66-Jähriger aus Yunnan nach Haftstrafe und Folter weiterhin Schikanen ausgesetzt

(Minghui.org) Nach dreieinhalb Jahren Haft wegen seines Glaubens an Falun Dafa wurde ein 66-jähriger Einwohner der Stadt Kunming, Provinz Yunnan am 28. März 2023 aus der Haft entlassen. Nun sieht er sich jedoch ständigen Schikanen seitens der örtlichen Behörden ausgesetzt.

Chen Jingwu wurde am 28. September 2019 verhaftet und musste sich am 22. April 2020 zu einer virtuellen Anhörung vor Gericht verantworten. Ende Mai 2020 wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 390 Euro) verurteilt. Seine Berufung lehnte man am 23. Juli 2020 ab und überstellte ihn am 30. November desselben Jahres in das erste Gefängnis der Provinz Yunnan.

Am 28. März 2023, dem Tag seiner geplanten Entlassung, warteten Beamte des Polizeireviers Qianxing Straße und des Komitees Qianxing Straße am Gefängnistor auf Chen. Sie fuhren ihn nach Hause und machten Fotos von ihm. Außerdem warnten sie ihn, nicht auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam zu machen.

Einen Monat später kamen zwei Beamte der Polizeiwache Jiaoling, darunter Li Degang, und drei Mitarbeiter des Straßenkomitees Xiyuanbei zu Chen nach Hause, um ein „Gespräch“ mit ihm zu führen.

Im Juni 2023 wurde Chen zur Justizbehörde von Longxiang vorgeladen, wo er eine Vereinbarung unterschreiben musste, die besagt, dass die Behörde ihm hilft, „seine Schuld wegen Praktizierens von Falun Dafa zu verstehen“. Eine Kopie der Vereinbarung wurde ihm nicht ausgehändigt. Diese Vereinbarung erlaubte es ihnen im Grunde, ihn jederzeit wegen seines Glaubens zu schikanieren. Sie rufen ihn jeden Monat an, um „nach ihm zu sehen“.

Überblick über die Verfolgung

Chen war früher Leiter der Abteilung für Leistungssport-Ernährung im Sportzentrum Haigeng in Kunming. Er wurde ein besserer Mensch und Manager, nachdem er 1997 mit Falun Dafa begonnen hatte. Nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 verfolgten die Behörden ihn aber immer wieder.

Im Jahr 2002 wurde er zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt und nach seiner Entlassung im Jahr 2003 zum Platzwart des Fußballplatzes degradiert. Auf Chens nächste Verhaftung im Jahr 2004 folgte seine Verurteilung zu drei Jahren Zwangsarbeit, die später um zehn Monate verlängert wurde. Während der zweiten Zwangsarbeitszeit setzte sein Arbeitgeber sein Gehalt aus. Da seine Frau den finanziellen Ruin und die häufigen Schikanen nach seiner Entlassung im Jahr 2007 nicht verkraften konnte, ließ sie sich von ihm scheiden.

Nach seiner Verhaftung im Jahr 2011 verurteile ein Gericht den Praktizierenden zu einer dreijährigen Haftstrafe, und sein Arbeitgeber kündigte ihm am 9. Oktober 2013, während er noch im Gefängnis saß. Von Januar bis Oktober 2013 gewährte ihm sein Arbeitgeber noch einen monatlichen Zuschuss von 500 Yuan (etwa 64 Euro), stellte diesen aber nach der Kündigung ein. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis am 26. März 2014 musste Chen Gelegenheitsjobs annehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Sein Arbeitgeber und das örtliche Sozialversicherungsamt weigerten sich, ihm nach Erreichen des Rentenalters im Jahr 2017 Rentenleistungen zu gewähren. Nach seiner zweiten Haftstrafe, die er von 2019 bis 2023 absaß, war seine Gesundheit geschädigt, so dass er nicht mehr arbeiten konnte. Ohne Rente ist Chen nun auf seine mageren Ersparnisse angewiesen, um über die Runden zu kommen.

Es folgen Einzelheiten über die jüngste Verfolgung von Chen. Informationen über seine frühere Verfolgung finden Sie in den entsprechenden Berichten, die am Ende dieses Artikels aufgeführt sind.

Letzte Verhaftung

Gegen 16.00 Uhr am 28. September 2019 hatte Chen gerade seinen Wohnkomplex betreten, als ihn zwei Beamte in Zivil aufhielten und ihn fragten, ob er Chen Jingwu sei. Er bejahte und einer der Beamten bestätigte dies, indem er ein Foto von ihm mit seiner Person verglich.

