82-Jährige nach abgewiesener Berufung zu zweijähriger Haftstrafe im Gefängnis – Sozialversicherungsbehörde setzt Pensionsbezüge aus

(Minghui.org) Am 25. Juli 2023 wurde eine 82-Jährige für zwei Jahre in das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan eingewiesen, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Che Ruichun lebt in der Stadt Kunming, Provinz Yunnan. Die pensionierte Lehrerin wurde am 3. Oktober 2021 verhaftet und in der Nacht auf Kaution freigelassen. Am 23. Februar 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Ihre Verhandlung fand am 27. März statt. Gegen das am 21. April ergangene Urteil legte Che Berufung ein. Diese wurde jedoch am 2. Juni abgelehnt. Noch bevor Che ihren bereits geschriebenen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bei Gericht einreichen konnte, wurde sie im Juli erneut in Gewahrsam genommen.

Die örtliche Sozialversicherungsanstalt verlangte von Che, dass sie 70 Prozent ihrer Pension zurückzahlt, die ihr im Zeitraum von ihrer Festnahme bis zur Einweisung ins Gefängnis ausgezahlt worden war. Dabei berief sich die Behörde auf eine Regelung, nach der Rentnern der Bezug von Rentenleistungen während der Haftzeit untersagt sein soll. Sowohl im chinesischen Sozialversicherungsrecht als auch im Arbeitsrecht gibt es derartige Bestimmungen nicht. Die übrigen 30 Prozent der Bezüge sollten zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten aufgewendet werden. Ob Che der Aufforderung nachgekommen ist, ist unklar. Bekannt ist jedoch, dass ihre Pensionsbezüge im August 2023 vollständig eingestellt wurden.

Verhaftet und auf Kaution freigelassen

Am 3. Oktober 2021 übergab Che während ihres Einkaufs auf einem örtlichen Markt einem Verkäufer eine Falun-Dafa-Broschüre, die dieser gerne entgegennahm. Als Che ein Brot bei Walmart – direkt gegenüber dem Markt – kaufen wollte, wurde sie von einem Zivilbeamten verhaftet, noch bevor sie den Laden betreten konnte. Che geht davon aus, dass der Beamte das Gespräch mit dem Verkäufer beobachtet hatte und ihr gefolgt war.

Der Beamte brachte Che zunächst zur Polizeiwache Daguanlou. Dann fuhren Polizisten mit ihr nach Hause. Sie durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten viele persönliche Gegenstände, die sie in eine große Tasche steckten. Die Dinge wurden weder gezählt noch in einer Liste festgehalten. Nur auf Ches Drängen blieben ein Porträt des Begründers von Falun Dafa sowie das Zhuan Falun von einer Beschlagnahme verschont.

Später kamen Polizisten jedoch noch einmal in die Wohnung zurück. Sie trafen niemanden an und nahmen doch noch das Buch und das Porträt von Li Hongzhi sowie Ches Telefonregister mit.

Auf der Polizeiwache wurde Che verhört und anschließend zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus Xinhua gebracht. Als die Ärzte anhand der Werte Ches Zustand als schlecht beurteilten, ließ die Polizei sie gegen Mitternacht desselben Tages auf Kaution frei. Nach Auskunft ihrer Familie betrug die Kaution 1.000 Yuan (etwa 130 Euro) und wurde auf ein Jahr Bewährung festgesetzt.

Ein Jahr Bewährung mit anschließender Überwachung

Am 23. September 2022 erhielt Che einen „Bewertungsbescheid“ von der Polizeibehörde des Bezirks Xishan, die für die Polizeiwache Daguanlou zuständig ist. Darin hieß es, dass die Polizei die beschlagnahmten Gegenstände sowie die dem Verkäufer auf dem Markt übergebene Falun-Dafa-Broschüre untersucht habe. Dabei habe man festgestellt, dass es sich um „illegale Sektenpropaganda“ handele.

