67-Jährigem droht nach zwei Gefängnisstrafen mit Folter nun erneut eine Anklage
(Minghui.org) Ein 67-Jähriger aus der Stadt Baotou in der Autonomen Region Innere Mongolei droht eine Anklage, weil er Falun Dafa praktiziert.
Zhang Ruitong wurde am 29. März 2023 von Beamten der Polizeiwache Tiexi und der Staatssicherheit des Bezirks Donghe festgenommen. Am 28. April genehmigte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Donghe die Verhaftung. Zhang befindet sich derzeit in der Haftanstalt Donghe. Ihm droht eine Anklage.
Im Arbeitslager gefoltert
Schon in der Vergangenheit war Zhang verfolgt worden, weil er Falun Dafa praktiziert. Einmal wurde er in ein Zwangsarbeitslager eingesperrt und zweimal im Gefängnis.
Im Jahr 2001 erfolgte die erste Verhaftung. Im Herbst wurde Zhang für unbekannte Zeit ins Arbeitslager Wuyuan in der Inneren Mongolei gebracht.
Die Wärter folterten die Praktizierenden dort auf unterschiedliche Weise, darunter Elektroschocks, brutale Schläge, Fesseln, Isolationshaft, Schlafentzug, Aushungern, Aufhängen, Auspeitschen, langes Stehen und anstrengende unbezahlte Arbeit. Auf diese Weise wollten die Wärter den Prozentsatz der inhaftierten Praktizierenden erhöhen, die Falun Dafa aufgeben – einer von ihnen sollte Zhang sein.
Mu Jianfeng, der damalige Direktor des Arbeitslagers, begann am 6. Dezember 2001 eine neue Runde der Folter. An seiner Seite waren Zhang Tiefeng, Yu Jiquang, Du Xiangyang und Wang Jinbiao. Sie versammelten an diesem Tag elf Praktizierende in einem verlassenen Raum in der ersten Etage, darunter Zhang Ruitong, Liang Baochi, Chen Changlin, Wen Yong, Du Zhiyu, Zhao Zongyu und Yang Zhenqi.
Fast zwei Stunden lang wurden die Praktizierenden mit Hochspannungselektroschlagstöcken gefoltert, mit Dreiecksgürteln ausgepeitscht und mit Schlägen und Tritten traktiert. Viele erlitten schwere Verletzungen an Organen, Gehirnerschütterung oder Rippenbrüche. Manche wurden infolge der Folter inkontinent.
Zhang erlitt Beinbrüche sowie Verletzungen an inneren Organen und der Wirbelsäule. Fast einen Monat war er gelähmt.
Fünf Jahre Haftstrafe
Später wurde Zhang erneut verhaftet. Der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt. Ein Gericht verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft. Im Zweiten Gefängnis der Inneren Mongolei wurde er brutal gefoltert und einer Gehirnwäsche unterzogen.
Die Wärter fixierten Praktizierende, die Falun Dafa nicht aufgeben wollten, auf einem Metalltisch, auf den ein grelles Licht gerichtet war. Auf einem anderen Tisch davor stand ein Fernseher. Rund um die Uhr spielten die Wärter Sendungen ab, in denen Falun Dafa verleumdet wurde. Die Praktizierenden mussten sich die Inhalte pausenlos ansehen. Zu essen bekamen sie nur sehr wenig. An manchen Tagen gab es nur eine Teigtasche als Mahlzeit. An Schlaf war in dieser Zeit nicht zu denken. Mehrere Gefangene überwachten die Praktizierenden und schränkten ihren Zugang zur Toilette ein, sodass sie in die Hose urinieren mussten.
Eines Tages gelang es Zhang, der sich die verleumderische Propaganda nicht ansehen wollte, den Fernseher auszuschalten. Die Wärter fesselten ihm daraufhin die Hände an eine Heizung und spielten ihm die Propaganda über Kopfhörer vor. Zwei Wochen lang war er dieser Tortur ausgesetzt.
Im Dezember 2007 wurde Zhang einer Folter unterzogen, die „Tigerstuhl“ hieß. Dabei wurden ihm Brust, Hände und Füße an einen Stuhl gefesselt. Er durfte nicht schlafen und nur einmal täglich zur Toilette. Der Raum war nicht geheizt und trotz der Kälte durfte er keine warme Jacke tragen. Außerdem zwangen die Wärter ihn, ständig einen Helm aufzusetzen.
Zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt
Im April 2013 wurde Zhang abermals verhaftet. Am 24. Oktober 2014 verurteilte ihn das Kreisgericht Kundulun zu sieben Jahren Haft. Es ist unklar, in welchem Gefängnis er die Zeit verbracht hat. Bekannt ist allerdings, dass er während der Haft gefoltert wurde.
Am 31. März 2019 erfolgte seine vorzeitige Freilassung. An diesem Tag ergriffen mehrere Wärter seine Hand und setzten gewaltsam seine Fingerabdrücke unter die Freilassungsurkunde. Danach durfte Zhang nach Hause.
13 Tage Haft im Jahr 2020
Am 18. Juni 2020 wurde Zhang außerhalb der Stadt verhaftet. Die Beamten brachten ihn zurück in eine Haftanstalt nach Baotou. 13 Tage später war er äußerst schwach, sodass die Wärter befürchteten, dass er sterben könnte. Da die Haftanstalt keine Verantwortung für seinen Tod übernehmen wollte, beauftragte sie das Komitee für Politik und Recht seines Heimatortes, ihn abzuholen.
Um sich der Verantwortung zu entziehen, versuchten die Beamten, die Zhang festgenommen hatten, ihn zur Unterschrift unter zwei Dokumente zu zwingen. Zum einen handelte es sich um ein Dokument, dass er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig entlassen wurde, zum anderen um ein Protokoll über ein angebliches „Gespräch“, das jedoch nie stattgefunden hatte.
Früherer Bericht:
Verfolgung von Falun Gong geht in der Inneren Mongolei weiter
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