Als Chen die beiden Männer fragte, von welchem Polizeirevier sie seien, sagten sie, sie seien vom Polizeirevier Yongchang im Bezirk Xishan. Sie zeigten ihre Ausweise vor und brachten ihn dann zum Polizeirevier Jiaoling. Als nächstes wurden vier weitere Beamte in Zivil hinzugezogen. Chen erfuhr später, dass sie von der Staatssicherheit des Bezirks Xishan kamen.

Die sechs Beamten brachten Chen dann zu seiner Wohnung. Sie nahmen ihm den Schlüssel ab, konnten die Tür aber auch nach einer Stunde nicht öffnen. Sie holten einen Schlüsseldienst, der aber auch nicht helfen konnte. Die Polizei besorgte dann eine elektrische Bohrmaschine und schloss sie an eine Steckdose in der Wohnung von Chens Nachbarn gegenüber an.

Während dieser Aktion beschlagnahmte die Polizei auch Chens Mobiltelefon und rief seine Familie an, nachdem sie seine Kontakte überprüft hatte. Sein Sohn und sein Neffe kamen etwa zur gleichen Zeit, als die Polizei die Tür aufbohrte. Ein Beamter zeigte einen Durchsuchungsbefehl vor, als er gefragt wurde, warum sie eine Privatwohnung durchsuchten. Chen durfte nicht lesen, was auf dem Durchsuchungsbefehl stand. Die Polizei beschlagnahmte seine Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien, zwei Laptops, zwei Drucker, eine Schachtel mit Kopierpapier, Plastiktüten und andere Wertgegenstände. Außerdem zwangen sie Chen, sich neben die beschlagnahmten Gegenstände zu stellen, und machten dann Fotos und Videoaufnahmen von ihm.

Eine Nacht lang auf einem Eisenstuhl gefesselt

Gegen 19.00 Uhr an diesem Tag brachte die Polizei Chen zur Polizeiwache Yongchang und fesselte ihn an einen Eisenstuhl. Ein Beamter brachte ihm etwas zu essen.

Folterinstrument: Eisenstuhl

Etwa zwei Stunden später kamen mehrere uniformierte Beamte, um Chen zu verhören. Er weigerte sich, ihre Fragen zu beantworten und das Vernehmungsprotokoll zu unterschreiben. Sie nahmen gewaltsam seine Fingerabdrücke und zwangen ihn, eine Urinprobe abzugeben. Es war etwa 23.00 Uhr, als die Beamten gingen.

Chen blieb über Nacht auf dem Eisenstuhl gefesselt. Gegen 9 Uhr am nächsten Tag fuhren mehrere Beamte mit ihm zum Ersten Volkskrankenhaus der Stadt Kunming, um ihn einer körperlichen Untersuchung zu unterziehen, einschließlich Röntgenaufnahmen, Ultraschall und Bluttests. Anschließend brachten sie ihn direkt in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Xishan. Es war 12 Uhr mittags, Mittagspause in der Haftanstalt. Sie warteten bis 14.00 Uhr, bis Chens Inhaftierung bearbeitet werden konnte.

Am 5. November 2019 wurde gegen Chen ein formeller Haftbefehl erlassen.

Verurteilt zu 3,5 Jahren

Ende 2019 wurde Chen von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishan zweimal in der Haftanstalt verhört. Anschließend klagten ihn die Staatsanwälte Zhang Jianwen und Zhao Wenhui an.

Unter Berufung auf die Pandemie setzte das Bezirksgericht Xishan eine virtuelle Anhörung für den 22. April 2020 an, ohne Chen über sein Recht zu informieren, eine Fernanhörung abzulehnen.

Die Vorsitzende Richterin Li Lijun und ihre beiden Beisitzer Dong Menli und Kuang Xin sowie der Gerichtsschreiber Wu Run waren bei der virtuellen Anhörung anwesend. Richterin Li beauftragte einen Anwalt, für Chen ein Schuldbekenntnis abzugeben. Als Chen fragte, ob der Anwalt auch auf nicht schuldig plädieren könne, sagte Li, dass dies nicht möglich sei. Chen verlas sein eigenes Verteidigungsargument und betonte, dass kein Gesetz in China Falun Dafa als kriminell oder als Sekte eingestuft habe. Er forderte Staatsanwalt Zhang auf, Beweise für die Anklage vorzulegen, dass er angeblich „eine Sektenorganisation benutzt habe, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“. So lautete nämlich die Anklage nach Paragraph 300 – eine übliche Beschuldigung, mit der die chinesische Justiz Falun-Dafa-Praktizierende hinter Gitter bringt.