Che wies diesen Vorwurf zurück. Die Auswertung der Beweise obliege der Staatsanwaltschaft, argumentierte sie. Das Gesetz sehe vor, dass eine dritte, unabhängige Instanz die Prüfung übernimmt.

Am 3. Oktober 2022 suchte Che mit Angehörigen die Polizeiwache Daguanlou auf. Sie forderte die Rückzahlung der Kaution von 1.000 Yuan, da das eine Jahr vorbei war. Unter Hinweis auf die Pandemie und einen vollen Terminkalender verweigerte die Polizei sowohl die Herausgabe des Geldes als auch die Aufhebung der Bewährung.

Später erfuhr Che, dass die Polizeibehörde Xishan ihre Wohnung überwachen ließ und ihren Fall nach Ablauf der Kautionsfrist an die örtliche Staatsanwaltschaft abgegeben hatte.

Vorgeladen und angeklagt

Am 16. Februar 2023 kamen vier Personen in Ches Wohnung, um sie zu verhören. Nach den Ausweisen handelte es sich um zwei Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Xishan und zwei Beamte von der Polizeiwache Daguanlou.

Die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft warfen Che vor, dass sie eine Straftat begangen habe, weil sie Falun Dafa praktiziere – ansonsten hätte man sie gar nicht vorladen müssen, hieß es. Einer von ihnen legte ihr ein Formular zur Unterschrift vor, auf dem die Frage vermerkt war: „Haben Sie die Bewertung der Polizeibehörde Xishan abgelehnt?“ Vor dem Besuch der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft war Che das Formular nie gezeigt oder ihr eine solche Frage gestellt worden. Trotzdem war die Frage mit „Nein“ beantwortet worden.

Als Che ihre Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit des Formulars äußerte, nahm ein Mitarbeiter dieses wieder an sich und ging, ohne noch einmal um eine Unterschrift zu bitten.

Am 23. Februar 2023 erhob der Staatsanwalt Su Jing Anklage und leitete den Fall an das Bezirksgericht Xishan weiter, das die Akte in die Zuständigkeit des Richters Zhu Dandan übergab.

Che richtete einen Brief an den Richter. Darin erklärte sie, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht ordnungsgemäß geprüft habe. Sie beantragte die Einstellung des Verfahrens – eine Antwort erhielt sie jedoch nicht.

Nach geheimer Anhörung zu zwei Jahren Haft verurteilt

Am 27. März fand eine geheime Anhörung von Chen statt, zu der kein Zuschauer zugelassen wurde. Als Chen gegen die Geheimhaltung protestierte, ignorierte der Richter Zhu ihre Einwände. Sie beantragte zudem, Staatsanwalt Su von der Anhörung auszuschließen, da dieser die rechtswidrige Vorgehensweise der Polizei bei der Verhaftung und Auswertung der Beweismittel ignoriert hatte.

Der Staatsanwalt beschuldigte Che, gegen Artikel 300 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Demnach muss jeder, der „mit einer Sekte die Strafverfolgung untergräbt“, mit größtmöglichem Strafmaß belegt werden.

Che wandte ein, dass es in China kein Gesetz gibt, dass Falun Dafa als „Sekte“ einstuft. Daher sei Artikel 300 in ihrem Fall nicht anwendbar. Daraufhin behauptete der Staatsanwalt, dass die in Ches Wohnung beschlagnahmten Gegenstände und die Falun-Dafa-Broschüre, die sie dem Verkauf gegeben hatte, als Beweis ausreichen würden. Demnach habe sie gegen das Gesetz verstoßen und die Strafverfolgung untergraben.

Die Praktizierende stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich bei den beschlagnahmten Gegenständen um ihren rechtmäßigen Besitz handele. Außerdem sei weder der Gesellschaft noch irgendeiner Person ein Schaden zugefügt worden; schon gar nicht könne von einer Untergrabung der Strafverfolgung die Rede sein. Sie forderte den Staatsanwalt auf, die Falun-Dafa-Broschüre dem Gericht vorzulegen. Dann könne jeder prüfen, welcher Inhalt „illegal“ sei.

