Drei Einwohner der Stadt Baotou wegen Falun Dafa zu Haftstrafen verurteilt (Innere Mongolei)
(Minghui.org) Drei Einwohner der Stadt Baotou in der Inneren Mongolei sind am 21. Dezember 2023 zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, weil sie Falun Dafa praktizieren.
Die Praktizierenden Wang Ying und Zhang Ruitong erhielten jeweils vier Jahre und zwei Monate; außerdem wurden sie zu einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2840 Euro) verurteilt. Die Praktizierende Meng Lili wurde zu drei Jahren und drei Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.420 Euro) verurteilt. Die Familien der Angeklagten haben gegen die Urteile Berufung eingelegt.
Festnahmen
Wang und Meng besuchten Zhang am 29. März 2023. Sobald sie ankamen, tauchten Beamte der Polizeiwache Tiexi auf und verhafteten sie. Die Polizisten gaben an, dass sie einen Hinweis vom Wohnkomitee in Zhangs Nachbarschaft erhalten hätten, das seine täglichen Aktivitäten überwacht hatte.
Die drei Praktizierenden wurden bis zum nächsten Morgen auf dem Polizeirevier verhört. Die Polizei versorgte sie weder mit Essen noch mit Wasser. Während sie auf der Polizeiwache festgehalten wurden, durchsuchten Polizeibeamte ihre Wohnungen. Wangs Wohnung durchsuchten sie sogar zweimal und beschlagnahmten seine Falun-Dafa-Bücher, seinen Laptop, seinen Drucker und viele Informationsmaterialien über Falun Dafa. Alle bei den Praktizierenden beschlagnahmten Gegenstände wurden später als Beweismittel der Staatsanwaltschaft vorgelegt, um sie wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sektenorganisation“ anzuklagen. Diese Anklage nach Paragraph 300 des chinesischen StGb verwendet die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) üblicherweise, um Falun-Dafa-Praktizierende zu verurteilen.
Wang und Zhang wurden später in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Donghe gebracht. Meng wurde in der Justizvollzugsanstalt Guchengwan festgehalten. Die Polizeibehörde von Donghe übergab die Fälle am 25. April an die Staatsanwaltschaft Donghe. Staatsanwalt Guo Zhijun (+86-472-4619415) genehmigte ihre Verhaftung am 28. April und erhob am 28. September Anklage gegen sie.
Wangs Familie beauftragte im Juli 2023 einen Anwalt für ihn. Als der Anwalt in der Haftanstalt Donghe anrief, um einen Besuchstermin mit Wang zu vereinbaren, wurde er wiederholt abgewiesen. Später ging er zur Haftanstalt, um sich über die Situation zu informieren. Dort erfuhr er, dass die Polizei ihm kein Treffen mit Wang erlaubte, weil dieser sich immer noch weigerte, sich schuldig zu bekennen oder eine Erklärung über den Verzicht auf Falun Dafa zu unterschreiben.
Der Anwalt reichte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft eine Beschwerde ein, die in der Sache vermittelte und die Haftanstalt anwies, den Besuchsantrag des Anwalts zu genehmigen. Wang erzählte dem Anwalt, dass die Wärter der Haftanstalt ihm verboten hätten, Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen, weil er sich nicht schuldig bekannt habe.
Nach vier Anhörungen zu Haftstrafen verurteilt
Das Bezirksgericht Donghe führte am 17., 27. und 28. November sowie am 14. Dezember 2023 vier Anhörungen zu den Fällen der Praktizierenden durch. Die Anwälte der Praktizierenden plädierten auf nicht schuldig, und die Praktizierenden sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Staatsanwalt Guo empfahl, sie zu hohen Strafen zu verurteilen. Richter Zhi Fei (+86-472-4111884, +86-16647210391) verkündete die Urteile am 21. Dezember.
Nach monatelanger Haft sah Meng nur noch verschwommen und verspürte auch ein Engegefühl in der Brust. Zhang, der zuvor zweimal für insgesamt zwölf Jahre inhaftiert gewesen war und zusätzlich Zwangsarbeit von unbekannter Dauer hatte leisten müssen, verlor die Fähigkeit zu gehen und sitzt seitdem im Rollstuhl. Auch sein Haar ist grau geworden. Es ist nicht klar, welche Folterungen er in der Haft erlitten hat, die seinen Zustand verursacht haben.
Wangs jüngste Verhaftung und Verurteilung erfolgte nur drei Jahre, nachdem er eine zweijährige Haftstrafe abgesessen hatte. Seine Inhaftierung hinderte ihn auch daran, sich um seine Mutter zu kümmern, nachdem die über 80-Jährige im April 2023 eine größere Operation gehabt hatte.
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