Zhang konnte keine Beweise vorlegen und die Richterin Li beendete die Anhörung.

Chen wurde Ende Mai 2020 für schuldig befunden und zu dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 390 Euro) verurteilt. Er legte Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Kunming ein, das eine virtuelle Sitzung mit ihm abhielt, um bestimmte Informationen zu überprüfen, aber keine öffentliche Anhörung, wie von ihm beantragt. Richter Li Shiyou und seine Beisitzer Zheng Hong und Cheng Sijin entschieden am 23. Juli 2020, das ursprüngliche Urteil gegen Chen zu bestätigen. Die Namen der juristischen Mitarbeiter der Richter, Li Xiujiang und Guo Xinmeng, wurden ebenfalls auf dem Urteil vermerkt.

Misshandlung im Gefängnis

Chen wurde am 30. November 2020 in das erste Gefängnis der Provinz Yunnan verlegt. Bei seiner Ankunft zogen die Wärter ihn nackt aus und zwangen ihn in eine Häftlingsuniform. Er durfte nur zwei Gegenstände behalten, zum einen seine Anklageschrift und zum anderen sein Gerichtsurteil. Anschließend stülpten die Wärter ihm eine schwarze Kapuze über den Kopf und brachten ihn direkt in das Gefängniskrankenhaus, wo man ihn 15 Tage unter Quarantäne stellte. Danach wurde er einer körperlichen Untersuchung unterzogen, bevor er in die Abteilung I (auch bekannt als streng geführte Abteilung) gebracht wurde. Dort zogen sie ihn nackt aus und zwangen ihn, etwa fünf Minuten lang ununterbrochen in die Hocke zu gehen und zu springen.

Die Abteilung I befand sich damals in einem neu errichteten sechsstöckigen Gebäude. Jedes Stockwerk hatte eine elektronische Tür und etwa 14 Zellen. Jede Zelle hatte auch eine elektronische Tür und eine eigene Toilette, sodass die Wärter die Gefangenen rund um die Uhr in ihren Zellen halten konnten.

Die Falun-Dafa-Praktizierenden in der Abteilung I hatten folgenden Tagesablauf: Aufstehen um 6 Uhr morgens und Schlafengehen um 22 Uhr. Abgesehen von den drei Mahlzeiten und den Gehirnwäsche-Maßnahmen, die außerhalb der Zellen stattfanden, mussten sie den ganzen Tag über auf kleinen Hockern sitzen, beginnend um 6:30 Uhr morgens. Meistens bestand das Frühstück nur aus einem Dampfbrötchen. Einmal in der Woche bekamen die Praktizierenden ein Ei und ein Dampfbrötchen (an verschiedenen Tagen) zum Frühstück.

Den ganzen Tag auf einem kleinen Hocker in der eigenen Zelle sitzen

Die Gefängniswärter beauftragten neu eingewiesene kriminelle Häftlinge mit der Überwachung von Falun-Dafa-Praktizierenden, wobei vier Häftlinge jeweils einen Praktizierenden bewachten.

Jeder Praktizierende musste auf einem kleinen Schemel sitzen, umgeben von vier Häftlingen, die ihre Knie gegen den Praktizierenden drückten, um ihn daran zu hindern, sich zu bewegen. Da neu eingelieferte Häftlinge die Gefängnisregeln auswendig lernen müssen, ordneten die Wärter an, dass sie die Regeln von kurz nach 7 Uhr morgens nach dem Frühstück bis 18:30 Uhr laut rezitieren mussten, um die Praktizierenden zu zwingen, die Regeln zu hören.

Alle zwei Wochen erhielt das Gefängnis eine neue Gruppe von Insassen, und die Wärter wiesen vier neue Insassen zu, die die vorherigen ersetzen sollten. Ziel war es, keinen Insassen zu lange bei den Praktizierenden zu lassen, damit sie nicht von der Freundlichkeit der Praktizierenden berührt wurden und sich dem Befehl der Wärter widersetzten, sie zu verfolgen.

Jedem Praktizierenden wurden nur vier Toilettenpausen pro Tag zugestanden, um 6 Uhr morgens, 11 Uhr, 15 Uhr und vor dem Schlafengehen. Die restliche Zeit musste er auf dem kleinen Schemel sitzen.

