Ein Jahr Gefängnis für eine Frau, die nur einen Antrag auf Überprüfung ihrer zweiten rechtswidrigen Haftstrafe gestellt hat

(Minghui.org) Li Hong, eine Frau in Shanghai, hat nach Ableistung einer zweiten Haftstrafe (3,5 Jahre) einen Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens gestellt. Sie wollte erreichen, dass die rechtswidrige Verurteilung aus ihrem Strafregister getilgt wird. Sie hätte nämlich nie inhaftiert werden dürfen, nur, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Als Vergeltung für Lis Bemühungen verhaftete die Polizei sie neun Monate, nachdem sie ihren Antrag abgeschickt hatte. Schließlich führte dies Ende Juli 2023 zu ihrer dritten Gefängnisstrafe von einem Jahr.

Li, eine 48-jährige Buchhalterin bei einer Softwarefirma, begann 2005 Falun Dafa zu praktizieren. Am Abend des 16. Juli 2008 wurde sie das erste Mal verhaftet, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Die Beamten der Bezirkspolizei Songjiang beschlagnahmten ihren Computer, ihren Drucker, ihren DVD-Brenner und Informationsmaterialien über Falun Dafa.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Songjiang erhob zwei Monate später, am 12. September, Anklage gegen Li. Am 7. Januar 2009 verurteilte das Bezirksgericht Songjiang Li zu dreieinhalb Jahren Haft. Sie legte Berufung beim Mittleren Gericht 1 der Stadt Shanghai ein, das ihr ursprüngliches Urteil am 23. März 2009 bestätigte.

Am 5. Mai 2009 verlegte man sie vom Untersuchungsgefängnis des Bezirks Songjiang in das Frauengefängnis von Shanghai. Dort wurde sie unerbittlich gefoltert und einer Gehirnwäsche unterzogen, um sie zu zwingen, ihrem Glauben abzuschwören. Nachdem sie 30 Monate lang höllische Tage im Gefängnis verbracht hatte, kam sie am 15. November 2011 frei.

Am frühen Morgen des 13. Juni 2017 wurde Li erneut von Beamten der Staatssicherheit des Bezirks Xuhui und der Polizeiwache Hunan Straße verhaftet. Die Polizei warf ihr vor, Artikel über Falun Dafa in sozialen Medien veröffentlicht zu haben.

Das Bezirksgericht Xuhui verurteilte Li am 11. April 2018 zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.400 Euro). Ihre Berufung wurde vom Mittleren Gericht 1 der Stadt Shanghai erneut abgelehnt. Ihre Familie versuchte, einen Anwalt zu beauftragen, um einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen, wurde jedoch von den Behörden daran gehindert.

Li wurde im August 2018 in das Frauengefängnis von Shanghai verlegt und am 12. Dezember 2020 entlassen.

Am 19. Dezember 2021, ein Jahr nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis, beschloss Li, einen Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens beim Mittleren Gericht 1 von Shanghai einzureichen. Sie forderte Freispruch vom höheren Gericht und verlangte auch die Rückgabe ihrer von der Polizei beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher. Am 4. Januar 2022 teilte ihr das Berufungsgericht mit, dass ihr Fall angenommen worden sei.

Bevor das Berufungsgericht Lis Fall verhandelte, wurde sie am 9. September 2022 von Beamten der Polizeistation Caoyang im Bezirk Putuo verhaftet. Ihre Verhaftung wurde am 15. Oktober von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Putuo genehmigt. Nach Informationen ihres Anwalts versuchten die Staatsanwaltschaft des Bezirks Putuo und die Polizeistation des Bezirks Putuo, Li zu verurteilen, um andere Praktizierende einzuschüchtern und sie daran zu hindern, Anträge auf Überprüfung ihrer ungerechtfertigten Haftstrafen zu stellen.

Lis Fall wurde später an den Bezirk Jing'an verlegt. Die Richter Gong Wen und Gong Xulong verkündeten ihre einjährige Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe von 2.000 Yuan (etwa 280 Euro) während ihrer Gerichtssitzung am 28. Juli 2023. Ihr wurde vorgeworfen, vier Dokumente über Falun Dafa an das Bezirksgericht Putuo, das Straßenkomitee des neuen Dorfes Caoyang, das Eisenbahnverkehrsgericht Shanghai und das Bezirksgericht Huangpu geschickt zu haben.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes befindet sich Li immer noch im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Putuo. Sie hat gegen die jüngste Haftstrafe Berufung eingelegt.