Ches Einwände wurden jedoch von Gericht und Staatsanwaltschaft ignoriert. Der Staatsanwalt lenkte daraufhin das Thema auf die Begutachtung durch die Polizeibehörde, woraufhin Che äußerte, dass die Polizeibehörde als Strafverfolgungsinstanz nicht befugt sei, Beweise der Staatsanwaltschaft zu prüfen. Dies stelle einen Interessenskonflikt dar.

Am Ende der Sitzung beantragte Che Freispruch. Richter Zhu verurteilte sie jedoch am 21. April 2023 zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 390 Euro). Beteiligt waren die beisitzenden Richter Meng Meili und Yang Haiyan sowie Protokollführer Wen Xiaolan.

Berufung zurückgewiesen

Che legte beim Mittleren Gericht Kunming Berufung ein. Sie forderte die Aufhebung des Urteils sowie eine angemessene Entschädigung für das ihr angetane Unrecht. Außerdem verlangte sie, dass alle an ihrer Festnahme und Verfolgung beteiligten Personen zur Rechenschaft gezogen werden.

In ihrer Berufung wiederholte Che die wichtigsten Aussagen, die sie auch in der ersten Instanz vorgetragen hatte. Dabei ging sie auf den Inhalt der Falun-Dafa-Broschüre ein, die zwar als Hauptbeweismittel diente, aber dem Gericht nie vorgelegt worden war.

Che schilderte, dass die Broschüre vier Berichte darüber enthalte, wie Menschen durch das Praktizieren von Falun Dafa profitiert hatten: Die erste Geschichte handelte von einer dreiköpfigen Familie, die dank Falun Dafa von einer COVID-Erkrankung geheilt wurde. In der zweiten Geschichte ging es um einen jungen Mann, dessen Gesicht aufgrund einer Krankheit entstellt war. Nachdem er das Zhuan Falun gelesen und die Falun-Dafa-Übungen gemacht hatte, sah sein Gesicht wieder normal aus. Die dritte Geschichte drehte sich um eine junge Sterbende. Durch das ständige Rezitieren der Worte „Falun Dafa ist gut“ konnte sie gerettet werden. In der letzten Geschichte ging es um einen Schüler, der regelmäßig die Schule schwänzte. Nachdem Praktizierende ihm erklärt hatten, wie wichtig es ist, ein guter Mensch zu sein, schwänzte er nie wieder und wurde ein besserer Schüler.

Es sei offensichtlich, dass die Geschichten auf keinen Fall gegen sie als Beweismittel verwendet werden könnten, erklärte Che. Die aufgeführten Beispiele würden lediglich zeigen, wie Menschen von Falun Dafa profitieren.

Am 2. Juni bestätigte das Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz. Den Vorsitz führte Richter Niu Kehui, Beisitzer waren Zhao Yong und Li Xiangyun, während An Dezhen das Protokoll schrieb.

Vor erneutem Antrag wieder in Gewahrsam

Nach Ablehnung der Berufung wurde Che im Juni 2023 wiederholt von Polizisten zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Mehrfach bestätigten die Ärzte ihr einen schlechten Gesundheitszustand, sodass die örtliche Haftanstalt sie nicht aufnahm.

Am 25. Juli griffen Beamte die Praktizierende erneut auf und brachten sie direkt in das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan, wo sie ganz ohne Prüfung ihres Gesundheitszustandes aufgenommen wurde.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte Che bereits einen Antrag auf Überprüfung ihres Falles verfasst. Darin beantragte sie die Aufhebung des Berufungsurteils, die Wiederaufnahme ihres Falls und Freispruch. Doch noch bevor sie den Antrag bei Gericht einreichen konnte, wurde sie ins Gefängnis überführt.