Wenn es Zeit zum Essen war, holten die Häftlinge in jeder Zelle abwechselnd ihre Schüsseln und Utensilien von einem bestimmten Platz und kehrten dann in ihre Zellen zurück, um auf die Essenslieferung zu warten. Die Häftlinge, die für die Essensausgabe zuständig waren, schoben den Wagen zu jeder Zelle, wo die Praktizierenden dann ihr Essen abholten. Nach den Mahlzeiten gingen die Praktizierenden an einen Ort, um ihr Geschirr abzuwaschen. Danach mussten sie wieder auf den kleinen Hockern sitzen, bis die nächste Mahlzeit anstand.

Nach dem Abendessen gegen 18.30 Uhr gingen alle Praktizierenden nach unten in die Halle, um die Nachrichtensendung des kommunistischen Regimes zu sehen, bevor sie sich andere Fernsehprogramme ansahen. Um 20:30 Uhr kehrten sie in ihre Zellen zurück. Die Waschzeit war um 21.30 Uhr, und um 22.00 Uhr war Schlafenszeit.

Chens Gesäß entzündete sich und bekam Schwielen, nachdem er so lange auf dem kleinen Hocker gesessen hatte. Die Wärter befahlen den Praktizierenden auch, wöchentlich „Gedankenberichte“ zu schreiben. Chen weigerte sich.

Die Praktizierenden durften zweimal pro Woche duschen, hatten aber jeweils nur drei Minuten Zeit. Chen durfte mehr als 40 Tage lang nicht die Kleidung wechseln (nicht einmal seine Unterwäsche). Er meldete sich beim Wärter Liu Di, der ihm am 45. Tag seiner Zugehörigkeit zur Abteilung I erlaubte, sich umzuziehen. Danach durfte er jeden Samstag mit anderen Häftlingen Wäsche waschen.

Chen durfte nur 50 Yuan (etwa 6.50 Euro) im Monat für den täglichen Bedarf ausgeben. Dieser Betrag wurde sechs Monate später auf 30 Yuan gesenkt. Zwei Wärter aus der Erziehungsabteilung des Gefängnisses sprachen jeden Monat mit ihm, um ihn dazu zu bringen, seinen Glauben aufzugeben.

Ein verurteilter Mörder namens Gong Qianlong wurde mit der „Arbeit“ an den Praktizierenden beauftragt. Er ging zu verschiedenen Zellen und versuchte, die Praktizierenden dazu zu bringen, ihrem Glauben abzuschwören.

Chen wurde von einer Zelle in die andere verlegt, und die Wärter durchsuchten seine Zelle alle drei bis fünf Tage, um zu sehen, ob sich dort irgendwelche Gegenstände befanden, die etwas mit Falun Dafa zu tun hatten. Ihm wurde befohlen, alle seine Sachen draußen auf den Boden zu legen. Es war ihm nicht erlaubt, seine Familie anzurufen oder Besuch zu bekommen.

Sitzen auf einem kleinen Hocker in einer Werkstatt

Im Juni 2021 wurde die Abteilung I in ein anderes Gebäude verlegt, in dem sich eine Werkstatt befand. Ab dem nächsten Monat wurden alle Praktizierenden angewiesen, tagsüber in die Werkstatt zu gehen. Die Werkstatt war in Reihen eingeteilt, und jeder Praktizierende saß jeden Tag von 7:45 bis 17 Uhr auf einem kleinen Hocker in einer Reihe. Neben jedem Praktizierenden saßen zwei Häftlinge, einer vor und einer hinter dem Praktizierenden.

Die Erziehungsabteilung stellte einen Fernseher in der Werkstatt auf und befahl den Praktizierenden, sich Sendungen anzusehen, die Falun Dafa verleumden.

Chen und fünf andere Praktizierende wurden angewiesen, sich die verleumderische Propaganda gemeinsam anzusehen. Es waren Qiu An (damals 40 Jahre alt, aus der Provinz Hunan stammend, drei Jahre im Gefängnis), Chai Maorong (60 Jahre alt, 3,5 Jahre im Gefängnis), He Jianguang, Wen Chunfu (damals 63 Jahre alt, 4 Jahre im Gefängnis) und Zhu Zhongfu (6 Jahre im Gefängnis).

Am nächsten Tag weigerte sich Qiu standhaft, wieder fernzusehen. Daraufhin wurde ihm Pfefferspray in die Augen und in den Rest seines Gesichts gesprüht. Seine Augen schmerzten so sehr, dass er überhaupt nichts mehr sehen konnte. Seine Nase und sein Mund schmerzten stark. Erst eine halbe Stunde später befahlen die Wärter einem Häftling, ihn in den Waschraum zu bringen, um ihm die Augen und das Gesicht zu spülen. Erst am späten Nachmittag konnte er seine Augen wieder öffnen.

