftierung zu vermeiden. Die anderen fünf Praktizierenden gingen zum Gericht und wurden bei ihrer Ankunft in Gewahrsam genommen.
Die Beamten nahmen die fünf mit zur örtlichen Polizeiwache, bevor sie zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus gebracht wurden. Xu, Zhang Bingliang und Wang wurden aus gesundheitlichen Gründen nicht von der Haftanstalt des Kreises Guan aufgenommen, Kong und Gao jedoch schon.
Xu und Zhang wurden später erneut in Gewahrsam genommen. Ihr Aufenthaltsort ist nicht bekannt.
Frühere Berichte:
Acht Praktizierende zu jahrelanger Haft verurteilt (Provinz Shandong)
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