Nach diesem Vorfall stellten die Wärter ihre Versuche ein, die Praktizierenden zu zwingen, sich die verleumderische Propaganda anzusehen.

Wochen später brachten die Wärter etwa 60 Nähmaschinen und befahlen den Praktizierenden, das Nähen zu lernen. Damals war die Pandemie auf dem Höhepunkt und die Praktizierenden mussten Leichensäcke herstellen. Später stellten sie auch Handtaschen und andere Produkte her.

Gehirnwäsche

Etwa im Mai 2022 erfand die Erziehungsabteilung eine weitere Methode, um standhafte Falun-Dafa-Praktizierende einer Gehirnwäsche zu unterziehen. Es gab ein weiteres Gebäude, in dem sich tagsüber nur einige wenige Häftlinge befanden, die in Nachtschichten arbeiteten, während alle anderen Häftlinge in der Werkstatt schwere Arbeit verrichten mussten. Die Erziehungsabteilung hielt dann in der Halle dieses Gebäudes Gehirnwäsche-Maßnahmen für standhafte Falun-Dafa-Praktizierende ab.

Jede Maßnahme betraf nur einige wenige Praktizierende. Diejenigen, die unter Zwang ihrem Glauben gegen ihren Willen abschworen, durften in ihre Zellen zurückkehren. Diejenigen, die weiter an ihrem Glauben festhielten, mussten auch an der nächsten Sitzung teilnehmen, die sich an die nächste Gruppe von Praktizierenden richtete.

Zur ersten Gruppe gehörten Hou Wenqin (3,5 Jahre Haft), der bereits erwähnte Chai und He. Am Morgen mussten sie Printmedien lesen, in denen Falun Dafa verleumdet wurde. Nach dem Mittagessen mussten sie sich bis 10 Uhr abends Videos ansehen. Außerdem wurden sie gezwungen, jeden Tag Gedankenberichte zu schreiben. Chai gab seinen Glauben gegen seinen Willen auf. He hielt an seinem Glauben fest und wurde gefoltert. Die Wärter hängten ihn bis kurz vor Mitternacht in einer Zelle auf. Er bekam Abszesse und Beulen am ganzen Körper.

Hou weigerte sich auch, seinem Glauben abzuschwören. Hou und He wurden daraufhin gezwungen, ab Juni 2022 an der zweiten Gehirnwäsche teilzunehmen. Unter den anderen Praktizierenden befanden sich Chen und Wu Xingming (damals 43 Jahre alt und 5 Jahre im Gefängnis). Chen wurde mit Pfefferspray besprüht, weil er sich weigerte, eine Gefängnismarke zu tragen.

Der bereits erwähnte Mörder Gong wurde hinzugezogen, um die Praktizierenden zu bearbeiten. Er gaukelte Chen vor, dass das Gefängnis ihn wegen Störung der Gefängnisordnung verklagen und seine Haftzeit verlängern würde. Chen knickte ein und schwor seinem Glauben gegen seinen Willen ab. Er empfand danach große Reue und kündigte an, dass er seine Aussage widerrufen wolle.

Eine dritte Gehirnwäsche-Maßnahme galt dem Praktizierenden Zhu Zhongfu und einigen anderen. Als Chen im März 2023 entlassen wurde, fanden im Gefängnis immer noch solche Sitzungen statt.

Zu schwerer Arbeit gezwungen

Im Juli 2022 wurde Chen in die Abteilung 11 (für ältere, schwache, kranke und behinderte Menschen) verlegt. Dort musste er unbezahlte, anstrengende Arbeit verrichten, zum Beispiel Rohre für elektronisches Zubehör verpacken, Nähmaschinen herstellen und Taschen weben sowie Reißverschlüsse an Kleidung anbringen.

Am 23. März 2023, wenige Tage vor seiner Entlassung, musste Chen ein Dokument mit dem Titel „Bestätigungsschreiben zur Information von aus der Haft entlassenen Personen“ unterzeichnen. In dem Dokument hieß es, dass entlassene Häftlinge mit den Behörden vor Ort bei der Pandemieprävention zusammenarbeiten sollten. In der Realität erlaubte dieses Dokument der Polizei, den Straßenkomitees, den Justizbehörden und anderen Stellen, die Praktizierenden zu überwachen und zu schikanieren.

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